Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
13.06.2017 um 14:11insideman schrieb:Jetzt ist die Frage, handelt es sich hier dann um eine Flucht vor Krieg, oder muss man hier eine neue Etappe der Flucht sehen?In meinem Beispiel mit Nordkenia ist es so, dass sie in ein Dorf wandern, das außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone liegt. Wenn es ein Dorf eines befreundeten Stamms ist, finden sie dort auch VORÜBERGHEHEND Unterschlupf. Vorübergehend heißt, so lange sie von der Dorfbevölkerung geduldet werden UND der Islamismus (der sich von Somalia nach Süden entlang der Küste und des küstennahen Binnenlands ausbreitet) das aufnehmende Dorf nicht selbst bedroht, so dass alle weiter wandern müssen. Der Mann, der sich derweil Richtung Mittelmeer aufgemacht hat, lebt also gleich in einer vierfachen Ungewissheit:
* Er weiß nicht, ob er es lebend bis zum Mittelmeer schafft
* Er weiß nicht, ob er die "Bootsfahrt" auf dem Mittelmeer überlebt
* Er weiß nicht, ob er als Flüchtling anerkannt wird
* Die Gefahr ist groß, dass er keinen Kontakt zu seiner Familie mehr aufnehmen kann, weil sie längst nicht mehr in dem Dorf ist, das sie vorübergehend aufgenommen hat.
Es ist also in JEDEM Fall durchwegs eine Flucht vor politischer, in diesem Fall religiöser Verfolgung.
insideman schrieb:Wenn man dem seine Reise stoppt, angenommen in Libyen... stoppt man dann seine Flucht vor Krieg, Verfolgung und Tod? Oder stoppt man dann das Vorhaben, dass jemand vorangeht um ein besseres Leben für alle zu ermöglichen?Erstens herrscht in Libyen Bürgerkrieg (IS vs. Regierung), zweitens gibts dort Foltergefängnisse, drittens staut es sich in Libyen ja nur, weil nicht jeder sofort übers Mittelmeer kann. Egal ob jemand jetzt aus Nigeria (Christenverfolgung) oder aus Libyen (Bürgerkrieg) kommt - er hat berechtigte Fluchtgründe und Libyen ist kein sicheres Herkunftsland und damit für Nichtlibyer auch kein sicherer Drittstaat.