Seltsames Zeichen an der Wand
23.10.2024 um 06:29Dr.Edelfrosch schrieb am 11.10.2024:Da würde mir spontan der Vermieter einfallen, der in Abwesenheit der Bewohner in der Wohnung war.Uhhh.....da bewegt sich der Vermieter aber auf ganz dünnem Eis. Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet mit Beginn des Mietverhältnisses sämtliche Schlüssel zur Wohnung an den Mieter auszuhändigen. Der Vermieter darf außerdem die Wohnung nur in Gegenwart des Mieters betreten und nur mit ausdrücklicher Zustimmung in deren Abwesenheit.
Bleistifte werden heute oft von Handwerkern benutzt, zB um an Wänden Stellen zu markieren.
Für mich das schlüssigste Szenario:
Der Vermieter warmit einem Handwerker in der Wohnung, welcher dann mit seionem Stift die Wand markiert hat.
Ein solcher Fall eäre wenn Handwerkerarbeiten durchgeführt werden sollen und der Mieter nicht anwesend sein kann wegen Arbeit etc. Dann darf der Mieter den Vermieter einen Schlüssel aushändigen so daß er in die Wohnung darf. Nur wie gesagt mit ausdrücklicher Zustimmung.