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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

249 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mehrwertsteuer, Gastronomie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 21:37
Zitat von m.A.om.A.o schrieb:BGN etc. bezahlen. Letztere belasten meinen Betrieb mit etwa 1500.--€ Jährlich. D.h. ich verschenke jedes Jahr ein knappes Monats-Nettogehalt an diese unnützen Vereine.
Also die Betriebsgenossenschaft als unnützen Verein zu bezeichnen ist dann aber auch ziemlich falsch.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 21:40
Wäre es so schlimm wenn sich der Herr Wirt nur noch alle drei Jahre, an statt jedes Jahr einen neuen Benz leisten würde? Aber an sich selbst denkt mann ja zuletzt.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 21:40
Zitat von m.A.om.A.o schrieb:Lach ned.... ich habe wöchentlich etwa 10-12 Schüler (Real und Gym um's Eck) zum Mittagstisch hier essen, und die müssen auch ihre 19% abdrücken
Glaub ich und ich gönne es denen, aber der "typische" Schüler ist es doch nicht , die sind doch eher bei Ali und kriegen Fladenbrot mit Soße :)


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 21:46
Zitat von Orion07Orion07 schrieb:Wäre es so schlimm wenn sich der Herr Wirt nur noch alle drei Jahre, an statt jedes Jahr einen neuen Benz leisten würde? Aber an sich selbst denkt mann ja zuletzt.
Ich hole mir alle 6 jahre einen gebrauchten Zitter&Dröhn so um die 2K€. ich will ein Auto, mit dem ich fahren kann und keine Bodenlose Sparbüchse.
Nenenbai fahre ich sogar einen E-Roller....


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 21:46
Zitat von m.A.om.A.o schrieb:Also kann ich mir die gleiche Summe anl verdienst einstecken, wenn der PizzaFritze um's Eck nur 7% und ich 19% abdrücken muss? beide verkaufen die Pizza um 7.--€?
Moment!
Sowohl DU als auch der Pizzaverkäufer kauft NETTO ein, die MWST/Umsatzsteuer hast Du entweder gar nicht in den Rechnungen drin, weil Handel unter Gewerbetreibenden, oder aber kannst sie als Vorsteuer geltend machen. Also habt ihr Beide die selben Startbedingungen! Die MWST zahlst weder Du noch der Pizzaverkäufer, die zahlt der KUNDE. Soweit richtig, oder?

Wenn ihr also beim selben Produkt, und bei den selben Startbedingungen, zu unterschiedlichen Preisen kommt, dann liegt das nicht wirklich an der MWST.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 21:48
Ach Leute... es gibt doch gar keinen Grund eine Neiddebatte anzuzetteln. :) Wer Wirt wird, weiß doch hoffentlich worauf er sich einlässt? Wenn nicht" Who cares?" Der wird auch nicht aufschreien wenn wir wegen einem Euro höher besteuert werden und am Ende weniger rauskommt.
Und wen sich das alles nicht lohnt und man draufzahlt? Ja, dann war es wohl nicht das Richtige und man muss umdenken. Klingt hart, is aber so würde es bei der Maus heißen.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 22:21
Zitat von ThorsteenThorsteen schrieb:Die MWST zahlst weder Du noch der Pizzaverkäufer, die zahlt der KUNDE. Soweit richtig, oder?
Falsch: Der Kunde zahlt eine Brutto-Rechnung. Die MwSt wird von den Unternehmen abgedrückt. Der Kunde hat sogar die Möglichkeit den Steueranteil abzusetzen. Insbesonders dann, wenn Gäste zu einem Arbeitsessen eingeladen wurden. (Bewirtungsbeleg mit Namensliste der anwesenden Gäste.
Zitat von ThorsteenThorsteen schrieb:Wenn ihr also beim selben Produkt, und bei den selben Startbedingungen, zu unterschiedlichen Preisen kommt, dann liegt das nicht wirklich an der MWST.
Nochmal zur Veranschaulichung hab ich mal 4 Belegschnipsel GeScriinSchuutet

