Miete per Einzugsermächtigung
29.07.2015 um 08:47Ich hatte früher der GAGFAH eine Einzugsermächtigung gegeben. Da wurde grundsätzlich zwei mal im Jahr falsch abgebucht und dem Mieter die dadurch entstehenden Kosten aufgebrummt. Aber bei denen lief auch noch Anderes tüchtig schief.
Bei meinem aktuellen Vermieter klappt aber alles mit der Einzugsermächtigung. Liegt also auch an ihm.
Bei meinem aktuellen Vermieter klappt aber alles mit der Einzugsermächtigung. Liegt also auch an ihm.
speedforce schrieb am 10.02.2015:mir gehts nur darum eigentlich, dass der durch diese einzgusermächtigung nicht irgendwelche mietbeträge abziehen kann sonder zb nur der im vertrag vereinbarte@speedforce Wie hast du es denn bei deinem Telefonanschluss gemacht? Das läuft ja auch meistens über eine Einzugsermächtigung und klappt eigentlich auch meistens.