Geschwisterliebe, Inzest!
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Geschwisterliebe, Inzest!
22.06.2017 um 08:52Karlchen85 schrieb:Du bist ein Großmeister im zerreißen von Sachverhalten:Deine Diskussionskultur verbessert sich leider nicht. Eine Diskussion, auf persönlicher Ebene ohne auf Inhalte einzugehen, ist sinnlos.
Daher lassen wir es wirklich.
Geschwisterliebe, Inzest!
22.06.2017 um 12:19@kleinundgrün
Ich kann mir nicht verkneifen darauf zu antworten.
Von den Inhalten möchte ich gar nicht sprechen
Ich kann mir nicht verkneifen darauf zu antworten.
kleinundgrün schrieb am 19.06.2017:Es ist ein zulässiger Vergleich, der die Absurdität Deiner Ansicht illustriert.Du hast begonnen auf persönliche Ebene zu diskutieren.
Von den Inhalten möchte ich gar nicht sprechen
kleinundgrün schrieb am 18.06.2017:Grundsätzlich schon. Aber er muss sich am Sinn einer Norm messen lassen. Ich kann auch verbieten, grüne Hüte zu tragen (oder es versuchen), aber da wird es schnell eng mit der Definitionshoheit.Daraufhin habe ich dir das geschrieben
Karlchen85 schrieb:Na gut, dann versuchen wir mal in aller Kürze grüne Hüte zu verbieten.Du antwotest darauf
Dieses Gesetz wäre geeignet Menschen vor dem Anblick grüner Hüte zu bewahren. Erforderlich wäre es auch wenn man Grünhutträger nicht mit anderen Mitteln vom grünen Hut abbringen kann.
Wir erinnern uns, dass der Gesetzgeber frei ist in der Normengestalung, soweit Zwecksetzungen nicht anderen Normen des Grungesetzes zuwiderlaufen.
Das war es dann mit dem Verbot von grünen Hüten, da wir alle wissen, dass die Freiheit der Person in Artikel 2
Abs. 2 Satz 2 GG geschützt ist. Ferner wird uns mit Artikel 2 Absatz 1 GG Handlungsfreiheit eingeräumt sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Verbote beschränken sich auf die Wahrung elementarer Werte des Gemeinschaftswesens.
Dazu bitte, Lagodny: Strafen vor den Schranken der Grundrechte lesen.
Abschließend wäre noch anzufügen, dass durch das Tragen grüner Hüte keine Verwerflichkeit der in der Tat
zum Ausdruck kommenden Gesinnung vorliegt.
Frisch: Wesentliche Strafbarkeitsvoraussetzungen
kleinundgrün schrieb:Eben. Die "guten Sitten". Das Beispiel geht ja davon aus, dass das tragen dieser Hüte gegen die guten Sitten verstößt, so wie Du eben postulierst, dass es im Fall des Inzestes der Strafgrund sei (was es nebenbei gesagt aber nicht ist).Fällt dir da was auf? Sollte dies nicht der Fall sein, tut es mir leid!
Geschwisterliebe, Inzest!
22.06.2017 um 12:22Karlchen85 schrieb:Du hast begonnen auf persönliche Ebene zu diskutieren.Du fühlst Dich persönlich angegriffen, wenn auf eine Absurdität in Deiner Aussage hingewiesen wird? Beachtliches Ego.
Karlchen85 schrieb:Von den Inhalten möchte ich gar nicht sprechenDas ist mir aufgefallen. Wäre aber für eine Diskussion irgendwie passender.
Karlchen85 schrieb:Fällt dir da was auf? Sollte dies nicht der Fall sein, tut es mir leid!Mir tut es leid, dass Du Dein "Dir Auffallen" nicht kommunizierst. Jetzt haben wir zwei trauernde Leute und das am Donnerstag Mittag.
Geschwisterliebe, Inzest!
22.06.2017 um 12:44@kleinundgrün
Gut ich hab jetzt lust auf Kinderkram.
Dann sag mir doch bitte an welcher Stelle ich persönlich wurde, und an welcher Stelle du inhaltliches geliefert hast.
Ich bin selbst freundlich geblieben, als ich diesen für mich schmerzhaften Text lesen musste.
Wenn wir jetzt jeden deiner sagen wir mal “Inhalte“ durchgehen“, wie lange würde das wohl dauern?
Mahlzeit
Gut ich hab jetzt lust auf Kinderkram.
Dann sag mir doch bitte an welcher Stelle ich persönlich wurde, und an welcher Stelle du inhaltliches geliefert hast.
Ich bin selbst freundlich geblieben, als ich diesen für mich schmerzhaften Text lesen musste.
Karlchen85 schrieb am 14.06.2017:(Bedenke auch, dass es genau so strafbar ist, dass auch Verwandte, die keine Blutsverwandte sind, im Sinne dieser Norm sich strafbar machen.Und wie lange hat es gedauert bis du eingesehen hast dass du falsch lagst.
