emz schrieb:Auch wenn es sich hier um Drogenkriminalität handelt, was Passendes habe ich leider nicht gefunden, mag dieser Artikel einen kleinen Einblick geben, wie V-Leute entlohnt werden. Denke mal, das ist in diesem Zusammenhang interessant.
https://www.stern.de/politik/deutschland/geheime-bka--tarifordnung--was-verdienen-polizei-spitzel--3352982.html
Interessant auf jeden Fall. Zunächst fand ich es schon etwas irriierend, befremdend. Quasi Tarifliste für Hinweise. Aber dann fand ich es für die Führung von V-Personen gut und notwendig - so ist für häufigere Fälle klar, was gezahlt wird. Verhindert Aufwand, in jedem Einzelfall zu verhandeln. Und sicher Gleichbehandlung aller VPs in den Fällen zu.
emz schrieb:Nun ist mir bei meiner Recherche nachfolgender Artikel aufgefallen und ich frage mich, was ist an der von mir hervorgehobenen Behauptung tatsächlich dran? Gab es diesen konkreten Hinweis auf das Capoeira-Festival an dem Klette und Garweg teilnahmen?
Das nutze ich mal als Aufhänger, um das Video mit dem Titel
„Gehe schon davon aus, dass man die Öffentlichkeit in die Irre führen wollte“
aus der Rubrik
Welt Investigation & Recherche von Welt.de hier einzuführen. Diese mit Stand 20.04.24 bezeichnete Video wurde wohl an dem Tag bei Welt TV gesendet.
Ganz entscheidende neue Informationen fand ich in dem Video nicht, aber doch einiges mE bemerkenswertes. Und wenn es teils nur das an Spekulationen, jetzt aus professioneller Mediensicht, ist, was wir hier auch schon zusammenargumentiert haben.
Daneben zeigt sich ein offenbar nicht gut genug vorbereiteten Moderator, der sich bzw. dem Interviewten auch widerspricht - was am Ende das/mein Vertrauen in die Verläßlichkeit und bestmögliche Genauigkeit/Korrektheit (um nicht zu sagen tatsachentreue) zumindest (mancher) Medien nicht unbedingt fördert.
Der Name des Moderators ist weder im Video noch auf der Seite ersichtlich, wird nicht eingeblendet.
Der Gesprächspartner ist der Welt-Investigativ-Reporter Ulrich Kraetzer .
Alle nachfolgenden Zitate habe ich sozusagen nach bestem Gehör und Gewissen selbst verschriftlicht.
Zurück zu
@emz und der Frage, was die VP nun hinweiste. Die Hasenpost hat möglicherweise Welt TV geguckt, die wiederum die Welt am Sonntag las. Denn wie spricht der Moderator dazu:
0:10 Der Hinweisgeber meldete der Staatsanwaltschaft Verden demnach im November vergangenen Jahres, dass Klette und ihr früherer Komplize Burkhard Garweg an einem Capoeira-Festival in Berlin teilgenommen hätten.
Wessen VP die VP war, bleibt weiter unklar. In Worten des Moderators:
0:25 Für welche Behörde und mit welchem Auftrag der V-Mann eingesetzt war, ist allerdings unklar.
Der Moderator leitet das Gespräch wie folgt - und sich mal eben selber widersprechend ein:
0:42 Vielleicht zunächst mal die Frage, was ist denn über die sogenannte Vertrauensperson des Verfassungsschutzes als Tippgeber bekannt?
Der Gesprächspartner Kraetzer geht zunächst nicht auf diesen Widerspruch in den Aussagen des Mederators ein.
Bei 1:37 sagt Kraetzer zur VP
vermutlich des Landeskriminalamtes
.
In weniger als 1:40 verbreitet Welt TV also nacheinander, es sei unklar, wessen VP es gewesen sei, es sei eine VP des Verfassungsschutzes (welches? Land oder Bund?, es sei vermutlich eine VP des LKA gewesen.
Eine derartig unklare widersprüchliche Darstellung halte ich nicht nur journalsitische doch für sehr fragwürdig.
Immerhin geht mit den Ausführungen Kraetzer ab 1:49 insofern eindeutig weiter, als es nichts weiter klares gibt:
Wer diese VP genau war, warum sie für die Behörde arbeite, also ob sie gezielt auf Klette angesetzt war oder ob sie eigentlich in anderer Mission unterwegs war und dann doch zufällig einen Tipp auf Daniela Klette erhielt, das ist unklar, das wollte uns der Sprecher der Verdener Staatsanwaltschaft, der die Existenz der VP prinzipiell bestätigt hat, nicht sagen.
Wie konzentriert oder/und sicher im Thema der Moderator ist, zeigt sich bei seiner Frage ab 2:14:
Der Chef des niedersächsischen Verfassungsschutzes de Vries der hat ja gesagt, dass dieser Tipp eben aus der Bevölkerung kam. Haben sie da eine Erklärung, warum da offensichtlich eine falsche Spur gelegt werden sollte?
