Bruderchorge schrieb:Das ist deine rechtliche Einschätzung oder? Also auf Basis der DSGVO.
Ja, das ist meine Einschätzung.
Bruderchorge schrieb:Ich denke das wird eine Frage von Rechtsprechung werden.
Wahrscheinlich, für die drei Wirte die doof genug sind zu sagen warum sie die Leute nicht reinlassen und nicht einfach irgendwelche rechtlich unproblematischen Gründe vorschieben.
Bruderchorge schrieb:Ja natürlich macht das keiner, weil es vollkommen unerheblich ist für ein gemütliches Abendessen und unter normalen Umständen sofort Kunden vergrault.
Es ging nur um theoretische Rechte.
Im Rahmen der Jugendschutzproblematik kommt sowas häufiger vor, aber auch da gelten entsprechende Regelungen, insbesondere ist das Kontrollrecht gesetzlich geregelt, eben im Jugendschutzgesetz. Und das Lebensalter ist von der Schutzhöhe her wesentlich weniger streng geschütz als Gesundheitsdaten.
Beim Verkauf von z.B. Spirituosen haben wir übrigens ein Musterbeispiel für tatsächliche Erforderlichkeit:
1. Spirituosen dürfen nicht an Minderjährige verkauft werden
2. Da gesetzeswidrige Verträge nichtig sind, auch wenn sie auf Treu und Glauben geschlossen werden, und zusätzlich der Kaufmann gesetzlich beschriebene Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat, erfordert ein wirksamer Vertragsabschluss den Nachweis des ausreichenden Alters
3. Wenn dieser Nachweis nicht bereits durch Augenschein geführt ist, muss also ein Ausweis kontrolliert werden dürfen, weil sonst kein legales Geschäft zustande kommen kann.