Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
06.06.2017 um 18:34In meinen Augen ist es unverantwortlich einen nicht straffälligen hier geborenen 15 jährigen zurückzuschicken. Da sollten wirklich Grenzen greifen. Genau wie bei dem 14 jährigen Mädchen in einem anderen Thread hier. Die Forderung kann nur sein effizienter zu prüfen, innerhalb kürzeren Zeit.
Es ist krank, und Straftäter aus einem nicht sicheren Land dürfen hier bleiben.... Warum wird nur Augenmaß verhindert? Was bringt Menschen dazu Verfahren dermaßen in die Länge ziehen zu lassen und das auch noch zu befürworten ....
Die Asylgesetzgebung muss nicht geändert werden, wir müssen das BAMF und das Verfahren ändern. Wirklich Transitzonen und ganz klare Zeitschienen.
Es ist krank, und Straftäter aus einem nicht sicheren Land dürfen hier bleiben.... Warum wird nur Augenmaß verhindert? Was bringt Menschen dazu Verfahren dermaßen in die Länge ziehen zu lassen und das auch noch zu befürworten ....
Die Asylgesetzgebung muss nicht geändert werden, wir müssen das BAMF und das Verfahren ändern. Wirklich Transitzonen und ganz klare Zeitschienen.