Ziegenpetra schrieb:Du bist also der Meinung, dass nur unseriöse und unehrliche Personen "dem Staat auf der Tasche liegen"?
Dieser Schluß erscheint mir doch reichlich fernliegend.
Lese bei
@wobel nur eine Tatsachenbeschreibung
in meiner Situation als seriöse, ehrliche Bürgerin die dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Der Formulierung nach kann es mE auch seriöse ehrliche (also zB nicht terroristische) Bürger geben, die sem Staat dennoch auf der Tasche liegen.
Spannend in Bezug auf die Finanzfragen bei Klette fände ich es, wenn die bei ihr gefundenen Vermögenswerte den ihr zurechenbaren Behördenkosten gegenübergestellt werden. Werden auszuzahlende Belohnung* und Gerichtsverfahren sowie Haftkosten und bisherige Ermittlungskosten höher als das aufgefundene Vermögen sein?
Wobei wenn ich an den Schaden von der Knastsprengung denke, reichen die aufgefundenen Vermögenswerte wohl kaum...
Und überhaupt: wem stehen die Vermögenswerte zu? Klette wohl kaum, dem Staat (wenn nicht klärbar, welchen Ursprungs), den Werttransportunternehmen?
*Wie hier verlinkt stammte der entscheidende Hinweis von einer Privatperson, die zugleich V-Person einer Sicherheitsbehörde war. Den Berichten nach könnte der V-Person die Belohnung zustehen. Genaueres gab es die Tage und bis heute nicht.
Warum eigentlich?
Sind sich die Behörden noch unsicher, ob V-Personen extra ausgelobte Personen zustehen können? Meint man, mit den für die V-Person-Tätigkeit verbundenen Zuwendungen sei alles abgegolten?
Ich kenne es eigentlich nur so wie bei der
BKA-Fahnund nach Ernst-Volker Staub:
Für Hinweise, die zur Ergreifung der Beschuldigten führen, ist von verschiedenen Stellen eine Belohnung in Höhe von insgesamt mindestens 125.000 Euro ausgesetzt worden.
Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Wird also gegrübelt, ob eine V-Person ein Amtsträger ist/sein kann? Aus meiner Laiensicht nein; V-Personen sind Privatpersonen mit regelmäßiger Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden gegen Zuwendungen. Auch, weil V-Person wohl nicht wirklich ein Beruf ist, kann es da (anders als zB bei Polizei und Staatsanwälten) auch keine entsprechende Berufspflicht geben.