1:) Beleg für einen Selbstabholer
Frm 237



2:) Beleg für eine Lieferung
Frm 238



3:) Beleg aktuell noch mit 7%
Frm 239



4:) Beleg mit 19%
Frm 240




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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 22:29
@m.A.o

Irgendwie bescheißt du doch dann die Selbstabholer? Oder halt dich, wenn du die 19% nicht verlangen willst. Es ist doch ein Unterschied ob ich Lebensmittel kaufe, nichts anderes macht man am Imbiss . oder ob ich mich großartig am Tisch bedienen lasse. Was soll denn der Staat da machen?


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 23:03
Zitat von simiesimie schrieb:Also die Betriebsgenossenschaft als unnützen Verein zu bezeichnen ist dann aber auch ziemlich falsch.
Also: Ich habe mein Restaurant vor 20 Jahren übernommen. Bis heute hatte ich noch keinen sinnvollen Nutzen von der BGN.
Von denen hatte ich nur 2 mal Besuch:

Das erste mal: Ich soll einen von der BGN bereitgestellten Vertragsarzt vorweisen ??!!??

Das zweite mal kam ein Dr. Dr. Sowieso mit der Aufgabe, er müsse mich unterweisen wie ich meine Wurstschneidemaschine reinigen soll.

ÄÄääähmmmm. ich hab gar keine Wurstscheidemaschine... ich hab überhaupt keinen Maschinenpark.

Der wollte partout mir klarmachen, dass ich soetwas UNBEDINGT haben muss.

Für was? Ich habe keine Wurstbrote auf meiner Speisekartte. Und wenn das Küchenpersonal von etwas ein Scheibchen (ähnlich einer Wurst) abschneiden muss, dann hat der/die ein saugutes Messer, welches ohne viel Aufwand gereinigt werden kann.


Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Irgendwie bescheißt du doch dann die Selbstabholer?
Wieso?
Bei diversen Systemgastronomen, die hauptsächlich Junkfood anbieten kostet das ImHaus- genausoviel wie das AußerHaus-Fresspaket. Da steht dann auch unterschiedliche MwSt-Angaben drauf. Nur die können den Fiskus viel besser bescheissen, wenn die ImHaus-Verkäufe als AußerHaus verbuchen. Es guggt ja eh keiner so richtig auf die Rechnung.
Wenn bei denen
- 3 Burger
- 2 Pommes
- 3 Cola
auf der Rechnung steht kann das IHA oder auch AHA sein.

Wenn ich aber
- 2 Suppen
- 3 Schnitzel
Habe, ist es sehr wahrscheinlich, dass es Abgeholt wurde. ein Getränk (Wartebier) wäre da auch noch zulässig.
Aber wenn auf dem Beleg 3 Getränke drauf stehen, ist es eher unwahrscheinlich, dass das AHA war. Und bei der nächsten Prüfung vom Finanzamt macht dieses mein Achterdeck auf wie die Estonia.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Es ist doch ein Unterschied ob ich Lebensmittel kaufe, nichts anderes macht man am Imbiss
Doch... Wenn du Lebensmittel kaufst, dann sind das i.d.R. Halbfabrikate, die du ggf. erst selber zubereiten musst.
Beim Imbiss (und auch im Restaurant) kaufst du ein fertig verzehrbares Gericht und keine Halbfabrikate. Dieses Gericht muss das Küchenpersonal im Imbiss so wie auch im Restaurant erst herstellen.
Im Imbiss ist das Küchenpersonal für die Zubereitung da und dann ist der/die Typ*in an der Theke, der dir das gewünschte aushändigt, also dich bedient.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:oder ob ich mich großartig am Tisch bedienen lasse.
Genau das ist das hüpfende Komma...
Diejenigen, die einen Mehraufwand an Arbeit (und Ausrüstung) haben werden höher besteuert und dadurch gezwungen höhere Preise zu verlangen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was soll denn der Staat da machen?
Ganz einfach, endlich Gleichbehandlung einführen und die 7% belassen.

