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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

9.482 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Terrorismus, Aktenzeichen Xy, Gesucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 16:37
Zitat von emzemz schrieb:"Die Angehörigen gelten demnach nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugen"
Angehoerige haben doch Zeugnisverweigerungsrecht (und damit das Recht, den Beschuldigten zu schuetzen) - aber scheinbar ist es dennoch moeglich, DNA-Proben von ihnen zu nehmen....


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 16:42
@Lisa-Jane

Du hast den den Anfang vergessen:
(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge einer Straftat befindet.
Hör einfach auf mit der Rosinenpickerei, es ist nur albern


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 17:08
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Angehoerige haben doch Zeugnisverweigerungsrecht (und damit das Recht, den Beschuldigten zu schuetzen) - aber scheinbar ist es dennoch moeglich, DNA-Proben von ihnen zu nehmen....
Wir kennen halt die Begründungen in den jeweiligen Durchsuchungsbeschlüssen nicht, leider.
Strafvereitelung ist unter Familienmitgliedern nicht strafbar.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 17:56
Zitat von emzemz schrieb:https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-festnahme-von-klette-generalbundesanwalt-plant-offenbar-ermittlungsoffensive-zur-raf-11479421.html
Die Hoffnung auf entscheidende Ermittlungserfolge speist sich bei GBA und BKA vor allem aus den Funden in Klettes Wohnung. Die Ermittler stellten ein Waffenarsenal sicher. Darüber hinaus fanden sich fast 200.000 Euro in bar und zwei CDs, die als „Archiv“ beschriftet waren. In zwei Koffern fanden sich etliche Handys sowie „diverse Unterlagen mit RAF-Bezug“, wie Beamte notierten
.
Halte nur ich es für möglich, dass es sich bei den CDs am Ende bloß um Musik-CDs handeln könnte? Wenn dem so sein sollte, wüßte ich zugegeben auch gern, was denn darauf zu hören ist.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Der britische Guardian zeigte uns ja eine Nachbarin, die schon einmal in der Wohnung von Frau K. gewesen ist.
Den Artikel würde ich mri gerne angucken. Kannst Du drum bitte den Link nennen, @sallomaeander
Zitat von Lisa-JaneLisa-Jane schrieb:Denke, wenn schon dort gewesen, bot es sich an, so viel wie möglich mitzunehmen und der Verdacht langte um dazu befugt zu sein.

Sicher ist es nicht erlaubt, aber man könnte z. B. mit dem Vergleichsmaterial der DNA von Bruder und Schwester auch krankheitsbezogene Merkmale feststellen uvm.
Das könnte jede vom Rechtsstaat überzeigte Person eben gerade nicht. Sondern höchstens die Frage aufwerfen bzw. die Debatte (wieder) anstoßen, welche zusätzliche Befugnisse bei der DNA-Untersuchung für die Sicherheitsbehörden angemessen, geboten, möglich wären. Da geht es dann um die Abwägung bzw. den Ausgleich zwischen individuellen Freiheitsrechten der Bürger und dem Strafverfolgungsanspruch des Staates.
Zitat von emzemz schrieb:Diese Einschätzung lässt mich nun doch leicht erschauern. Es geht also nicht darum, was rechtlich zulässig ist, sondern was "praktisch" für die Ermittlungen ist?
Das nicht klare ablehnen von rechtlich nicht zulässigen DIngen lässt auch mich regelmäßig erschaudern.
Zitat von emzemz schrieb:Bei den Eltern von Burhard Garweg findet Anfang März 2023 eine Hausdurchsuchung statt, bei der sie auch ihre DNA abgeben. Der ältere Sohn, Prof. J. Garweg, reist zwei Wochen später aus der Schweiz an und steigt mit Ehefrau in einem Hamburger Hotel ab. Die Polizei rückt mit einem Durchsuchungsbeschluss an, Handys und Telefone werden beschlagnahmt und J. Garweg muss seine DNA abgeben. Begründet wird das mit konspirativen Aktivitäten von ihm.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Angehoerige haben doch Zeugnisverweigerungsrecht (und damit das Recht, den Beschuldigten zu schuetzen) - aber scheinbar ist es dennoch moeglich, DNA-Proben von ihnen zu nehmen....
Aus welchem Grund genau es zu Durchsuchungsbeschlüssen kam, die die Beschlagnahme von technischen Kommunikationsmitteln ermöglichten, wüßte ich auch gerne. Irgendwie muß das doch mindestens auf eine erste Überprüfung hin rechtlich zulässig gewesen sein, da ich ansonsten doch entsprechenden Widerstand bzw. ein juristisches Vorgehen gegen diese Beschlüsse erwarten würde.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 17:59
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Den Artikel würde ich mri gerne angucken. Kannst Du drum bitte den Link nennen, @sallomaeander
Gern. Das wurde hier verlinkt:

