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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

249 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mehrwertsteuer, Gastronomie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

30.11.2023 um 00:22
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wer wirklich wenig Geld hat, kann auch auf ein Getränk verzichten beim Mittagstisch. Trinken kann man vorher oder nachher was aus eigenem Bestand.
Du, ich vermute wer wenig Geld hat, geht da nicht erst rein , sondern nimmt sich was mit. Aber, ist nur eine Vermutung, aber deswegen kam ich drauf, dass es in Ordnung ist, wenn "Mitnahme" geringer besteuert wird als Restaurantbesuch, denn "mitnehmen" ist aus meiner Sicht, der Kauf von Lebensmitteln und da sehe ich 19% nicht für gerechtfertigt an. Aber, ist nur meine Meinung. Wie das die Finanzbehörden das ersonnen haben weiss ich ja auch nicht.
Ansonsten sind wir doch alle bereit für ein Gericht, das zu zahlen was es wert ist, denke ich. Was soll das Gemauschel mit den Getränken?


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

30.11.2023 um 09:05
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wer sagt das?
Das waren allgemeine Tipps.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Mich wundert ja wirklich, dass überhaupt noch Tafelwasser ausgeschenkt wird, wenn das bei Preisen von 4-5 Euro pro 0,4l, so ein Draufzahlgeschäft für den Kneipenwirt ist.
Die Polemikschiene hilft halt nicht weiter. Du hast von den Hintergründen keine Ahnung - was OK ist. Aber Du versuchst nicht mal, Dich damit auseinander zu setzen sondern beharrst quasi bockig und mantraartig auf Deinen Sichtweisen. Das kannst Du machen, bringt Dich aber inhaltlich nicht weiter.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

30.11.2023 um 12:28
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das kannst Du machen, bringt Dich aber inhaltlich nicht weiter.
Und dich bringt jetzt weiter, weiterhin über den kommenden Normalzustand zu jammern?

Ich sage die ganze Zeit, kalkuliert richtig und verlangt das, was ihr eben verlangen müsst. Da braucht es doch keinen doppelten Boden. So viel Ahnung habe ich wohl.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

30.11.2023 um 18:25
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was soll das Gemauschel mit den Getränken?
Gemauschel?
Bei dir klingt das so als wäre das etwas unseriöses oder gar etwas was ich in einer rechtlichen Grauzone befinden würde. Dem ist aber nicht so. Das ist schlicht und ergreifend eine Mischkalkulation. Sowas wird häufig gemacht, auch in anderen Bereichen. Ich sehe daran nichts kritikwürdiges. Und plötzlich bleibt es natürlich jedem Betrieb überlassen, wie er seine Kalkulation berechnet. Dass es sich bei einer Gastronomie um einen Wirtschaftsbetrieb handelt, bei dem unterm Strich ein Plus stehen muss dürfte klar sein. Und das sollte auch völlig in Ordnung sein. Niemand muss sich doch dafür rechtfertigen dass er oder sie mit Ihrem Business Gewinn machen möchte.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:dass es in Ordnung ist, wenn "Mitnahme" geringer besteuert wird als Restaurantbesuch, denn "mitnehmen" ist aus meiner Sicht, der Kauf von Lebensmitteln und da sehe ich 19% nicht für gerechtfertigt an.
Ich sehe das anders.
Ich empfinde allerdings die gesamte Einteilung in Waren für die 19% Mehrwertsteuer anfallen und Waren, die für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz über den Tisch gehen alles andere als nachvollziehbar oder intuitiv.
Und aus meiner Sicht spricht überhaupt nichts dafür, 'To-Go' Mahlzeiten anders zu besteuern als Mahlzeiten, die vor Ort eingenommen werden. Der Aufwand für Mahlzeiten, die vor Ort serviert werden ist um einiges höher und dennoch wird am Ende eine höhere Steuer verlangt. Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

Eine fertig zubereitete Mahlzeit abzuholen, ist für mich nicht gleichzusetzen mit 1 kg Kartoffeln und zwei Äpfel kaufen oder ähnliches.
Auch hinter einer abgeholten Mahlzeit steckt ein hohes Ausmaß an Serviceaufwand, der aufgebracht werden musste, um die Mahlzeit in den Zustand zu bringen, in dem sie abgeholt wird. Das ist etwas anderes, als einfach Lebensmittel einzukaufen.
Ich halte es für durchaus gerechtfertigt den Mehrwertsteuersatz sowohl für To Go Mahlzeiten als auch für vor Ort verzehrt Mahlzeiten gleichzuhalten. Ob das nun 7% sind oder 19% ist für mich als Kundin aktuell gerade egal. Für die Gastronomiebetreiber:innen sieht das sicherlich anders aus. Natürlich möchte jede:r möglichst wenig Steuern bezahlen.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

