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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 07:43
Mag ja sein, daß es "naiv" rüberkommt, wenn ich sage, ich gebe meine DNA ab....

Aber ich glaube auch, wenn dem so wäre, daß "jeder seine DNA" abgeben würde und man mal alle durchcheckt, wer Dreck am Stecken hat, dann kämen wir hier mit dem Schreiben und Lesen nicht hinterher..... Dann wüßte man gar nicht, wo man zuerst "neugierig" sein sollte, beim Nachbarn gegenüber, mein EX-Lehrer oder beim Bäcker von nebenan......

Henrike Schemmer wer eine von sehr vielen.......

Ich kannte jemand, der hat "wie sich hinterher herausstellte" mit Menschen gehandelt und seine Tochter 25 Jahre mißbraucht hat. Er hat sie 9x geschwängert und sie gezwungen alle Kinder abtreiben zu lassen.... Sie war beim ersten Sex noch ein Kind, am 12. Geburtstag...

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/12316316.htm (Archiv-Version vom 27.12.2012)

Zum Glück wurde eins der abgetriebenen Kinder aufgehoben und einige Jahre später hat dieses tote Kind der Mutter zum Beweis geholfen.

Jetzt ist "Theo" hinter "schwedischen Gardinen" und ich habe mit diesem Mann öfter mal gesprochen, mit ihm gelacht und mir nie was böses gedacht.... Es rennen mit Sicherheit eine Menge Leute herum, die einfach "weiter machen können!", weil sie keiner kriegt....

Praktisch will das natürlich niemand, daß seine DNA irgendwo "langfristig" gespeichert wird.... Aber Theoretisch wäre das doch eine sehr gute Sache.....


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 08:05
Hm, warum sich jemand an der Hand des Toten zu schaffen gemacht hat, ist mir auch nicht ganz klar...

Genaugenommen müßte man dem Toten ja wahrscheinlich die Fingernägel schneiden, damit man ggf. unter diesen keine DNA Spur finden kann.

Am Besten hätte der Mörder den Tatort angezündet....


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 08:11
Im Filmfall war von einer Ledertasche oder sowas die rede, da war wohl auch der Schlüssel dran .. vielleicht wurde dannach gesucht?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 08:43
Ach ja, gesprochen wurde auch über den Schlüssel, der nach der Tat vor der Haustür gefunden wurde. Lauxen formulierte hier dieselbe Hypothese, die ShirleyHolmes hier früher schon ausgeführt hatte: HS habe den Schlüssel der SM dort (nach Entfernung des Mäppchens) abgelegt, um den Hinweis zu geben, dass nicht nur sie selbst als Verwahrerin eines der Haustürschlüssel Zugang zu dem Haus hatte, sondern auch eine unbekannte Person im Besitz eines Schlüssels gewesen sei, den diese dann nach der Tat vor dem Haus weggeworfen habe.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 08:44
@Tuskam .. du meinst das Schlüsselmäppchen, oder?
Danach wurde gesucht, aber obs jemals gefunden wurde weiss man nicht, denke eher nicht.
Da soll Frau Sch's Haustürschlüssel dran gewesen sein der immer innen in der Haustür steckte und der wohl im Blumenbeet gefunden wurde, aber ohne diese Mäppchen.
Wir hatten ja hier vermutet, dass es abgerissen wurde, weil der Täter sich nicht sicher war ob seine DNA oder Fingerabdrücke drauf sind, oder aber auch um Verwirrung zu stiften und den losen Schlüssel ins Beet zu werfen um damit zu sagen .. "das ist der Schlüssel mit dem man ins Haus gelangt ist".
Weil wenn vor dem Haus ein Schlüssel liegt und dazu noch einer in Haren ist, dann bestand schon für mind. 2 Personen die Möglichkeit ohne Einbruchspuren ins Haus gelangt zu sein.

@MR_IöS .. ich bin deiner Meinung, dass sowas nicht zum Standardverhör gehören sollte, aber in gewissen Fällen sollten die Ermittler aber auch erweiterte Rechte bekommen. Mir fällt dazu der Fall Pascal ein, wo es 12 Verdächtige gab, die auch die Klappe nicht richtig aufgemacht haben und es am Ende zu Freisprüchen kam und der Bub bis heute nicht gefunden wurde.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 09:26
@talida
Zitat von talidatalida schrieb:... für meinem Geschmack wurde Magnus noch viel zu milde behandelt.