Beitrag von Edna (Seite 319)


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 18:25
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Halte nur ich es für möglich, dass es sich bei den CDs am Ende bloß um Musik-CDs handeln könnte? Wenn dem so sein sollte, wüßte ich zugegeben auch gern, was denn darauf zu hören ist.
Ob das nur du für möglich hältst, weiß ich nicht. Aber wenn dem so ist, dann halte ich es für absolut unwichtig.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Irgendwie muß das doch mindestens auf eine erste Überprüfung hin rechtlich zulässig gewesen sein, da ich ansonsten doch entsprechenden Widerstand bzw. ein juristisches Vorgehen gegen diese Beschlüsse erwarten würde.
Da wird nicht erst lang geprüft, da wird halt durchsucht. Du kannst deinen Widerspruch auf dem Durchsuchungsprotokoll schriftlich vermerken lassen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 18:52
Zitat von emzemz schrieb:Ob das nur du für möglich hältst, weiß ich nicht. Aber wenn dem so ist, dann halte ich es für absolut unwichtig.
Jein ;-) Wäre schnell klar gewesen/klärbar gewesen, dass es sich nur um Musikdateien, kein Datenarchiv zur/der RAF handelt, erschiene mir die Auflistung bei den sichergestellen Dingen etwas aufbauschend.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 19:17
Zitat von emzemz schrieb:Du hast den den Anfang vergessen:

(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge einer Straftat befindet.

Hör einfach auf mit der Rosinenpickerei, es ist nur albern
Dann bist Du ein Querulant 😊
Den ersten Punkt habe ich übrigens nicht erwähnt, weil es nicht zutrifft.
Deshalb die bloßige Erwähnung des zweiten Punkts, da es hier um die – Feststellung der Abstammung geht –.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Das könnte jede vom Rechtsstaat überzeigte Person eben gerade nicht. Sondern höchstens die Frage aufwerfen bzw. die Debatte (wieder) anstoßen, welche zusätzliche Befugnisse bei der DNA-Untersuchung für die Sicherheitsbehörden angemessen, geboten, möglich wären. Da geht es dann um die Abwägung bzw. den Ausgleich zwischen individuellen Freiheitsrechten der Bürger und dem Strafverfolgungsanspruch des Staates.
Deshalb könnte und nicht hat 😉


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 20:04
Zitat von Lisa-JaneLisa-Jane schrieb:Deshalb die bloßige Erwähnung des zweiten Punkts, da es hier um die – Feststellung der Abstammung geht –.
Und zur Feststellung der Abstammung hat man dann gleich noch die elektronischen Geräte der "Zeugen" beschlagnahmt?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

10.04.2024 um 21:31
Zitat von Lisa-JaneLisa-Jane schrieb:Dann bist Du ein Querulant 😊
Den ersten Punkt habe ich übrigens nicht erwähnt, weil es nicht zutrifft.
Deshalb die bloßige Erwähnung des zweiten Punkts, da es hier um die – Feststellung der Abstammung geht –.
Die Feststellung der Abstammung des Beschuldigten.
Zitat von Lisa-JaneLisa-Jane schrieb:2) Bei anderen Personen als Beschuldigten sind Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung und die Entnahme von Blutproben ohne Einwilligung des zu Untersuchenden zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten und die Maßnahme zur Erforschung der Wahrheit unerlässlich ist. Die Untersuchungen und die Entnahme von Blutproben dürfen stets nur von einem Arzt vorgenommen werden.
Gab es denn jemals irgendwelche Zweifel an der Abstammung des Beschuldigten BG, zumal den Ermittlern die DNA seiner Eltern vorlag?
War es notwendig, seine Abstammung auch durch die DNA seiner Geschwister abzusichern?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.04.2024 um 10:12
Zitat von ManateeManatee schrieb:Und zur Feststellung der Abstammung hat man dann gleich noch die elektronischen Geräte der "Zeugen" beschlagnahmt?
Die Polizei darf sowohl bei Beschuldigten als auch bei möglichen Zeugen Beweismittel beschlagnahmen.