01.12.2023 um 05:43
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich sehe das anders.
Ich empfinde allerdings die gesamte Einteilung in Waren für die 19% Mehrwertsteuer anfallen und Waren, die für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz über den Tisch gehen alles andere als nachvollziehbar oder intuitiv.
Und aus meiner Sicht spricht überhaupt nichts dafür, 'To-Go' Mahlzeiten anders zu besteuern als Mahlzeiten, die vor Ort eingenommen werden. Der Aufwand für Mahlzeiten, die vor Ort serviert werden ist um einiges höher und dennoch wird am Ende eine höhere Steuer verlangt. Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
Es kann dem Wirt doch egal sein, die MwSt gehört ihm doch sowieso nicht. Gut, der Kunde hat jetzt bei "to go" einen Vorteil, dann muss man den eben abschaffen. Kann dem Imbissbudenbesitzer egal sein, dann führ er eben mehr ab, aber geholfen ist keinem dabei.

Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht. Bei Geschäftsgründung hat doch wohl jeder ein Konzept? Wenn man sich nur in eine Richtung orientiert, dann kennt man doch auch die Steuersätze? Die Steuerlast gibt er voll an den Kunden weiter, so oder so.

Komplette Steuergerechtigkeit wird es wahrscheinlich nie geben, aber sich als Unternehmer über Mehrwertsteuer aufzuregen, die man doch sowieso wieder abführen muss, finde ich irgendwie sinnlos.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

01.12.2023 um 09:07
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Es kann dem Wirt doch egal sein, die MwSt gehört ihm doch sowieso nicht. Gut, der Kunde hat jetzt bei "to go" einen Vorteil, dann muss man den eben abschaffen. Kann dem Imbissbudenbesitzer egal sein, dann führ er eben mehr ab, aber geholfen ist keinem dabei.
Im Prinzip ja aber die Praxis sieht doch teils anders aus, wenn der To Go und der Restaurant Preis gleich ist, nehmen wir jetzt einen Kaffee für 2 Euro dann bleibt dem Wirt bei dem To Go mehr übrig. Der Kunde sieht doch die Mwst. die abgeführt wird maximal auf dem Bon.
Der sieht nur den Kaffee der eben 2 Euro kostet und könnte sich auch ärgern wenn der im To Go weniger kostet.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht. Bei Geschäftsgründung hat doch wohl jeder ein Konzept? Wenn man sich nur in eine Richtung orientiert, dann kennt man doch auch die Steuersätze? Die Steuerlast gibt er voll an den Kunden weiter, so oder so.
Es gibt aber Wettbewerbsdruck da der Kunde eben nur Endpreise sieht, dem ist letztendlich wirklich egal was da an Steuern gezahlt werden muss, manchmal kannst gar nicht reale Preise Einpreisen, gerade in der Gastro mit dem Essen, das ist ja meist aufwendiger. Ein höherer Essenpreis würde dann viele direkt abschrecken, ein Getränk zu servieren ist vom Aufwand geringer als das Essen herzustellen und das wird durch die Mischkalkulation ausgeglichen. Ist wie mit dem Mittagstisch die vergünstigt angeboten werden, die spekulieren auf das Getränk und ich denke die brauchen auch das Getränk um noch wirtschaftlich zu sein.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Komplette Steuergerechtigkeit wird es wahrscheinlich nie geben, aber sich als Unternehmer über Mehrwertsteuer aufzuregen, die man doch sowieso wieder abführen muss, finde ich irgendwie sinnlos.
Es liegt an Wettbewerbsdruck und auch daran das man die Preise ja nicht unendlich in die Höhe treiben kann, irgendwann zahlen die Leute das einfach nicht mehr. Es macht schon einen unterschied ob man 7 / 12 / 19 für den Staat eintreiben muss und Einpreisen muss, man hat mit niedrigen Steuersatz einfach mehr an Gewinnspanne (bei gleichen Preisen) und oder könnte auch Produkte günstiger anbieten.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

01.12.2023 um 09:20
@JayPan

Das gesamte Handwerk wird mit 19% versteuert. Da Koch ein Lehrberuf ist, zähle ich die natürlich dazu. Wo will man anfangen und wo hört es auf?

