jada schrieb:Eine Überzahlung von AN?
Ja, man muss als Arbeitgeber ja nicht genau den Mindestlohn bezahlen. Wenn man das tut, wird man schwerer Arbeitskräfte finden. Man kann daher auch freiwillig mehr bezahlen und wenn man das tut, hätte man vorher ja schon höhere Kosten und kann sich dann nicht mehr auf die Erhöhung des Mindestlohnes berufen.
bgeoweh schrieb:Doch, natürlich darf er das, wenn die z.B. Hausmeisterservice-Firma sagt ''Stunde kostet jetzt x Euro'' dann sind das seine kalkulatorischen Kosten die er weitergeben darf.
Wenn es sich um Hausmeisterdienste handelt. Das ging ja nicht aus dem Kommentar von
@jada hervor. Da stand ja nur, dass der Vermieter die Erhöhung der Betriebskosten mit der Erhöhung des Mindestlohnes begründet und dass er eine Firma beauftragt hat. Die Frage ist aber, was tut diese Firma für ihn? Wenn es eine Hausverwaltung ist, muss er die Kosten selbst tragen, Verwaltungskosten darf er nicht auf die Mieter umlegen. Ist das eine Firma, die Hausmeistertätigkeiten wie Schneeräumung, Reparaturen, Instandhaltung verrichtet, dann darf er das schon. Aber dann muss er auch belegen, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind.
bgeoweh schrieb:Und selbst das muss man in der Regel anfordern, für die NKA ist er lediglich belegpflichtig, d.h. er muss nachweisen dass er die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen und bezahlt hat.
Genau. Aber natürlich gibt es eine schriftliche Abrechnung dieser Firma an den Vermieter und die kann der Mieter einsehen.
Aberacadabera schrieb:Wasser zb wird ja sehr oft über Nebenkosten abgerechnet, entweder nach m2 oder Personenzahl, da ist es zb nicht unbedingt üblich, einen eigenen Zähler zu haben. Ob es da eine Statistik zu gibt, ist mir nicht bekannt.
Ja, bei Wasser kenne ich das auch so, dass über einen Schlüssel abgerechnet wird und es nur einen Zähler im Haus gibt.
Aberacadabera schrieb:Aus dem Ort kenne ich auch Wohngebiete, wo nur Einfamilienhäuser stehen, die aber alle an ein bhkw angeschlossen sind.
Das kenne ich wiederum nicht.
Judith123 schrieb:Wenn eine Person mehrere Häuser besitzt, bei verschiedenen Gasanbietern, muss doch ein Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt erfolgen.
Ist denn der Besitz dieser Häuser ausschlaggebend oder die Meldung als Wohnsitz? Man kann ja mehrere Häuser besitzen und diese vermieten. Das heißt, man hat in einem dann den Hauptwohnsitz.
Sinnvoll wäre es, wenn jeder diese Deckelung nur für den Hauptwohnsitz bekäme, also für den Eigengebrauch. Wenn die Mieter in den jeweiligen Häusern hauptgemeldet sind, dann hilft das letztlich ja auch dem Vermieter, weil sein Objekt diese dann auch bekommt.
Aber ich weiß natürlich nicht, was da in Deutschland geplant ist und wie das genau funktioniert.