@BluelleDu bist schon Jahre mit dem Fall beschäftigt und fragst mich jetzt ernsthaft nach den Quellen, dass J.S. seinen angeblich sporadischen, den exzessiven von E.H. und den, der an der Schule stattfand, eingeräumt hat?
:D Albern! Ich neige langsam dazu, Deine/Euer beiden Nebelkerzenwerferei zu ignorieren.
Ich verweise aber der Ordnung halber aber auf die dokumentierte Befragung vom 30.12.1986.
Auch das psychologische Gutachten von 1986 liest sich für mich aufschlußreich. Zu seinen Beziehungen ist zu erkennen, dass er sie wohl gerne auch oder bevorzugt schriftlich unterhielt/unterhält (
"leidenschaftliche Korrespondenz").
Zu seinen Beziehungen:
"Soering beschreibt sich selbst als jemanden, der emotional sehr viel in Menschen investiert; in dem Maße, dass er eifersüchtig wird, wenn sie ein gewisses Maß an Zuneigung zu anderen zeigen. Er beschreibt sie als 'gegenseitige parasitäre Beziehungen'."Zu seinen Studienfächern:
"Er sagte, er habe Psychologie studiert, um mehr über sich selbst herauszufinden und auch Bücher über Selbsthypnose und Zenbuddismus zu lesen."Das mit der Selbsthypnose ist für mich interessant im Zusammenhang mit der (aussäglich vergeblichen) "center meditation", die ich schon erwähnt hatte.
(Schräg wird es spätestens da, als es um den Zeitpunkt des ersten Geschlechtsverkehrs mit E.H. geht. Das werde ich tatsächlich nicht ausbreiten, es soll sich da jeder selbst ein Bild von machen, die Aussage ist aber ebenso nachlesbar - und vielleicht auch gar kein so unbedeutendes Detail.)
Und ich finde durchaus, dass bei der Betrachtung seiner heutigen Verfassung seine frühe Kopf-OP (ganz nüchtern betrachtet) ebenso Erwähnung finden darf, wenn es um die Frage seiner psychischen Verfassung bzw. die nach seinen Auflagen und seiner Betreuung nach der Haft geht (Stichwort "Resozialisierung").
Wenn hier plädiert wird, dass er hier nie so verurteilt worden wäre (was ich persönlich bezweifele) und hier nie so lange eingesessen hätte (was ich mir vorstellen kann), sollte dementsprechend auch nicht unerwähnt bleiben, dass er - wenn er hier auf Bewährung, also nach wie vor als schuldig befunden entlassen worden wäre - auch nur unter Auflagen "frei" wäre.
Er kommt frei. Er darf die USA verlassen – und muss es auch, weil ein Einreiseverbot zu den Auflagen gehört –, und kann ein neues Leben anfangen.
https://m.tagesspiegel.de/politik/jens-soering-kommt-nach-33-jahren-us-haft-frei-spaetes-happy-end/25271288.html
Das spreche ich ihm (und E.H.) auch nicht ab. Ich verweise hier aber nochmal auf die Mehrzahl: die Auflag
en. Die Frage nach dem Umfang und Dauer der Auflagen ist deshalb auch nicht tendeziös.