@yo *gröhl* *schrei* So ein derber A***, was fäldn dir ein du Sch****** mich hier dumm vona seide an zu amchen, du brauchst wohl jemandn der de birn meu gscheid durchschraubt du Gr**** du g********! *fauch* *brüll* *motz*
Aber danke für das Bonbon
;) (Anmerkung: Für diesen beitrag mussten keine
@yo`s leiden - die beleidigungen sind kraftausdrücke die man nicht als konventionell Jugendlich betrachten kann und geringe Konventionen einhalten, basierend auf der interpretationsweise des angegriffenen (Ich), der sich hiermit schriftlich bei dem Tätigen angreifer (yo) meldet, um mitzuteilen, das eine Konventionalsrafe von 'noch einem Bonbon' für den Tätigen Angriff >mit einem Bonbon< fällig wird. Bei nciht Schlichtung dieses nicht Streites, bei Vertragsbruch des angeklagten (yo) oder gar bei versterben der Vertragspartner, kommen die Summen in Höhe von >zwei Bonbons< aus dem Angeklagtens (yo) Privatkasse den Verwitweten Frauen Deutschlands zugute. Die damit folgende Lösung des Rentenproblems ist nur Nebeneffekt dieses vertrages und ist richterlich nciht einklagbar)
;)...meiner Meinung nach.
Um negatives zu bewirken, muss erst positives geschaffen werden.