Siehe auch mein Beitrag vom 9.4.24

… Nach Angaben von Sicherheitskreisen wird vermutet, dass die Angehörigen womöglich Informationen zu Garwegs Aufenthaltsort haben…
Zitat von emzemz schrieb:Gab es denn jemals irgendwelche Zweifel an der Abstammung des Beschuldigten BG, zumal den Ermittlern die DNA seiner Eltern vorlag?
War es notwendig, seine Abstammung auch durch die DNA seiner Geschwister abzusichern?
Vielleicht findest Du für Deine Fragen bei eigenen Recherchen die Antworten hierzu.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.04.2024 um 10:59
Zitat von Lisa-JaneLisa-Jane schrieb:Vielleicht findest Du für Deine Fragen bei eigenen Recherchen die Antworten hierzu.
Oder vielleicht auch nicht, ansonsten würde ich ja wohl nicht fragen.

Mir erschließt sich nach wie vor nicht, welche Zweifel zugrunde liegen könnten, wenn
Zitat von Lisa-JaneLisa-Jane schrieb:... es hier um die – Feststellung der Abstammung geht –
Geht es um einen Vaterschaftstest, für den man die DNA von Bruder und Schwester brauchte?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.04.2024 um 12:37
Zitat von emzemz schrieb:Oder vielleicht auch nicht, ansonsten würde ich ja wohl nicht fragen.
So sicher ist das nicht, denn woher soll ich wiederum wissen, was Du so recherchierst oder nicht? 😊
Zitat von emzemz schrieb:Mir erschließt sich nach wie vor nicht, welche Zweifel zugrunde liegen könnten, wenn ...
Bitte den Fokus nicht so auf – Feststellung der Abstammung – legen!

Ich hatte auch den ganzen Absatz und weitere Paragraphen hierzu beigefügt.

Ich sehe es eher als Gesetzesgrundlage, auf der aufbauend wiederum Weiteres vollzogen werden kann.

Hier geht’s zum Beispiel weiter:

Strafprozeßordnung (StPO)

§ 81e Molekulargenetische Untersuchung

(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. Andere Feststellungen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
(2) Nach Absatz 1 zulässige Untersuchungen dürfen auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmtem Material durchgeführt werden. Ist unbekannt, von welcher Person das Spurenmaterial stammt, dürfen zusätzlich Feststellungen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden. Absatz 1 Satz 2 und § 81a Abs. 3 erster Halbsatz gelten entsprechend. Ist bekannt, von welcher Person das Material stammt, gilt § 81f Absatz 1 entsprechend.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.04.2024 um 13:44
Zitat von Lisa-JaneLisa-Jane schrieb:Ich sehe es eher als Gesetzesgrundlage, auf der aufbauend wiederum Weiteres vollzogen werden kann.
Verstehe, legt man die Paragrafen 81a StPO bis 81f StPO zugrunde, lässt sich hieraus eine Gesetzesgrundlage bilden, die ermöglicht, dass im Zusammenhang mit der Durchsuchung DNA ent- und elektronische Geräte mitgenommen werden durfte. :troll:

Hat aber alles nichts gebracht, BG läuft ein Jahr später nach wie vor frei rum.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.04.2024 um 17:51
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Erneut-Solidaritaets-Demo-fuer-Ex-RAF-Terroristin-Klette-in-Vechta,klette176.html

In diesem aktuellen Artikel steht etwas zu den paar Hanseln die sich vor dem Gefängnis bei einer Demo für Klette lächerlich machen.

Im Video im Link kommt Butz Peters zu Wort. Er vermutet, dass Klette nicht auspackt. Spricht nochmals die 12 Raubüberfälle an und die Bluttaten zwischen 1990 und 1993.

Also nix Neues eigentlich.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

18.04.2024 um 19:23
Offenbar wortgleich berichtet die Tagesschau.