Mir ist es wurscht, die könnten speziell für das erstellen von einem sofort verzehrfähigem Gericht eine 10%-Steuer machen.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

25.11.2023 um 23:10
Zitat von m.A.om.A.o schrieb:Genau das ist das hüpfende Komma...
Diejenigen, die einen Mehraufwand an Arbeit (und Ausrüstung) haben werden höher besteuert und dadurch gezwungen höhere Preise zu verlangen.
Ja. Weil Bedienung Luxus ist, der zur reinen Nahrungsaufnahme nicht notwendig wäre. Da würde ich den Unterschied sehen, aber ich bin nicht das Finanzministerium. Hunger stillen ist eine Sache und " Tafeln" mit Bedienung was anderes. Jeder muss essen, aber niemand muss sich hofieren lassen, so jetzt aus meiner Sicht. Imbissbude ist Grundversorgung, Restaurant Luxus.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

26.11.2023 um 01:12
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Weil Bedienung Luxus ist,
LOOOOL

Wenn ein PizzaFritze dir seine Produkte zu jemanden (extremer Luxus) nach hause bringt, ist das auch eine Bedienung. Sogar eine erweiterte, denn der muss sich noch zusätzlich den Gefahren des Straßenverkehrs aussetzen.

Da müsste der Gesetzgeber ja wirklich mal mit z.Bsp. 28% Märchensteuer zugreifen.

Aber dann kommt das nächste Problem. Wir (z.Bsp) liefern NUR Mittags und das ausschliesslich NUR für Werktätige (zum Arbeitsplatz) und an ein paar wenige Rentner, die wegen gesundheitlichen Gründen nicht das Haus verlassen können. Dann wäre diese Luxussteuer wiederum fehl am Platze.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

26.11.2023 um 01:17
Zitat von ThorsteenThorsteen schrieb:Moment!
Sowohl DU als auch der Pizzaverkäufer kauft NETTO ein, die MWST/Umsatzsteuer hast Du entweder gar nicht in den Rechnungen drin, weil Handel unter Gewerbetreibenden, oder aber kannst sie als Vorsteuer geltend machen. Also habt ihr Beide die selben Startbedingungen! Die MWST zahlst weder Du noch der Pizzaverkäufer, die zahlt der KUNDE. Soweit richtig, oder?

Wenn ihr also beim selben Produkt, und bei den selben Startbedingungen, zu unterschiedlichen Preisen kommt, dann liegt das nicht wirklich an der MWST.
Ich sehe den Unterschied schon - für mich als Kunde zählt eben was unter dem Strich steht. Wenn ich nun bei einem reinen "Außer Haus-Verkauf" die Pizza für 8 Eur kaufe, in der Pizzeria für eine ähnliche Pizza 10 EUR zahle ist es mir herzlich egal, ob es an dem höheren Steueraufkommen liegt. Durch den Preisdruck wird die Pizzeria eben gezwungen auch zu 8 EUR zu verkaufen um die höhere Steuer auszugleichen und dadurch wird der Gewinn geschmälert - von den Mehrkosten die ein Restaurant hat mal ganz abgesehen. Für mich müssten beide Betriebe mit 19% angesetzt werden. Es ergibt gar keinen Sinn, das "Außer Haus"-Betriebe weiterhin Steuererleichterungen bekommen.


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26.11.2023 um 08:47
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ach Leute... es gibt doch gar keinen Grund eine Neiddebatte anzuzetteln. :) Wer Wirt wird, weiß doch hoffentlich worauf er sich einlässt? Wenn nicht" Who cares?"
Ja dann verstehe ich den Thread nicht. Dann gibt es keine Mondpreise sondern, nach deinen Worten, nur neidische Zeitgenossen. Die regen sich nur über die Preise auf weil sie sie sich nicht leisten können.

