https://www.spiegel.de/panorama/justiz/daniela-klette-gefaengnisleitung-hebt-isolationshaft-fuer-ex-raf-terroristin-auf-a-e04adff1-4782-46e5-af5c-dd5479aaaae5Klettes Rechtsanwalt Lukas Theune bestätigte die Hafterleichterungen. Klette habe Kontakt zu anderen inhaftierten Frauen. »In ihrem neuen Haftraum hat sie auch kein Lochblech mehr vor dem Fenster, das ihr das Tageslicht nahm«, so Theune.
Hafterfahrung habe ich keine. Kenne auch niemanden, der einsass. Frage mich, worüber sich Inhaftierte wohl so austauschen. Generell und natürlich speziell in diesem Fall. Das auch, weil Klette gegenüber anderen Inhaftierten zu ihren Taten, ihrem Leben, der RAF vermutlich genauso gar nichts sagt wie gegenüber den Behörden.
Worum genau es bei dem Lochblech geht, wollte ich schon länger wissen. Wurde mir bislang noch nicht aus dern Medien klar. Wirklich brauchbare, für diesen Threas verwertbare Fotos davon sind wohl Mangelware (oder ich google schlecht). Gefunden habe ich nur einen Artikel der Zeit, bebildert
mit der oberen Hälfte eine Fensters der JVA Kleve mit so einem zusätzlichen Lochgitter. Rußspuren sichtbar, der frei lesbare Artikel dreht sich um einen Zellenbrand, mir geht es hier nur ums Fenster/Gitter.
Vielleicht gibt es kaum Bilder davon, weil diese Fenstergestaltung dann doch eine seltenere Ausnahme ist.
Immerhin ist mir nun klar, um welchen Zweck, welche "Funktion" es geht.
Aus Niedersachsen, dem Landtag in Hannover, fand ich die Anfrage von Abgeordneten mit Antwort des Justizministeriums aus dem Jahre 2020 als
PDF.Durch geeignete Vorkehrungen soll verhindert werden, dass Gefangene Gegenstände
aus dem geöffneten Fenster werfen oder durch diese hineinziehen können. Fenster sind so zu wäh-
len, dass deren zu öffnender Flügel mit einem Lochblech (Anmerkung: Feinvergitterung) versehen
ist. Damit wird das sogenannte „Pendeln“ (dabei werden unerlaubt Gegenstände von einem Haftraum
an den nächsten übergeben) sowie das Rauswerfen von Lebensmitteln verhindert. Zudem bietet
diese Fensterausführung einen Schutz vor der Übergabe von Drogen und gefährlichen Gegenstän-
den wie Messern und Schusswaffen durch Drohnenanflüge an Haftraumfenster. In den vergangenen
fünf Monaten wurden im Rahmen der Drohnendetektion insgesamt 683 Drohnenflüge in unmittelba-
rer Nähe zur Justizvollzugsanstalt Hannover registriert. In drei Fällen kam es zum direkten Einflug in
den inneren Sicherheitsbereich.
Text von Seite 1 des PDF, Seite 2 zeigt dann auch ein Fenster mit einem festen Flügel und einem zu öffnenden, vor dem es so ein Lochblech hat.
Die Details, wie genau so ein Blech aussehen kann bzw. was noch an Luft durch muß usw., sprengt wohl den Rahmen dieses Beitrages und meiner Recherchierlust. Trivial ist die Frage jedenfalls nicht, wie
diese teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zeigt. Halbwegs kompakt zusammengefasst:
2. Beanstandet ein Strafgefangener, sein Haftraum sei wegen eines vor dem Fenster angebrachten „Lochgitters“ im Hochsommer unzureichend belüftet, so verletzt die Strafvollstreckungskammer den Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn sie den Antrag des Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung auf der Grundlage einer richterlichen Inaugenscheinnahme des Haftraums im November zurückweist, ohne hinreichend zu begründen, inwieweit die dabei gewonnenen Erkenntnisse auf die Frage der Frischluftversorgung im Sommer übertragbar sind.
3. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz ist auch dann verletzt, wenn die Strafvollstreckungskammer nicht darlegt, nach welchen Kriterien sie eine ausreichende Frischluftversorgung und Luftzirkulation beurteilt, und ohne nähere Begründung - insbesondere ohne Rückgriff auf ein Sachverständigengutachten - lediglich ausführt, das Öffnen der Kommunikationsluke der Haftraumtür im Hochsommer ermögliche eine ausreichende Frischluftzufuhr.
Quelle:
HRRS, Online-Zeitschrift für Strafrecht, (http://www.hrr-strafrecht.de)