Maler z.B., die konnten während der Pandemie auch kaum was in Privaträumen machen, denen hat man die Mehrwertsteuer auch nicht gesenkt. Man denkt auch jetzt nicht dran, wo dem Handwerk so viele Bauvorhaben wegbrechen.

Frisöre? Denen ist auch nichts gesenkt worden und die haben jetzt auch zu kämpfen, wenn die Menschen sparen müssen. Das kann man jetzt ewig fortsetzen und die müssten dann alle genauso behandelt werden wie Wirte. Oder findest du es gerecht, wenn nur eine Sparte gepampert wird?

Wer seinen Laden dauerhaft nur durch staatliche Subventionen halten kann, der ist vielleicht wirklich nicht zur Selbstständigkeit geeignet.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

01.12.2023 um 10:43
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Frisöre? Denen ist auch nichts gesenkt worden und die haben jetzt auch zu kämpfen, wenn die Menschen sparen müssen. Das kann man jetzt ewig fortsetzen und die müssten dann alle genauso behandelt werden wie Wirte. Oder findest du es gerecht, wenn nur eine Sparte gepampert wird?
Ja, ich weiß, ich war selbst Betroffen von der Pandemie und hatte Umsatz Einbruch von 90% gehabt, musste komplett neu aufstellen.
(Bin nicht in der Gastro)

Also mir ist es bewusst, ich finde die Einschnitte und Entscheidungen die getroffen wurden, Wirtschaftlich gesehen nicht gut.
Aber der Drops ist leider gelutscht und Nachwirkungen gibt es sicher auch noch da viele Reserven aufgebraucht sind.

Da es wirtschaftlich leider keine Erholung in Sicht ist kommt jetzt noch on Top und wie du schon sagst momentan ist die Baubranche hart getroffen und das ist ein wichtiger Sektor, kann sich Deutschland eigentlich nicht leisten, wie so vieles nicht.

Es ist aber keinem davon geholfen wenn man die Gastro auch noch mit kaputt gehen lässt, da hängen Familien Betriebe dran.
Die arbeiten teils unter Mindestlohn wenn man die Stunden aufrechnet, ich gönne da jedem seine 7 % oder 12 %.
Die Frisörin tangiert wahrscheinlich auch nicht ob der To Go Becher jetzt für weniger über den Tresen geht, sie hat dadurch leider auch nicht mehr.

Fair wenn du Unternehmerisch tätig bist, gibt es sehr wenig Fair, habe ich auch schon lernen müssen man braucht wirklich harte Bandagen um wirtschaftlich in Deutschland noch handeln zu können.

Aber ja ich fände es auch besser würde man die Steuerlast für Unternehmen senken...
Das der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder attraktiver wird, aber ja ich will das Thema jetzt nicht total ins OT treiben.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wer seinen Laden dauerhaft nur durch staatliche Subventionen halten kann, der ist vielleicht wirklich nicht zur Selbstständigkeit geeignet.
Ich bin Kapitalistin und in dem Punkt gebe ich dir absolut recht, staatliche Subventionen und etwas am Leben zu erhalten was Wirtschaftlich tot ist und überall Geld reinpumpen und den Geld Sog zu vergrößern halte ich für kein gutes Mittel auf Dauer.

Bei der Gastro verzichtet man ja genau genommen nur auf Mehreinnahmen und pumpt kein Geld rein, dass müssen sie ja schon selbst verdienen und wie gesagt ich halte die Steuerlast für Unternehmer im allgemeinen zu hoch, es ist ja nicht nur die Umsatzsteuer (MwSt.) wäre ja schön :D

Aber ich gönne den Wirten dass und es wäre Gesellschaftlich auch einfach schade wenn immer mehr kleines kaputt geht oder die Qualität der Speisen abnimmt und es nur noch "Frass" oder extrem teueres Essen gibt.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

01.12.2023 um 13:32
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:weiterhin über den kommenden Normalzustand zu jammern?
Wo genau jammere ich? Bitte mit exaktem Zitat(en), sonst wäre es schon sehr merkwürdig, das einfach so zu behaupten.


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