Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
10.02.2023 um 07:29shionoro schrieb:Geringqualifizierten fehlt das nötige Know-howDiese Argumentation lässt sich aber nahezu auf jeden Bereich des Lebens übertragen.
Gebe ich mein Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss ich mich auf die Fachkompetenz und Ehrlichkeit des Fachpersonals verlassen können.
shionoro schrieb:Man kann belegen, dass Menschen mit einem hohen Bildungsgrad Sanktionen vermeiden können, obwohl sie gegen regeln verstoßen, während menschen mit niedrigen bildungsgrad teils sanktioniert werden, nur weil sie die regeln gar nicht verstehen.Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so heißt es ja. Immerhin kann jeder nachfragen, aber das muss er auch selber tun. In einer Diktatur, wo dir gesagt wird was du wie zu tun hast, leben wir ja zum Glück nicht, also erfordert es in einer Demokratie nun einmal Eigenbemühungen. Was ich nicht kenne oder weiß, kann ich nicht einfach anderen zur Last legen.
Das ein offenkundiger Regelverstoß allerdings nicht geahndet wird, kann ich kaum glauben. Da müsstest du schon richtig gute Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe darlegen.
shionoro schrieb:Sanktionen führen dazu, dass man dem Jobcenter als ALg2 empfänger nicht trauen kann. Man ist dann häufig besser beraten, die kommunikation mit dem JC zu minimieren oder sogar zu lügen, wenn das jobcenter einem sinnlose maßnahmen aufdrücken oder ausbeuterische Jobs vermitteln will.Zuerst sollte man sich informieren, wenn man nicht weiß was wie geht. Man kann die Angestellten dort fragen, die müssen dir antworten. Es gibt auch genug eigennützige Vereine die sich der Thematik annehmen oder Freunde, Bekannte usw. Auch der Gang zum Rechtsanwalt ist mit dabei, kostet den ALG2-Bezieher wohl nur 10 Euro.
Das ist natürlich schlecht.
Aber auch hier muss derjenige selber anfangen. Niemand wartet auf ihn und nimmt ihn ans Händchen.
shionoro schrieb:Sanktionen sind aus der luft gegriffen, vollkommen.Ich denke, das muss im Einzelfall separat entschieden werden. Zudem eine solche Maßnahme ja auch begründet werden MUSS. Und selbst dann kann diese, wie du schon selbst erwähnt hast, entsprechend angefochten werden durch einen Widerspruch. Auch hier kannst du dir einen Anwalt ins Boot holen, der dich nur den obligatorischen 10er kostet.
Sicherlich mag das Jobcenter solche Bescheide bisweilen rasch ausstellen, aber wenn die Leute das so hinnehmen sind sie auch irgendwo selber schuld.
Wenn dir im Discounter an der Kasse ein Artikel offenkundig falsch angedreht wird, reklamierst du ja auch zu recht, oder nicht?