Der Mensch Jens Söring
01.01.2020 um 09:44Hier mal der chronologische Ablauf ab Verhaftung:
JS wurde im April 86 in GB verhaftet und verbüßte zunächst eine Freiheitsstrafe wegen Scheckbetrugs im Jugendgefängnis Ashford.
28.05.86: Sehnsuchtsvoller Brief von Elizabeth Haysom an Jens Söring.
05. bis 08.06.1986: Die beiden Verdächtigen wurden von einem Team amerikanischer und britischer Ermittler zu den Morden verhört. Söring gab die Morde zu.
11.08.86: Auslieferungsersuchen der US Regierung
Trennungszeitpunkt lt. Gardner vor dem 3. Geständnis Ende 1986:
30.12.1986: JS wurde von einem deutschen Staatsanwalt vernommen. Dort nahm er das vorige Geständnis wieder etwas zurück und gab nur Totschlag zu. (Seine merkwürdige Einräumung von Erinnerungsschwächen bzgl. Elizabeths Anwesenheit am Tatort wäre mit einem Trennungsbrief von ihr zu erklären).
11.02.87: Deutscher Haftbefehl bzgl. JS und Auslieferungsersuchen durch Deutschland.
Großbritannien erklärte, dass die USA das Auslieferungsersuchen zuerst gestellt hat und daher bevorzugt wird.
Das Verfahren zur Prüfung der Auslieferung /Auslieferungshaft in GB dauerte eine gewisse Zeit. JS hoffte auf eine Auslieferung nach Dt.
08.05.1987: Elizabeth Haysom wurde an die Vereinigten Staaten ausgeliefert.
29.06.1987: Haftprüfungsantrag JS und Antrag auf Revisionszulassung. Zurückweisung der Anträge am 11.12.87.
06.10.1987: EH wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 90 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
30.06.88: Sörings Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die o. g. ablehnende Entscheidung
wurde vom House of Lords abgelehnt.
08.07.1988: JS legte Beschwerde beim EGMR ein.
14.07.1988: Petition von JS gegen Auslieferung.
03.08.1988: GB entschied, die Auslieferung an die USA anzuordnen.
07.07.1989: Urteil des EGMR, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention bei Auslieferung Sörings verletzt würde.
01.08.1989: Die britische Regierung stimmte der Auslieferung von Söring an die USA zu, unter der Bedingung, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird
12.01.1990: Auslieferung an die USA.
Im Prozess Widerruf des Geständnisses.
Das Geständnis war aus Sörings Sicht unausweichlich, da er sich überführt sah. Söring ist geflüchtet, weil er wusste, dass er am Tatort Blut und Fußspuren, evtl. Fingerabdrücke hinterließ. Als er auf der Flucht verhaftet wurde, war ihm klar, dass er die Morde nicht mehr abstreiten kann. Tatortbeweise und Flucht sprachen für sich, die Kinoalibis waren längst hinfällig geworden. Absprachegemäß hielt er Haysom heraus, wollte aber Leichenschändung/Voodoo nicht auf seine Kappe nehmen.
Die Rücknahme des Geständnisses hat nichts mit der Wahrheit zu tun. Alles, auch das psychiatrische Gutachten war reine Verteidigungsstrategie, um die geringstmögliche Bestrafung, am besten in Deutschland, herauszuholen. Auf den Erfolg einer (wahrheitsunabhängigen) Unschuldsbehauptung hatten weder er noch seine Anwälte gesetzt. Sie kam daher erst ganz zuletzt in Virginia zum Tragen und die Jury ist auch nicht drauf reingefallen. Es machte in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn, mit der Unschuldsnummer eher herauszukommen, denn es gab keine Beweise dafür und sie war vollkommen unglaubhaft.
Haysoms Trennung von Söring vor ihrem und seinem Prozess ist dagegen ein ziemlich sicheres Zeichen, dass sie von einer Elternalibi-Drogendealer-Geschichte nichts wusste und demzufolge auch nicht befürchten musste, dass in der Hinsicht Beschuldigungen oder Beweiserhebungen kommen.
Passend dazu gab es ja auch keine Bestrebungen seitens Söring, die Drogenkuriersache oder seine alleinige Anwesenheit in DC zu belegen.
Wäre er nach Deutschland ausgeliefert worden mit der wahrscheinlichen Option, eine Jugendstrafe zu bekommen, hätte er sein Geständnis vermutlich nicht zurückgezogen und die Öffentlichkeit hätte nie von der absurden Alternativgeschichte (die seinen Besitz von zwei Kinokarten erklären musste) erfahren.
JS wurde im April 86 in GB verhaftet und verbüßte zunächst eine Freiheitsstrafe wegen Scheckbetrugs im Jugendgefängnis Ashford.
