univerzal
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Miete per Einzugsermächtigung
11.02.2015 um 10:14@speedforce
ich hatte den fall auch mal, dass mein dispo ausgeschöpft war aber trotzdem etwas abgezogen werden konnte, was ich mit karte bezahlt habe
Ist auch ein anderer Sachverhalt, EC-Zahlungen müssen eingelöst werden, wenn der Händler seine Ansprüche fristgerecht einreicht (was bei der Zahlungsautomatisierung heutzutage eh Usus ist). Hier greift normalerweise die Schutzvorrichtung, dass Kartenzahlungen bereits am Terminal blockiert werden, wenn keine Deckung o.ä. vorhanden ist.
Zum eigentlichen Thema, ob Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag, das gibt sich im Grunde nicht viel. Bei der Ermächtigung hast du den kleinen Vorteil, dass du die Abbuchung ohne Angabe von Gründen zurückholen kannst, wie beim genannten Beispiel, etwa einer Mietminderung oder wenn ein falscher Betrag abgebucht wird.
ich hatte den fall auch mal, dass mein dispo ausgeschöpft war aber trotzdem etwas abgezogen werden konnte, was ich mit karte bezahlt habe
Ist auch ein anderer Sachverhalt, EC-Zahlungen müssen eingelöst werden, wenn der Händler seine Ansprüche fristgerecht einreicht (was bei der Zahlungsautomatisierung heutzutage eh Usus ist). Hier greift normalerweise die Schutzvorrichtung, dass Kartenzahlungen bereits am Terminal blockiert werden, wenn keine Deckung o.ä. vorhanden ist.
Zum eigentlichen Thema, ob Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag, das gibt sich im Grunde nicht viel. Bei der Ermächtigung hast du den kleinen Vorteil, dass du die Abbuchung ohne Angabe von Gründen zurückholen kannst, wie beim genannten Beispiel, etwa einer Mietminderung oder wenn ein falscher Betrag abgebucht wird.