Kraetzer korregiert diesen Fehler dann doch. Die weitere Antwort von ihm ab 2:25, die gefühlt nahezu 1:1 das an Spekulationen beinahltet,w as wir auch schon in diesem Thread hatten.
Hmmh. Ja also es war der Präsident des niedersächsischen Landeskriminalamtes. Also ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob da ob da eine falsche Spur gelegt werden sollte. Man könnte natürlich auch formalistisch argumentieren und sagen, ja, der Hinweis kam ja aus der Bevölkerung, weil die VP ist ja eine Person der Bevölkerung. Das wäre aber tatsächlich sehr formalistisch argumentiert, so dass ich schon davon ausgehe, dass man die Öffentlichkeit da ein wenig in die Irre führen wollte. Über die Gründe kann ich nur spekulieren. Ich könnte mir einfach vorstellen, dass man ganz grundsätzlich nicht will, dass über VP in der Öffentlichkeit geredet wird, weil jedesmal, wenn man über VP redet und spricht, dann könnte es sein, dass in welcher Szene auch immer Leute besonders achtsam werden und denken, ich muß mal vorsichtig sein, mit wem ich mich hier unterhalte, weil es könnte ja eine VP sein. Deswegen ist das eigentlich ganz grundsätzlich so, dass die Sicherheitsbehörden versuchen, über diese VP möglichst wenig zu sprechen. Ich denke, es gehört trotzdem an die Öffentlichkeit, weil es ist ein legales Instrument, das die Behörden einsetzen können. Aber man möchte dann schon auch wissen, wenn es der Fall gewesen ist. Deswegen haben wir darüber berichtet.
Vermutlich haben verschiedene Beteiligte in diesem thread auch verschiedene Meinungen dazu, wie naheliegend oder überzeugend diese Spekulationen sind - oder eben nicht^^.
Kraetzer für zur Frage de Belohnung für die VP ab 3:45 aus:
Ja das wird derzeit geprüft. Zumindest sagte uns das auch der Sprecher der Verdener Staatsanwaltschaft. Dass das ein bißchen. Es klang so an, dass das ein bißchen kompliziert sein könnte, weil es eben eine VP ist und bei einer VP also einer Vertrauensperson ist ja ohnehin schon eine Zusammenarbeit und üblicherweise gegen eine gewisse Entlohnung vereinbart und ob dann über diese Entlohnung hinaus die Belohnung gezahlt werden kann oder ob das juristisch irgendwie schwierig ist, das wird jetzt offenbar geprüft. Mal um einen Vergleich zu ziehen, der nicht ganz hinhaut, aber verdeutlichen soll, worum es geht. Wenn ein Beamter des Landeskriminalamtes durch seine Arbeit auf die Spur von Daniela Klette kommt, dann könnte er natürlich nicht sagen, jetzt will ich die Belohnung haben, weil er macht ja nur seinen Job und ein V-Mann, eine V-Person ist wie gesagt ein informeller Mitarbeiter und da wird jetzt möglicherweise geprüft, ob ihm die Belohnung zusteht oder ob das gewissermaßen schon abgegolten ist, weil er ja mutmaßlich jedenfalls ohnehin eine Entlohnung erhalten hat.
Ich finde diese Aussagen schwach. Dass Beamte des LKA als zweifelsfrei Peronen mit der Berufspflicht zur Verfolgung von Straftaten schon durch die Auslobungstexte der Belohnung ausgeschlossen ist, ist m.E. trivial und klar. Zur Frage des Aspekte der Prüfung, ob dem "informeller Mitarbeiter" die Belohnung zusteht, führt er nichts aus. Dafür verwendet er mit "informeller Mitarbeiter" eine m.E. unzutreffende Veschreibung für VPs. Es sind doch eben gerade nicht irgendwie Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, sondern Privatpersonen, zu denen bei
Wikipedia dies zu lesen ist:
Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“[3] Der für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gültigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach sind Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Quelle: dritter Absatz des Artikels.
Zielführender zur Frage, ob/warum VP Belohnung erhalten sollte oder wie diese zu sehen ist, finde ich dann glatt unseren Thread, s.u..
Ab ca. 4:47 thematisiert der Moderator, ob die Informationen der VP auch helfen könnten, Garweg und Staub festzunehmen. Kraetzer
ca 515 Spekulatius, ob VP auch Informationen hatte, die bei Festnahme Garweg/Staub helfen könnten. Kraetzer hält es für denkbar, will aber nicht spekulieren. Auch, weil es nun eine veränderte Lage gebe. Damit gemeint ist, dass Garweg (und ggf. auch Staub) nun auf der Flucht und nicht mehr im bisherigen Umfeld sind.
sören42 schrieb:Je länger ich darüber nachdenke, umso unsympathischer erscheint mir eine Auszahlung einer öffentlich ausgelobten Belohnung an eine V-Person der Polizei.
Spontan und durchgreifend gut kann ich es auch nicht finden. Gerade, wenn der entscheidende Hinweis direkt der VP-Tätigkeit zuzurechnen ist und nicht etwas von der VP in einem Rahmen erlangt wurde, der mit der eigentlichen Aufgabe als VP nicht wirklich zu tun hat.
