Covid-19 - lasst ihr euch impfen?
17.12.2020 um 13:36-VOLLSTRECKER- schrieb:Wenn Du Ende 2021 meinst kann das gut sein.ja das meinte ich. :)
Dieses Jahr kann es natürlich nichts mehr werden :D
-VOLLSTRECKER- schrieb:Wenn Du Ende 2021 meinst kann das gut sein.ja das meinte ich. :)
Bruderchorge schrieb:Wie ist das gemeint, wenn ein Restaurant nur für Geimpfte aufmacht, dann lassen die sich nach ihrem Hausrecht einfach den Impfpass zeigen, wer das nicht will, hat eben Pech.Ich glaube das ist zu einfach gedacht.
Das ist ja Privatrecht.
calligraphie schrieb:Wie wird es sein , wenn Dienstleister xyz sich Mitte nächsten Jahres ( lt impfplan der Regierung ) impfen lässt und seinem Kunden sagt , du kommst hier nur dran wenn du , so wie ich, geimpft bist .Das wird er wohl verlangen können.
calligraphie schrieb:Oder umgekehrt , der Kunde xyz ist stolz schon geimpft zu sein und verlangt das nun auch vom Dienstleister seines Vertrauens .Diese Richtung wird wohl nicht funktionieren.
Man fragt bei der Tischreservierung im nöchsten Jahr : ist ihr Personal incl Koch geimpft ?
Abahatschi schrieb:Ich hätte gerne noch den Nachweis dass alle anderen Gäste und Mitarbeiter ausnahmslos geimpft sind.Ich denke, dass dir diese Rechenschaft nicht zusteht.
Abahatschi schrieb:Ich hätte gerne noch den Nachweis dass alle anderen Gäste und Mitarbeiter ausnahmslos geimpft sind.Hüstel ... es tut mir sehr leid, wir haben keinen Tisch mehr für Sie frei und sind vollkommen ausgebucht!
Orte mit Hausrecht könnten künftig auf eine Impfung oder einen negativen Corona-Test für Gäste bestehen. Karliczek warb jedoch dafür, keine Unterschiede zu machen.Quelle: https://www.focus.de/gesundheit/news/bildungsministerin-ministerin-karliczek-koennen-indirekte-impfpflicht-nicht-verhindern_id_12784184.html
Atrox schrieb:Orte mit Hausrecht könnten künftig auf eine Impfung oder einen negativen Corona-Test für Gäste bestehen.Ich bin mir nicht sicher, ob die Gastronomie sich den Luxus leisten kann, sich die Gäste auszusuchen. Die werden eher froh sein wenn überhaupt jemand kommt!
Smas schrieb:Hast du den Konjunktiv übersehen?Ja, der bezieht sich wohl darauf, dass Gastronomen beispielsweise das schon so ausüben können, wenn sie wollen. Der Konjunktiv bezieht sich nicht darauf, dass diese Situation noch ein paar Monate in der Zukunft liegen könnte.
-VOLLSTRECKER- schrieb:Ich bin mir nicht sicher, ob die Gastronomie sich den Luxus leisten kann, sich die Gäste auszusuchen. Die werden eher froh sein wenn überhaupt jemand kommt!Ich denke mal, die können sich das durchaus leisten. Sobald sie wieder eröffnen dürfen, werden ja sicherlich einige wieder in die Gastro. Und eine Auswahl treffen ist besser als schließen müssen. Aber das liegt in der persönlichen Freiheit des Gastronoms.
Abahatschi schrieb:Wer nicht rein gelassen wird wenn noch nicht genügend Impfstoff oder Kapazitäten frei sind, dem empfehle ich zu klagen. Ich hätte gerne noch den Nachweis dass alle anderen Gäste und Mitarbeiter ausnahmslos geimpft sind.Ich hätte erstmal gerne den Nachweis, dass Restaurants ermächtigt und befähigt sind, den Impfstatus und damit hochgradig personenbezogene Gesundheitsdaten datenschutzkonform zu erheben und zu verarbeiten. Insbesondere mal die Abwägung zwischen den Schutzgütern. DSGVO und so.
bgeoweh schrieb:Restaurants ermächtigt und befähigtIm Rahmen des Hausrechts kann sich der Inhaber auch von jedem den Ausweis oder den Führerschein zeigen lassen oder untersagen dass du dein Handy mit ins Restaurant nimmst.
Bruderchorge schrieb:Im Rahmen des Hausrechts kann sich der Inhaber auch von jedem den Ausweis oder den Führerschein zeigen lassen oder untersagen dass du dein Handy mit ins Restaurant nimmst.Er darf dich aber z.B. nicht (rechtswirksam) fragen ob du schwul oder Moslem bist.
Nicht notwendigerweise. Es muss in einer Grundrechtsabwägung entschieden werden, ob die Frage überhaupt zulässig ist.Bruderchorge schrieb:Wenn die Ansage lautet zeig mir nen gültigen Impfpass und das gilt für alle, dann kannst du das akzeptieren oder du gehst woanders hin.
bgeoweh schrieb:Er darf dich aber z.B. nicht (rechtswirksam) fragen ob du schwul oder Moslem bist.Nein, das wäre dann ein Verstoß gegen das AGG
bgeoweh schrieb:Es muss in einer Grundrechtsabwägung entschieden werden, ob die Frage überhaupt zulässig ist.Aktuell ist die Fragestellung nicht verboten. Ergo ist sie erlaubt.
Atrox schrieb:Man kann natürlich immer wieder betonen, dass es den Impfstoff erstmal nur begrenzt gibt...das blendet aber auch immer schön aus über welche Zeitskala wir hier überhaupt reden.Bei der Art und Weise wie die Impfungen bei uns laufen sollen, würde ich zwei Jahre schätzen, bis wir alle geimpft haben. Bis Ende 2021 wird das denke ich nix.