emz schrieb:Dann dröseln wir das doch mal ganz von vorne her auf.
Wo hat denn die Bild das mit den mehreren Millionen geschrieben
Exakt das nirgends. Es gibt offenbar nur diesen Bild-Beitrag, von
@louis1949 zitiert:
louis1949 schrieb am 22.04.2024:Ich könnte mir vorstellen, dass die erbeutete Summe in Cremlingen doch eher, wie zwischenzeitlich von der Bild-Zeitung und in Radioberichten direkt nach der Tat kolportiert, eher bei "weit über einer Million Euro" gelegen hat.
https://m.bild.de/news/inland/news-inland/leben-die-raf-terroristen-heute-als-millionaere-47541676.bildMobile.html?ticket=ST-A-1084456-WcEwGs5rQDtgJA9NdmWg-sso-signin-server
Fraglich ist, was unter diesen "weit über einer Million Euro" zu verstehen ist. Bei 'knapp über' würde ich bspw. ich an 1,1-1,3 Millionen denken. Bei 'weit über' dann an 1,7-1,9 Millionen. Wobei ich da dann eher 'fast zwei Millionen' als Formulierung erwarten würde.
Aber keinesfalls würde ich bei 'weit über' an mehrere Millionen denken. Für den Fall würde ich nach meinem Sprachverständnis die "mehre Millionen" zu lesen erwarten.
Es scheint also weiter öffentlich unklar zu sein, wie hoch die Beute in Cremlingen nun war.
emz schrieb:Eine ausgelobte Belohnung mal außen vor gelassen, aber wenn du als normaler Bürger, der nicht im Auftrag der Polizei arbeitet, den Ermittlern eine Information zu einem Sachverhalt gibst, wie hier zum Aufenthalt einer gesuchten Person, bekommst du rein gar nichts, außer bestenfalls einem Dankeschön. Glaub's mir ;)
Natürlich kann ich das glauben und glaube es auch. Blos sehe ich da keinen Widerspruch zu meinen vorherigen Beiträgen.
Fall ohne Belohnung: entscheidender Hinweis von Privatperson - kein Geld.
Fall ohne Belohnung: entscheidender Hinweis von V-Person: kein zusätzliches Geld außer Entgelt für Tätigkeit als V-Person.
Fall mit Belohnung: Hinweis von Privatperson ohne Berufspflicht, STraftaten zu verfolgen: Auszahlung Belohnung
Fall mit Belohnung: entscheidender Hinweis von V-Person: ob neben dem Entgelt f+r die Tätigkeit als V-Person die Belohnung ausgezahlt wird, ist mind. im Fall des Hinweises auf Klette unklar.
emz schrieb:Und mehr gibt dieses Statement auch einfach nicht her:
Wie ich schon zu erklären versuchte, steht diese zeitnah nach der Verhaftung getroffene Aussage nicht im Widerspruch zur späteren Ausssage, aus der klar wird, dass 'aus der Bevölkerung" eine V-Person meint.