Natürlich ist es eine Wettbewerbsverzerrung wenn für das gleiche Produkt (Pizza) für die Anbieter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze angezogen werden.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

26.11.2023 um 15:00
Zitat von CachalotCachalot schrieb:eine Wettbewerbsverzerrung wenn für das gleiche Produkt (Pizza)
Danke... das Wort "Wettbewerbsverzerrung" ist mir par tout beim schreiben nicht eingefallen.


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26.11.2023 um 16:43
Zitat von m.A.om.A.o schrieb:Da müsste der Gesetzgeber ja wirklich mal mit z.Bsp. 28% Märchensteuer zugreifen.
Das macht man über ein üppiges Trinkgeld. Zumindest, wenn man etwas An- und Verstand hat.
Und ja, das ist Luxus. Meist mehr, als man ihn bei schlechtgelaunten, ungelernten Bedienungen in Bayrischen Gaststätten erlebt.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

27.11.2023 um 17:00
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Ja dann verstehe ich den Thread nicht
Aber, es geht doch um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie und nicht um "Mondpreise"
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Natürlich ist es eine Wettbewerbsverzerrung wenn für das gleiche Produkt (Pizza) für die Anbieter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze angezogen werden.
Es ist doch nicht das gleiche Angebot, denn bei einem gehst du rein, setzt dich hin und lässt dich bedienen.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

27.11.2023 um 17:48
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Es ist doch nicht das gleiche Angebot
Achso... Du gehst zum Pizzafritzen und holst die Pizza aus dem Ofen und verpackst die selber?
Ist denn die Thekenkraft, die dir deine Pizza aushändigt denn keine Bedienung?

oder ist dir sowas lieber?
Allmys miese Spelunke (Seite 62522) (Beitrag von Auweia)


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

27.11.2023 um 22:35
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Aber, es geht doch um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie und nicht um "Mondpreise
UPS. Da bin ich abgerutscht. Falscher Fred
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Es ist doch nicht das gleiche Angebot, denn bei einem gehst du rein, setzt dich hin und lässt dich bedienen.
Bedingt. Das Endprodukt ist das Gleiche und wird unterschiedlich besteuert.
Mitnahme und Sitzenbleiben sind Varianten des Verzehrs die unterschiedliche Optionen darstellen und unterschiedliche Kosten verursachen.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

27.11.2023 um 23:44
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Mitnahme und Sitzenbleiben sind Varianten des Verzehrs die unterschiedliche Optionen darstellen und unterschiedliche Kosten verursachen.
Ja eben. Eine Pizza mitnehmen sehe ich als "Hungerstillen" und sich ins Lokal setzen, dort bedienen lassen ist ne andere Nummer.

Das eine ist Kauf von einem Lebensmittel und das andere ein "Event". Das wäre mein Ansatz warum das unterschiedlich besteuert wird.

Deswegen hinkt auch der Vergleich hier
Zitat von m.A.om.A.o schrieb:Achso... Du gehst zum Pizzafritzen und holst die Pizza aus dem Ofen und verpackst die selber?
Ist denn die Thekenkraft, die dir deine Pizza aushändigt denn keine Bedienung?
Es ist zwar irgendwie Bedienung, aber eher wie an der Käsetheke mit 7%. An Bedientheken kauft man ja auch Salate, die vor Ort zubereitet wurden. Oder Fertigprodukte? Die wurden ja auch von irgendwem hergestellt und müssten dann 19% Mwst haben.


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Mehrwertsteuerveränderung z. B. in der Gastronomie

28.11.2023 um 01:39
Ich find es ja eh voll daneben, dass man für Lebensmittel Mehrwertsteuer bezahlen muss. Das heisst doch, weil ich mich ernähre bin ich mehr Wert. Klar wenn ich mich nicht ernähre bin ich nicht mehr Wert. Dann bin ich nämlich Tod. Oder anders gesagt, wenn du leben willst bezahle.


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