Er hat entführt, er hat gemordet, er hat Spielchen mit den Ermittlern gespielt.
Er wurde bedroht.
Was ist das schlimmere Vergehen?
Zitat von talidatalida schrieb:.. ich bin deiner Meinung, dass sowas nicht zum Standardverhör gehören sollte, aber in gewissen Fällen sollten die Ermittler aber auch erweiterte Rechte bekommen. Mir fällt dazu der Fall Pascal ein, wo es 12 Verdächtige gab, die auch die Klappe nicht richtig aufgemacht haben und es am Ende zu Freisprüchen kam und der Bub bis heute nicht gefunden wurde.
Das kannst Du kaum ernst meinen, oder? Folter soll in Ordnung sein? Wenn man 12 Verdächtige hat, von denen einer oder zwei die Tat begangen haben, foltern wir mal alle, bis einer den Mund aufmacht, der dann mglw. unschuldig ist und nur irgendetwas sagt, damit die Folter aufhört? Wo ganz klar erwiesen ist, in unzähligen Studien, dass Folter kein geeignetes Mittel ist, um zuverlässige Informationen zu gewinnen? Hast Du eigentlich mal irgendwas zum Thema Hexenprozesse gelesen, wo Menschen gestanden haben, dass sie mit dem Teufel durch die Nacht geflogen sind?

Da muss man sich schonmal fragen, wer hier das Monster ist.

Im Übrigen ist die Folter und die Androhung der Folter in Deutschland untersagt. Und zwar von der wichtigsten aller Verfasungsnormen, unserem absoluten Fundament, an dem zu keinem Zeitpunkt gerüttelt werden, das nicht abgeschafft und nicht ausgehöhlt werden kann:
Art 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das ist die Grundlage unserer Gesellschaft, unseres Staates, unseres Zusammenlebens. Sie durchdringt alle Bereiche. Sie ist unverletztlich. Sie ist absolut und gilt für jedermann, uneingeschränkt und uneinschränkbar. Folter und die Androhung von Folter ist damit absolut unvereinbar.
Art 79
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Darüber hinaus ist das Folterverbot nochmals an anderer Stelle gesondert im Grundgesetz festgeschrieben worden:
Art 104
(1) [...] Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.
Dieses Verbot ist auch einfachgesetzlich in der StPO noch einmal verankert:
§ 136a StPO
(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
Und schließlich hat Deutschland eine ganze Reihe internationaler Abkommen ratifiziert, die die Folter ausdrücklich verbieten:
UN-Antifolterkonvention
Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 5 der UN-Menschenrechtsdeklaration

Das, was im Fall Daschner geschehen ist, ist unverzeihlich. Der hier vom Staat getragene Rechtsbruch könnte nicht größer sein. Und in einem Rechtsstaat darf das nicht geduldet werden, sondern muss im Gegenteil in einem solchen Fall mit der vollen Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Daschners Vorgehen ist noch schlimmer als das was Gäfgen getan hat, weil er als Staatsbeamter, der gerade diese Gesetze schützen soll, gehandelt hat. Weil er seine Macht als Staatsbeamter ausgenutzt hat, um gerade die höchste und wichtigste Verfasungsnorm zu brechen. Von den unzähligen anderen hochrangigen Normen - wie oben aufgezählt - ganz zu schweigen.

Und Du begrüßt diesen Rechtsbruch, möchtest, dass Gäfgen noch schlimmeres passiert? Damit stellst Du Dich mit Gäfgen und Daschner auf eine Stufe. Diese Unmenschlichkeit, die Du hier zeigst, ist zutiefst verabscheuungswürdig und verachtenswert.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 09:27
Kevin04:
Über Ra Schwenn war zu lesen, das er nur Fälle übernimmt wo er nach Akteneinsicht glaubt das der-die Beschuldigte zu unrecht in Haft ist …
Tja, das dachte ich auch mal …

Nach meiner Einschätzung wird Schwenn mit diesem Mandat seine berufliche Integrität gefährden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 09:33
@DerGreif kann mich dir nur anschließen. Einerseits werden hier Stimmen laut und beschweren sich, dass hier amerikanische Verhältnisse herrschen würden. Andererseits erklärt man Folterandrohungen als legitimes Mittel. Macht wird viel zu oft ausgenutzt, wie es hier in den letzten Tagen ja auch von den Rechtsexperten schon anklang. Das noch zu legalisieren brächte uns ein gutes Stück zurück gen Steinzeit...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 09:45
@DrMiri ich denke noch ist es wirklich zu früh, solche Aussagen zu tätigen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 09:56
die frage ist ja tatsächlich: kannte der RA dieses lange verhör-video oder kannte er es nicht und rechnete sich aufgrund der vorliegenden (schwachen? starken?) spuren eine gute chance zur verteidigung aus? oder holt er noch einen hammer raus? man kann sich gar nicht vorstellen, dass so ein mann quasi wirkungslos zusieht, wie seine mandantin zerpflückt und verurteilt wird. da kommt doch noch etwas, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 09:59
@ DerGreif

Klasse Beitrag. 100% Zustimmung.

Leider ist dieses Denken, das bei den Nazis "das gesunde Volksempfinden" und bei den Rotfaschisten in Ostdeutschland "Grundsaätze der sozialistischen Moral" genannt worden ist, unausrottbar.