Wenn wir jetzt jeden deiner sagen wir mal “Inhalte“ durchgehen“, wie lange würde das wohl dauern?
Mahlzeit
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22.06.2017 um 12:57kleinundgrün schrieb am 18.06.2017:Erklär mal bitte, warum das ein Mythos ist. Konkret anhand dieses Urteils und mit eigenen Worten.Das war mein erster Satz an Dich. Der war freundlich. Ich hatte keine Ahnung, warum Du das Urteil angebracht hattest (statt den Gesetzteswortlaut zu zitieren, der das sofort geklärt hätte) und höflich nachgefragt.
Dann kam Deine kindische Antwort, die beileibe nicht der Frage angemessen war. Wenn das Deine Wahrnehmung von "freundlich" ist, dann wird das wohl ein größeres Problem geben.
Karlchen85 schrieb:und an welcher Stelle du inhaltliches geliefert hastAn den Stellen, in denen es um Strafzwecke ging, in denen Du das, was Du als moralisch betrachtest, als allgemeingültig definiert hast. Mein Beispiel zeigte auf Basis einer Überzeichnung, dass moralische Erwägungen einzelner nicht Basis einer allgemeingültigen Normierung durch gehen, sondern dass man bei einer Handlung zunächst betrachten muss, ob sie im allgemeinen gesellschaftlichen Verständnis gewünscht oder nicht gewünscht ist, bzw. ob sie unter die Erwägung fällt: Wem schade ich und welche Rechtsgüter verletzte ich in welcher Intensität.
Karlchen85 schrieb:Und wie lange hat es gedauert bis du eingesehen hast dass du falsch lagst.Nicht allzu lange.
Aber ich vermute schlicht, dass Du ein massives Egoproblem hast (das ist nun ein ad hominem) und dass das eine Auseinandersetzung auf einer sachlichen Ebene unmöglich macht. Spöttisches und inhaltsleeres Gebrabbel beendet in aller Regel eine Diskussion.
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22.06.2017 um 18:58@kleinundgrün
Wer hier ein Egoproblem hat möchte ich mal dahingestellt lassen, da ich keinesfalls persönlich werden möchte.
Und bevor du dich lobt so inhaltsschweres zum Strafzweck geschrieben hast, setzt du dich lieber nochmal mit der Erkennbarkeit
des Rechtsgutsbezugs in der Norm auseinander.
kleinundgrün schrieb:Dann kam Deine kindische Antwort, die beileibe nicht der Frage angemessen war. Wenn das Deine Wahrnehmung von "freundlich" ist, dann wird das wohl ein größeres Problem geben.Genau kindisch, also habe ich mich selbst veräppelt. Damit sind wir ganz weit weg von einer Beleidigung.
Wer hier ein Egoproblem hat möchte ich mal dahingestellt lassen, da ich keinesfalls persönlich werden möchte.
kleinundgrün schrieb:inhaltsleeres GebrabbelDamit kann man schon eher was anfangen - Danke.
kleinundgrün schrieb:eben postulierst, dass es im Fall des Inzestes der Strafgrund sei (was es nebenbei gesagt aber nicht ist).Ich bin davon überzeugt, daß du dir da wieder 100 % sicher bist.
Und bevor du dich lobt so inhaltsschweres zum Strafzweck geschrieben hast, setzt du dich lieber nochmal mit der Erkennbarkeit
des Rechtsgutsbezugs in der Norm auseinander.
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23.06.2017 um 00:44Also ich musste auch sofort an den Anime "Angel Sanctuary" denken, überhaupt wird dieses Thema in Animes und Mangas oft verwendet.
Wie ich das finde?
Natürlich bei Thalia, Nein Spaß beiseite, ich weiß nicht was ich davon halten soll.
Ich finde es nicht richtig, aber muss deswegen gleich Falsch sein?
Wie ich das finde?
Natürlich bei Thalia, Nein Spaß beiseite, ich weiß nicht was ich davon halten soll.
Ich finde es nicht richtig, aber muss deswegen gleich Falsch sein?
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23.06.2017 um 15:14Nun ich habe darüber intensiv nachgedacht, und bin zu den schluss gekommen das die toleranz auch grenzen haben muss.
Das verbot ist Richtig und die bestrafung dieser ist nur ein resultat des verbotes.
Auch wenn ich damit gefühle verletze was mir sehr leid tut.
Ich halte am verbot fest und die bestrafung macht auch sinn. Liebe kann das nicht sein ausser experementier freudigkeit!
Das einzige wo ich es akzeptieren würde währe es wenn die geschwister von verschiedenen elternteilen adoptiert und sich zufällig ohne sich zu kennen ineinander verliebt, geheiratet kinder bekommen hätten wo alles gut gegangen währe. Dann würde ich sagen sollte man diese ehe nicht scheiden es sollte sich nur ein elternteil sterilisieren.
