simie schrieb:Also die Betriebsgenossenschaft als unnützen Verein zu bezeichnen ist dann aber auch ziemlich falsch.
Also: Ich habe mein Restaurant vor 20 Jahren übernommen. Bis heute hatte ich noch keinen sinnvollen Nutzen von der BGN.
Von denen hatte ich nur 2 mal Besuch:
Das erste mal: Ich soll einen von der BGN bereitgestellten Vertragsarzt vorweisen ??!!??
Das zweite mal kam ein Dr. Dr. Sowieso mit der Aufgabe, er müsse mich unterweisen wie ich meine Wurstschneidemaschine reinigen soll.
ÄÄääähmmmm. ich hab gar keine Wurstscheidemaschine... ich hab überhaupt keinen Maschinenpark.
Der wollte partout mir klarmachen, dass ich soetwas UNBEDINGT haben muss.
Für was? Ich habe keine Wurstbrote auf meiner Speisekartte. Und wenn das Küchenpersonal von etwas ein Scheibchen (ähnlich einer Wurst) abschneiden muss, dann hat der/die ein saugutes Messer, welches ohne viel Aufwand gereinigt werden kann.
Frau.N.Zimmer schrieb:Irgendwie bescheißt du doch dann die Selbstabholer?
Wieso?
Bei diversen Systemgastronomen, die hauptsächlich Junkfood anbieten kostet das ImHaus- genausoviel wie das AußerHaus-Fresspaket. Da steht dann auch unterschiedliche MwSt-Angaben drauf. Nur die können den Fiskus viel besser bescheissen, wenn die ImHaus-Verkäufe als AußerHaus verbuchen. Es guggt ja eh keiner so richtig auf die Rechnung.
Wenn bei denen
- 3 Burger
- 2 Pommes
- 3 Cola
auf der Rechnung steht kann das IHA oder auch AHA sein.
Wenn ich aber
- 2 Suppen
- 3 Schnitzel
Habe, ist es sehr wahrscheinlich, dass es Abgeholt wurde. ein Getränk (Wartebier) wäre da auch noch zulässig.
Aber wenn auf dem Beleg 3 Getränke drauf stehen, ist es eher unwahrscheinlich, dass das AHA war. Und bei der nächsten Prüfung vom Finanzamt macht dieses mein Achterdeck auf wie die Estonia.
Frau.N.Zimmer schrieb:Es ist doch ein Unterschied ob ich Lebensmittel kaufe, nichts anderes macht man am Imbiss
Doch... Wenn du Lebensmittel kaufst, dann sind das i.d.R. Halbfabrikate, die du ggf. erst selber zubereiten musst.
Beim Imbiss (und auch im Restaurant) kaufst du ein fertig verzehrbares Gericht und keine Halbfabrikate. Dieses Gericht muss das Küchenpersonal im Imbiss so wie auch im Restaurant erst herstellen.
Im Imbiss ist das Küchenpersonal für die Zubereitung da und dann ist der/die Typ*in an der Theke, der dir das gewünschte aushändigt, also dich bedient.
Frau.N.Zimmer schrieb:oder ob ich mich großartig am Tisch bedienen lasse.
Genau das ist das hüpfende Komma...
Diejenigen, die einen Mehraufwand an Arbeit (und Ausrüstung) haben werden höher besteuert und dadurch gezwungen höhere Preise zu verlangen.
Frau.N.Zimmer schrieb:Was soll denn der Staat da machen?
Ganz einfach, endlich Gleichbehandlung einführen und die 7% belassen.
Mir ist es wurscht, die könnten speziell für das erstellen von einem sofort verzehrfähigem Gericht eine 10%-Steuer machen.