Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
06.06.2017 um 17:21@venerdi
Die Kosten für die Schlepper könnten sie doch genauso gut in das Visum (Bedingungen dafür usw.) und den Flug stecken ... und wären dann auch in D.
Oder darf jemand, welcher mit dem Flugzeug kommt, kein Asyl beantragen?
Falls ja, dann finde ich es ja ziemlich beklo... dass man nur dann Asyl beantragen kann, wenn man übers Meer und zudem noch über x Staaten in D einreist.
Irgendwas ist doch hier total daneben :)
Die Frauen kommen mit einem Touristenvisum.Wenn das so ist, weshalb kommen die Flüchtlinge dann über das Meer?
Hierzu brauchen sie keine Einladung.
Fast jeder kann fast jedes Land als Tourist besuchen.
Der Tourist muss nur eventuell nachweisen das er für die geplante Aufenthaltsdauer über ausreichend Mittelt für seinen Aufenthalt verfügt.
Die Kosten für die Schlepper könnten sie doch genauso gut in das Visum (Bedingungen dafür usw.) und den Flug stecken ... und wären dann auch in D.
Oder darf jemand, welcher mit dem Flugzeug kommt, kein Asyl beantragen?
Falls ja, dann finde ich es ja ziemlich beklo... dass man nur dann Asyl beantragen kann, wenn man übers Meer und zudem noch über x Staaten in D einreist.
Irgendwas ist doch hier total daneben :)