Das verbot ist Richtig und die bestrafung dieser ist nur ein resultat des verbotes.
Auch wenn ich damit gefühle verletze was mir sehr leid tut.
Ich halte am verbot fest und die bestrafung macht auch sinn. Liebe kann das nicht sein ausser experementier freudigkeit!
Das einzige wo ich es akzeptieren würde währe es wenn die geschwister von verschiedenen elternteilen adoptiert und sich zufällig ohne sich zu kennen ineinander verliebt, geheiratet kinder bekommen hätten wo alles gut gegangen währe. Dann würde ich sagen sollte man diese ehe nicht scheiden es sollte sich nur ein elternteil sterilisieren.
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23.06.2017 um 15:33Also ich bin ziemlich tolerant, soll hier jeder tun und lassen was er will, aber bei Inzest hört es auf.
Ich habe jetzt die ersten paar Seiten gelesen und mich währenddessen einfach geekelt, sorry!
Inzest Ok aber bei Inzucht ziehen einige erst Grenzen? Das eine führt doch zwangsläufig zum anderen, oder haben diese Menschen keine Kinderwünsche? Vor allem, wenn man das billig, dann sollten "Beziehungen" unter Vater und Tochter oder Mutter und Sohn auch gebilligt werden! Oder noch besser: Vater und Sohn und Mutter und Tochter.. Gleich noch Adoptionen ermöglichen!..
-Ne, da bekomme ich schon beim Gedanken nen Anfall.
Sorry, aber geht für mich gar nicht!
Ich habe jetzt die ersten paar Seiten gelesen und mich währenddessen einfach geekelt, sorry!
Inzest Ok aber bei Inzucht ziehen einige erst Grenzen? Das eine führt doch zwangsläufig zum anderen, oder haben diese Menschen keine Kinderwünsche? Vor allem, wenn man das billig, dann sollten "Beziehungen" unter Vater und Tochter oder Mutter und Sohn auch gebilligt werden! Oder noch besser: Vater und Sohn und Mutter und Tochter.. Gleich noch Adoptionen ermöglichen!..
-Ne, da bekomme ich schon beim Gedanken nen Anfall.
Sorry, aber geht für mich gar nicht!
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23.06.2017 um 19:08kleinundgrün schrieb:Aber ich vermute schlicht, dass Du ein massives Egoproblem hast (das ist nun ein ad hominem) und dass das eine@kleinundgrün schrieb am 25.05.17
(Erklär mal bitte, woher. Ich habe Psychologie und Rechtswissenschaften studiert und die Befähigung zum Richteramt. Und zusätzlich begründe ich meine Aussagen und behaupte sie nicht nur.)
Ich ahnte ja nicht über welche Qualifikationen du verfügst, daher nehme ich untertänigst alle Beleidigungen an, entschuldige mich
und bedanke mich für die kostenlose Ferndiagnose.
Des Weiteren werde ich künftig gängige juristische Herangehensweisen nicht mehr an die Deutung dessen, was in Gesetzen formuliert ist, sondern deinen Ansichten anpassen.
Damit ich künftig nicht mehr so viel leeres Gebrabbel von mir gebe, würdest du mir bitte die Aufgabe mit den "grünen Hüte" , die du mir gestellt hast korrigieren und mit deinen eigenen Worten neu formulieren.
Es muss kein kompletter Gesetzesentwurf sein, aber du weißt ja am besten wie man so etwas angeht.
Vielen Dank für deine Hilfe.
Karlchen85 schrieb:Karlchen85 schrieb:
Na gut, dann versuchen wir mal in aller Kürze grüne Hüte zu verbieten.
Dieses Gesetz wäre geeignet Menschen vor dem Anblick grüner Hüte zu bewahren. Erforderlich wäre es auch wenn man Grünhutträger nicht mit anderen Mitteln vom grünen Hut abbringen kann.
Wir erinnern uns, dass der Gesetzgeber frei ist in der Normengestalung, soweit Zwecksetzungen nicht anderen Normen des Grungesetzes zuwiderlaufen.
Das war es dann mit dem Verbot von grünen Hüten, da wir alle wissen, dass die Freiheit der Person in Artikel 2
Abs. 2 Satz 2 GG geschützt ist. Ferner wird uns mit Artikel 2 Absatz 1 GG Handlungsfreiheit eingeräumt sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Verbote beschränken sich auf die Wahrung elementarer Werte des Gemeinschaftswesens.
Dazu bitte, Lagodny: Strafen vor den Schranken der Grundrechte lesen.
Abschließend wäre noch anzufügen, dass durch das Tragen grüner Hüte keine Verwerflichkeit der in der Tat
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