Erwähnenswert scheint mir folgendes (Zitate jeweils von der Tagesschau):

Es war dann eine doch eher kleine Demo.
Vor dem Frauengefängnis versammelten sich laut Polizei in der Spitze 25 Teilnehmende.
Diesmal waren die 'Unterstützer' alleine.
Eine Gegendemonstration habe es nicht gegeben, so die Polizei.
[...]
Bei der ersten Kundgebung waren ähnlich wenig Menschen dem Aufruf gefolgt. Damals hatte es eine Gegendemonstration gegeben, an der sich etwa 135 Menschen beteiligten.



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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.04.2024 um 13:09
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/daniela-klette-gefaengnisleitung-hebt-isolationshaft-fuer-ex-raf-terroristin-auf-a-e04adff1-4782-46e5-af5c-dd5479aaaae5

Klette sitzt nicht mehr in Isolationshaft.
Außerdem konkretisiert der Spiegel die Funde bei Klette. So z.B. "1,2 Kilogramm Gold und 189.000 Euro in Bargeldbündeln sowie Waffen." Darunter eine Walther P5 und eine P7 von Heckler & Koch.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.04.2024 um 14:14
Wenn ich die Ausführungen zu den Hafterleichterungen noch ergänzen darf:
Weil Klette zudem nicht mehr als suizidgefährdet gilt, wird ihre Zelle nicht mehr rund um die Uhr per Video überwacht. Sie darf nun auch einen Kugelschreiber haben.

Klettes Rechtsanwalt Lukas Theune bestätigte die Hafterleichterungen. Klette habe Kontakt zu anderen inhaftierten Frauen. »In ihrem neuen Haftraum hat sie auch kein Lochblech mehr vor dem Fenster, das ihr das Tageslicht nahm«, so Theune.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/daniela-klette-gefaengnisleitung-hebt-isolationshaft-fuer-ex-raf-terroristin-auf-a-e04adff1-4782-46e5-af5c-dd5479aaaae5


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.04.2024 um 15:23
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:1,2 Kilogramm Gold und 189.000 Euro
Das entspricht einem Gesamtwert von ca. 260.000 €, das ist eine Stange Geld. Also bei ihr herrschte auf jeden Fall keine Ebbe in der Kasse. Auch hatte sie keinen Druck, unmittelbar wieder auf Raubzug zu gehen.

Wenn man von 600.000 Euro Beute beim letzten Überfall ausgeht (Presseberichte) und weiterhin annimmt, dass "durch drei" geteilt wurde, hätte Klette von ihrem Anteil noch gar nichts angerührt - und sogar noch 60.000 € aus mutmaßlich früheren Raubüberfällen. Dann stellt sich aber die Frage, wovon sie gelebt hat. Die Wohnung wird nicht für lau gewesen sein und selbst wenn jemand frugal lebt, benötigt man ja doch etwas zum Leben, Monat für Monat. Ob man das mit Nachhilfe allein hinbekommt?

Anders wäre es natürlich, wenn sie auch Garwegs Anteil treuhänderisch verwaltete. Dann hätte der ein großes Problem. Zusätzlich zu den aktuellen Bildern und Kontakten, die bekannt geworden sind, fehlte ihm auch der Zugriff auf das Geld.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.04.2024 um 16:07
Zitat von sören42sören42 schrieb:Wenn man von 600.000 Euro Beute beim letzten Überfall ausgeht (Presseberichte) und weiterhin annimmt, dass "durch drei" geteilt wurde, hätte Klette von ihrem Anteil noch gar nichts angerührt - und sogar noch 60.000 € aus mutmaßlich früheren Raubüberfällen.
Ich denke aus der Summe lässt sich diesbezüglich gar nichts erschliessen. Wir wissen nicht, was davon Anteil aus den 600'000.-- war und was noch von früher übrig war. Vielleicht hat sie auch noch weitere Geldverstecke, denn wie der geneigte (Ex-)Terrorist in einer der ersten Finanzlektionen lernt, legt man nicht alle Eier ins gleiche Nest.
Ich glaube auch nicht, dass sie Garwegs Anteil verwaltet hat, wenn dann vielleicht einen kleinen Teil davon, weil auch er wohl "diversifiziert" hat.


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