@Rumo Es hilft manchmal, bei Hermes und Co. anzurufen, um zu erfragen, wer den Empfang quittiert hat. Ist zwar super ärgerlich, weil es unnötige Zeit frisst, aber wenn der Empfänger nicht gerade eine Ärzteunterschrift hat, hat man zumindest einen Namen und wenn man nicht gerade im Hochhausblock lebt und Herr Müller unterschrieben hat somit einen Anhaltspunkt, wo man suchen muss.
Wobei das natürlich nichts bringt, wenn niemand unterschrieben hat, weil das Paket einfach in der Papiertonne abgestellt wurde. Hab von solchen Fällen tatsächlich schon gehört.
Oder wenn die Unterschrift absichtlich unleserlich ist. Das Problem hatte ich mal vor einigen Jahren. Hatte einen Staubsauger bei einem Onlinehändler bestellt, der unter anderem auch für den Handel mit Unterhaltungselektronik bekannt war. Von Größe und Gewicht hätte in dem Paket halt auch etwas anderes sein können, als so ein schnödes Haushaltsgerät und irgendjemand hat da dann gierige Finger gekriegt.
Jedenfalls kam das Paket nicht an, obwohl ich daheim gewesen wäre und im Briefkasten lag zwar ein Zettel, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde, aber wer dieser ominöse Nachbar denn nun war, stand nicht drauf. Also damals bei der DHL angerufen und nachgehakt. Die Erkenntnis war, dass es niemand sagen konnte, weil die Unterschrift wohl laut Aussage am Telefon völlig unleserlich und auch sonst nirgendwo ein Name hinterlegt war.
Nun habe ich damals in einer ziemlich übersichtlichen Nachbarschaft gewohnt und mich zumindest bei den beiden anderen Wohnparteien im Haus und bei dem einen Nachbarn, bei dem zuvor schon einmal was für meine Adresse abgegeben worden war, erkundigt. Aber da es nicht Sinn der Sache sein kann, dass man dann noch an den zehn anderen Türen in der Nachbarschaft klingelt und es sowieso nahe lag, dass das Paket absichtlich verschwunden ist, gab's dann nach ein paar Tagen die entsprechende Rückmeldung an den Onlinehändler, der den Staubsauger sofort noch mal losgeschickt hat.
Ich muss zugeben, dass ich damals durchaus den Paketboten im Verdacht hatte. Aber sowas lässt sich ja leider unmöglich beweisen, jedenfalls aus der Perspektive des geschädigten Kunden.