28.05.86: Sehnsuchtsvoller Brief von Elizabeth Haysom an Jens Söring.
05. bis 08.06.1986: Die beiden Verdächtigen wurden von einem Team amerikanischer und britischer Ermittler zu den Morden verhört. Söring gab die Morde zu.
11.08.86: Auslieferungsersuchen der US Regierung
Trennungszeitpunkt lt. Gardner vor dem 3. Geständnis Ende 1986:
Gardner says Soering received a break-up letter from Elizabeth Haysom before making his third confessionhttps://web.archive.org/web/20130814134637/http://www.wsls.com:80/story/20833633/haysom-murder-investigator-jens-soering-needs-to-accept-responsibility
30.12.1986: JS wurde von einem deutschen Staatsanwalt vernommen. Dort nahm er das vorige Geständnis wieder etwas zurück und gab nur Totschlag zu. (Seine merkwürdige Einräumung von Erinnerungsschwächen bzgl. Elizabeths Anwesenheit am Tatort wäre mit einem Trennungsbrief von ihr zu erklären).
11.02.87: Deutscher Haftbefehl bzgl. JS und Auslieferungsersuchen durch Deutschland.
Großbritannien erklärte, dass die USA das Auslieferungsersuchen zuerst gestellt hat und daher bevorzugt wird.
Das Verfahren zur Prüfung der Auslieferung /Auslieferungshaft in GB dauerte eine gewisse Zeit. JS hoffte auf eine Auslieferung nach Dt.
08.05.1987: Elizabeth Haysom wurde an die Vereinigten Staaten ausgeliefert.
29.06.1987: Haftprüfungsantrag JS und Antrag auf Revisionszulassung. Zurückweisung der Anträge am 11.12.87.
06.10.1987: EH wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 90 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
30.06.88: Sörings Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die o. g. ablehnende Entscheidung
wurde vom House of Lords abgelehnt.
08.07.1988: JS legte Beschwerde beim EGMR ein.
14.07.1988: Petition von JS gegen Auslieferung.
03.08.1988: GB entschied, die Auslieferung an die USA anzuordnen.
07.07.1989: Urteil des EGMR, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention bei Auslieferung Sörings verletzt würde.
01.08.1989: Die britische Regierung stimmte der Auslieferung von Söring an die USA zu, unter der Bedingung, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird
12.01.1990: Auslieferung an die USA.
Im Prozess Widerruf des Geständnisses.
Das Geständnis war aus Sörings Sicht unausweichlich, da er sich überführt sah. Söring ist geflüchtet, weil er wusste, dass er am Tatort Blut und Fußspuren, evtl. Fingerabdrücke hinterließ. Als er auf der Flucht verhaftet wurde, war ihm klar, dass er die Morde nicht mehr abstreiten kann. Tatortbeweise und Flucht sprachen für sich, die Kinoalibis waren längst hinfällig geworden. Absprachegemäß hielt er Haysom heraus, wollte aber Leichenschändung/Voodoo nicht auf seine Kappe nehmen.
Die Rücknahme des Geständnisses hat nichts mit der Wahrheit zu tun. Alles, auch das psychiatrische Gutachten war reine Verteidigungsstrategie, um die geringstmögliche Bestrafung, am besten in Deutschland, herauszuholen. Auf den Erfolg einer (wahrheitsunabhängigen) Unschuldsbehauptung hatten weder er noch seine Anwälte gesetzt. Sie kam daher erst ganz zuletzt in Virginia zum Tragen und die Jury ist auch nicht drauf reingefallen. Es machte in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn, mit der Unschuldsnummer eher herauszukommen, denn es gab keine Beweise dafür und sie war vollkommen unglaubhaft.
Haysoms Trennung von Söring vor ihrem und seinem Prozess ist dagegen ein ziemlich sicheres Zeichen, dass sie von einer Elternalibi-Drogendealer-Geschichte nichts wusste und demzufolge auch nicht befürchten musste, dass in der Hinsicht Beschuldigungen oder Beweiserhebungen kommen.
Passend dazu gab es ja auch keine Bestrebungen seitens Söring, die Drogenkuriersache oder seine alleinige Anwesenheit in DC zu belegen.
Wäre er nach Deutschland ausgeliefert worden mit der wahrscheinlichen Option, eine Jugendstrafe zu bekommen, hätte er sein Geständnis vermutlich nicht zurückgezogen und die Öffentlichkeit hätte nie von der absurden Alternativgeschichte (die seinen Besitz von zwei Kinokarten erklären musste) erfahren.
ViennaHundt schrieb:An seiner Stelle würde ich gar nicht mehr so viel darüber redenGut möglich, dass er es so handhaben wird. Wäre das Klügste.