Jedoch sind VPs bei der Auslobung der Belohnung zumindest nicht klar ausgeschlossen, siehe bspw. die Auslobung in Bezug auf Garweg:
Für Hinweise, die zur Ergreifung der Beschuldigten führen, ist von verschiedenen Stellen eine Belohnung in Höhe von insgesamt mindestens 125.000 Euro ausgesetzt worden.
Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Quelle:
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/BekanntePersonen/RAF_2/Garweg_Burkhard/Garweg_Burkhard.htmlSomit stellte sich mir die Frage, was denn ein Amtshelfer ist. Dazu
Wikipedia (erster und zweiter Absatz, Fußnoten siehe auch Wikipedia):
Amtsträger (auch Amtswalter[1]) bezeichnet in Deutschland Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen (z. B. Beamte und Richter bzw. Minister und Notare), und Personen, für die besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten.
Amtsträger führen Amtshandlungen aus.
Das spricht m.E. deutlich gegen die Annahme, VP könnten Amtsträger sein. Zumindest ich nehme an, VP stehen weder in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis noch führen diese Amtshandlungen ais. Träfe ersteres zu, wären wohl Entgeltvereinbarungen obsolet und es gälte der Tarif des öffentlichen Dienstes. Amtshandlungen sind nach meinem Laienverständnis immer als solche zu erkennen, was unvereinbar mit der verdeckten Tätigkeit der VP ist.
sören42 schrieb:Gemäß den Leitsätzen des Bundesverwaltungsgerichts ist die Tätigkeit der V-Person am ehesten mit der eines "Verwaltungshelfers" zu vergleichen:
Dem folgend habe ich Wikipedia dann auch mal zum
Verwaltungshelfer bemüht.
Ein Verwaltungshelfer ist eine private natürliche oder juristische Person, die Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der sie betrauenden Behörde wahrnimmt.
Voraussetzung ist, dass die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss nimmt, dass der Private gleichsam als bloßes „Werkzeug“ oder „Erfüllungsgehilfe“ des Hoheitsträgers handelt.[1] Das unterscheidet den Verwaltungshelfer vom Beliehenen,[2] dem die Befugnis zur selbständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben übertragen wird.
Mir scheint eine VP-Tätigkeit dann doch mehr mit einer selbständigen Wahrnehmung zu tun zu haben, eine VP nicht nur "Werkzeug" oder "Erfüllungsgehilfe" zu sein. Denn dann, so sehe ich es, müßtendie VP-Führern ihrer VP quais exakt vorgeben was wann warum zu tun ist. Und wenn dann einmal das angenommene angeweisene (auszukundschaftende Person/Szene verhält sich anders, antwortet anders, will VP anders als vermutet einbinden o.ä.als bei Absprache VP/VP-Führer angenommen) nicht eintritt, müsste VP doch quasi ihr handeln zunächst einstellen und mit dem VP-Führer neu absprechen, wie nun/beim nächsten Mal vorzugehen sei.
Mein Fazit: VP sind für mich weder Amtsträger, noch im eigentlichen Sinne Verwaltungshelfer. Und damit am Ende nichts, was nach meiner Auffassung von den Belohnungen ausgeschlossen ist.
sören42 schrieb:Die Unterstützung von V-Personen widerspricht dem Gerechtigkeitsgrundsatz der Justiz:
Das finde ich einleuchtend dargestellt. Ich teile diese Bedenken.
sören42 schrieb:Auf die Auszahlung öffentlich ausgelobter Belohnungen sollte in so einem Fall aber verzichtet werden, meiner Meinung nach.
Meiner Meinung nach sollte in so einem / in Klettes Fall nur dann auf die Auszahlung der Belohnung an die VP verzichtet werden, wenn sich dies juristisch begründen lässt bzw. durch die geltende Reechtlage eine Belohnung zu versagen ist. Wäre das ganz klar, wäre wohl schon irgendwer mit der entsprechenden Argumentation um die Ecke gekommen.
Mir scheint es eher so zu sein, dass es nicht direkt erkennbare rechtliche Hindernisse bei der Auszahlung gibt. Und dann ist in/von einem Rechtsstaat schlichterweise auch auszuzahlen.
Daneben bzw. für die Zukunft sollten aus meiner Sicht die Regelungen zu Belohnungen, gerade wenn die Hinweisgeber VP sind, überprüft und strikter gefasst werden. Striktzer in dem von mir bereits skizzierter Weise - hat die VP im Rahmen der VP-Tätigkeit den HInweis erlangt, dann nix Belohnung. Gibt eine VP aber bspw. den entscheidenden Hinweis auf einen Bankräuber, der in keinem Bezug zur VP oder dem Bereich steht, in dem die VP eingesetzt ist, wüßte ich nicht, was gegen die Auszahlung spricht. Denn da wäre mind. für mich die VP nur ganz Privatperson und die Zusammenarbeit als VP mit den Sicherheitsbehörden nicht berührt.