Lavan schrieb: Aber spätestens Anfang Oktober 1987 hätte er damit beginnen können, den Zeugen suchen zu lassen.
Nein, hätte er nicht. Ich habe vor einiger Zeit im Gruppenstrang dazu etwas geschrieben und kopiere es hier hinein:
Sörings Ziel war ja zur damaligen Zeit, (nachdem in den USA schon Anklage gegen ihn erhoben worden war) nach Deutschland ausgeliefert zu werden und vor einem deutschen Gericht abgeurteilt zu werden.
Eine Auslieferung Sörings durch die Briten nach Deutschland und nicht in die USA konnte aber nur erfolgen, wenn man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschaltete wegen der ihm drohenden Todesstrafe.
Denn mit welchem Recht, mit welchen Argumenten, hätte man sonst die Auslieferung in die USA ablehnen können?
Zu entscheiden, wir liefern ihn auf keinen Fall in die USA (wo ja die Tat begangen worden war) aus, hätte ja impliziert, dass die Briten ein Misstrauen gegenüber den USA geäußert hätten, dass sie ihre Prozesse nach rechtsstaatlichen Prinzipien führ(t)en.
Das war aufgrund der internationalen Gepflogenheiten absolut unmöglich. Und GB war (und ist) ja mit den USA befreundet und verbunden.
Also musste das Geständnis aufrecht erhalten werden bis nach der Entscheidung des EuGfM. und danach noch weiter, bis die USA zugestimmt haben, Söring eben in keinem Fall hinzurichten.
Hier habe ich noch mal zu der Frage,warum das Geständnis aufrecht erhalten worden ist, etwas aus einem alten FAZ- Artikel kopiert:
"
Auch im Verhör mit einem deutschen Staatsanwalt, der nach London kommt, sagt Söring, dass er auf das Ehepaar eingestochen habe. Zu diesem zweiten Geständnis sagt Söring heute, seine Anwälte in London hätten ihm damals gesagt, nur wenn er weiter behaupte, der Mörder zu sein, gebe es eine Chance, seine drohende Auslieferung in die Vereinigten Staaten zu verhindern. „Wenn wir gesagt hätten, ,übrigens ist der Söring unschuldig‘, dann hätte die englische Regierung gesagt: ,Gut, überlassen wir ihn den Amerikanern, amerikanische Gerichte verurteilen keine Unschuldigen‘“.
"Virginia zeigte sich anfangs fest entschlossen, die Todesstrafe für Söring zu fordern. Der juristische Kampf um das Auslieferungsersuchen zog sich Jahre hin. Schließlich befasste sich sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Fall. Söring dürfe nicht der amerikanischen Justiz übergeben werden, solange ihm ein Todesurteil drohe, entschieden die Richter. Daraufhin erklärte sich Virginia zum Verzicht auf die Todesstrafe bereit. Die britischen Behörden lieferten Söring an die Vereinigten Staaten aus."
http://www.jenssoering.de/zum_weiterleben_verurteilt (Archiv-Version vom 25.02.2017)