Tussinelda schrieb:das ist sowas von undurchdacht, da sträuben sich einem die Haare.
@Tussinelda Ruchtig, das ist absolut undurchdacht, wie üblich bei unserer Regierung.
Der AG hatte den AN einmal eingestellt, in der Hoffnung, dass er erscheint. Dies wurde üblicherweise in einem Vertrag geregelt. Den zerballern unsere Regierungskaspar.
Wir nehmen mal an, der AG hat 4 AN eingestellt, die in der Firma an einem Terminal arbeiten, das allen Verordnungen und dem Arbeitsschutz entspricht.
Alle haben eine 25% Stelle.
Jetzt muss der AG dieses Terminal samt orthopädischem Stuhl, höhenverstellbarem Schreibtisch, Arbeitsleuchte nach Vorschriften, Monitor mit entsprechender Leuchtdichte weiterhin vorhalten. Denn Recht auf etwas ist nicht Pflicht zu etwas. Der AN darf ja in der Firma arbeiten.
Der AG muss aber die gesamte hochpreisige Ausstattung samt eines online Zugangs an 4 Haushalte on top verteilen. Das heisst Kosten x5. Ach ja und der Wartungstechniker, die Firma für Arbeitssicherheit müssen jetzt nicht nur 1 Arbeitsplatz, sondern zusätzlich 4 Privatwohnungen begehen, jeweils fürstlich entlohnt. Die Regeln für Arbeitsschutz etc gelten ja auch im Home Office.
Dabei ist der Schutz der Privatsphäre und die Auswirkungen auf die Arbeitsschutzbegehung gat nicht geregelt.
Der AG hat also aus dem Stand 5fache Kosten und das nur unter der Voraussetzung, dass in jeder Privatwohnung sofort geöffnet wird.
Super Idee. Die Firma wird dann nicht insolvent, sie hört nur auf zu arbeiten, wie es der Wirtschaftsclown sagen würde.