@KcIm Zuge eines vertragstheoretischen Zugangs zu Gesetzen, brauche ich keine vorhandenden Gesetze um das aufstellen von Gesetzen zu begründen.
Vertrag? Du meinst also eine gesetzliche Bindung?
Ich denke, du kannst ganz ohne Gesetz argumentieren?
Ja, kann ich auch und das habe ich auch gemacht. Für die kodifizierung von Gesetzen und für deren Inhalt, kann ich ohne Gesetze argumentieren:
Gründe der Moral und der Religion sind dabei irrelevant.
Auch ist es für die zweckrationalistische Einschätzung ob es sinnvoll ist dass Mord verboten wird oder nicht, irrelevant ob derzeit Mord verboten ist oder nicht.Gründe, niemanden umzubringen, ergeben sich für mich erst aus Gesetzen, religiösen oder moralischen Regeln. Ohne diese funktioniert absolut keine Gesellschaft.
Die Gesetze ergeben sich wiederum aus zweckrationalistischen Überlegungen. Ebendiese Gesetze haben dann selbstverständlich Einfluss auf mein Handeln. Ich habe ganz klar gesagt wo der Fehler in deiner Argumentation ist, mehr als mich da zu wiederholen kann ich leider nicht:
Für dein
Handeln sind die von dir genannten Aspekte selbstverständlich relevant,
insbesondere:
-Die Frage ob Mord verboten ist oder nicht ist relevant dafür ob du mordest oder nicht.
Aber:
-Die Frage ob Mord verboten ist oder nicht ist nicht relevant dafür ob du willst das Mord verboten wird oder nicht.
Wie oben bereits geschrieben würdest du also auch unter Vernachlässigung von Moral, Religion und aktueller Gesetzgebung allein aus zweckrationalistischen Überlegungen wollen dass Mord verboten wird, weil du nicht ermordet werden willst.
Ist Mord dann verboten würdest du nicht Morden weil du nicht bestraft werden willst.
Somit ist dein Einwand kein korrektes Argument gegen das was
@dovahkiin schrieb:
1. Die aktuelle Gesetzliche Lage spielt keine Rolle dabei wenn man darüber diskutieren will ob es verboten sein sollte oder nicht.
2. Moral oder religiöse Vorstellungen spielen da noch weniger ne Rolle
Er bezieht sich zunächst auf Gründe für ein Verbot, nicht auf Gründe für ein Handeln, wie du es tust.
Er sagt man könne bezogen auf Gesetze nicht von dem
IST auf das
SOLL schließen.
Ich verweise nochmal hierauf:
Beitrag von RaChXa (Seite 9) Versuche das bitte zunächst zu verstehen bevor du antwortest, ansonsten werde ich nicht mehr darauf eingehen.
Bezogen auf Inzest heißt das:
Man kann argumentieren dass es in Hinblick auf die zu erwartende Rechtsfolge unklug wäre Inzest auszuüben, da es derzeit verboten ist.
Aber der Umstand dass Inzest derzeit verboten ist, ist kein geeignetes Argument um zu begründen dass Inzest verboten sein sollte.