@Hailey25 Man sieht worum es forenbekannten Schxxxxern geht.
Nicht um Aufklärung, um vernünftig vorgetragene Kritik, das Aufzeigen echter Nebenwirkungen des Impfstoffs sondern um dumm-populistische Agitation gegen Dinge die ihnen, warum auch immer, nicht in den Kram passen.
Wenn sie zudem noch im Besitz einer Kristallkugel sind
GhOuTa schrieb am 08.10.2020:Deutschland ist schon festgelegt. Wir bekommen AZD1222. Ist alles schon bestellt und wird schon produziert.
und den Schmonzes glauben, den sie da hereindichten, dann wirds tragisch.
Aber was geht sie ihr Geschwätz von "gestern" an....
Hier gehts ja in den letzten Tagen im Allgemeinen eher selten um Covid-19 und den(die) Impfstoff(e) sondern ums Bashing der Regierung.
Gerne auch mal so dumm dass man dran fühlen kann.
Was das mit Wissenschaft zu tun hat weiss wohl auch nur die Verwaltung.^^
Zum Impfen und was damit im Zusammenhang steht.
Dürfen Hotels, Restaurants oder Veranstalter geimpfte Kunden bevorzugen?
Das Bundesjustizministerium hat dazu einen klaren Standpunkt. „Ganz allgemein gilt, dass es privaten Anbietern, etwa Inhabern von privaten Gastronomie-, Beherbergungs- und Veranstaltungsbetrieben, im Rahmen der Vertragsfreiheit freistehen kann, den Abschluss von Verträgen oder den Zutritt zu ihren Liegenschaften zu verweigern“, sagte ein Sprecher.
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Begrenzt wird diese Freiheit theoretisch nur durch Anti-Diskriminierungsvorschriften nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften wird darin aber nicht verboten.
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Wie ist die Lage bei Fluggesellschaften und Verkehrsunternehmen?
Die nationale australische Fluggesellschaft Quantas hat es schon klargestellt: Sobald ein Impfstoff verfügbar sei, würden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline angepasst. Zumindest Passagiere auf Interkontinentalverbindungen müssten dann geimpft werden.
Mit Blick auf den Abschluss von Beförderungsverträgen weist das Bundesjustizministerium auf teilweise bestehende gesetzliche Kontrahierungszwänge hin. So nennt man die Pflicht eines Unternehmens, mit einem Kunden einen Vertrag abschließen zu müssen.
Solche Regeln gibt es unter anderem im Allgemeinen Eisenbahngesetz und im Luftverkehrsgesetz. Daraus folgt aber noch nicht, dass es unzulässig sein muss, Reisende ohne Impfbestätigung abzuweisen. Teilweise könnten sich die Unternehmen auf Ausnahmebestimmungen berufen. Eine wichtige Rolle werden auch nationale Einreisebestimmungen spielen.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Ob eine Person geimpft wurde oder nicht, gehört zu den nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders geschützten Gesundheitsdaten. Grundsätzlich müssen Betroffene danach „freiwillig“ in die Datenverarbeitung (und Erhebung) einwilligen und es muss in engem Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen.
Im Ergebnis dürfte es darauf hinauslaufen, dass die Datenverarbeitung umso eher zulässig ist, wie Infektionsgefahren entstehen oder durch die Vertragserfüllung begünstigt werden. Demnach werden Fluglinien oder Busreisen-Anbieter wohl solche Gesundheitsdaten erheben, Onlinelieferdienste wie Amazon eher nicht.
https://www.tagesspiegel.de/politik/die-wichtigsten-fragen-vor-dem-impfstart-duerfen-hotels-restaurants-oder-veranstalter-geimpfte-bevorzugen/26734330.htmlEs könnte also durchaus sein, dass "Impfindividualisten" (manche wollen ja bis zu 2 Jahren warten) und Impfgegner mit Einschränkungen rechnen müssen.
Eines ist aber sicher. Sollten sich "Impfindividualisten" und/oder Impfgegner innerhalb der selbstgewählten Impfenthaltungszeit mit dem Virus infizieren, dann ist gewiss der Staat schuld.^^