Kollektivstrafe erlaubt?
19.09.2013 um 12:57Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten,
dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen.
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde.
Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen.
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde.
Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.