Wohin dieses "gesunde Volksempfinden" führt, hat sich jüngst in Emden gezeigt, als der Mob einen Unschuldigen lynchen wollte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 10:01
@ Dr.Miri

Wenn du dich da mal nicht täuschst.

RA Schwenn gehört zu den profiliertesten Strafverteidigern in Deutschland.

Mich würde es nicht wundern, wenn er ein paar starke Asse im Ärmel hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 10:09
na ist ja wieder etwas ruhe eingekehrt

es ist nun mal fakt das hier durch einzelne auf umstände hingewiesen wird die nur einer minderheit bekannt sind.
nachdem die hauptströmung aus selbsternannten allwissenden besteht geht dies eben unter.
einiges was heute als sensation dargestellt wird ist schon lange bekannt und wurde
hier auch schon hehandelt.
ein forum derart zuzumüllen mit nicht gesicherten aussagen ist sicherlich eine möglichkeit der selbstdarstellung, aber eben nicht hilfreich für die klärung der umstände.
wer hier beiträge in der gleichen wertigkeit darstellt wie „gespräche am stammtisch oder an einer straßenecke“ hat glaube ich verlernt wie das leben ist, nur zur erinnerung, im leben schaut man sich dabei in die augen und kennt namen.
für mich selbst gibt es keine schlechten nachrichten, alles was gesichert ist hilft etwas zu verstehen und trägt zur klärung bei.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 10:28
@Verbum_peto
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Wenn du dich da mal nicht täuschst.

RA Schwenn gehört zu den profiliertesten Strafverteidigern in Deutschland.

Mich würde es nicht wundern, wenn er ein paar starke Asse im Ärmel hat.
Wer weiß… Im Moment kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie solche Asse in dieser Situation aussehen könnten. Selbst wenn es ihm wie durch ein Wunder gelingen würde, einen Freispruch zu erzielen, bliebe doch der Eindruck, dass es ihm zu verdanken ist, dass eine Doppelmörderin, die nicht einmal davor zurückschreckte, ihre Tochter zu einem falschen Alibi zu drängen, auf freiem Fuß ist. So gesehen kann Schwenn nur verlieren ...

Allerdings kann und darf ich natürlich auch nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass im Verlauf des Prozesses doch noch Zweifel an der Täterschaft von HS aufkommen, - im Moment fehlt mir dafür einfach nur die Vorstellungskraft.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 10:41
@DrMiri
Zitat von DrMiriDrMiri schrieb: Selbst wenn es ihm wie durch ein Wunder gelingen würde, einen Freispruch zu erzielen, bliebe doch der Eindruck, dass es ihm zu verdanken ist, dass eine Doppelmörderin, die nicht einmal davor zurückschreckte, ihre Tochter zu einem falschen Alibi zu drängen, auf freiem Fuß ist. So gesehen kann Schwenn nur verlieren ...
Im Fall eines Freispruchs ist sie eben keine Doppelmörderin.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 10:47
Heute stand wieder ein Bericht in unserer Zeitung.
Die Frau wird weiterhin schweigen...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 10:47
Ich kann da @Verbum_peto nur in jeder Hinsicht zustimmen.

Es ist völlig logisch, dass es nach der Beweisaufnahme des von der StA vorgelegten Beweismaterials erstmal schlecht für die Angeklagte aussieht. Wenn das nicht so wäre, hätte man kaum Anklage erhoben. Dh aber noch lange nicht, dass das nachdem die Verteidigung ihre Beweise vorgebracht hat, nicht wieder ganz anders aussieht.

Im Moment heißt es also weiter abwarten.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 10:53
Zitat von talidatalida schrieb:@MR_IöS .. ich bin deiner Meinung, dass sowas nicht zum Standardverhör gehören sollte, aber in gewissen Fällen sollten die Ermittler aber auch erweiterte Rechte bekommen. Mir fällt dazu der Fall Pascal ein, wo es 12 Verdächtige gab, die auch die Klappe nicht richtig aufgemacht haben und es am Ende zu Freisprüchen kam und der Bub bis heute nicht gefunden wurde.
Schonmal dran gedacht, dass es beim Fall Pascal zu Freisprüchen kam, weil die Leute nix getan hatten? Bei aller Tragik hatten die Ermittler NICHTS in der Hand außer den fragwürdigen und widerrufenen Geständnissen geistig zurückgebliebener Menschen. Erinnert stark an den Fall Rupp.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:02
@DerGreif
@Verbum_peto

Gut, warten wir erst mal ab. Bei Gelegenheit werde ich mir dann erlauben, auf unsere hier ausgeführten divergenten Standpunkte zurück zu kommen ...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:04
Nochmal eine Frage an die Experten. Gestern wurde gesagt, dass sie beim nächsten Prozesstag etwas zu sagen hat, oder habe ich das falsch verstanden? Wenn ja, um was handelt es sich denn in der Regel, wenn so etwas angekündigt wird? Und warum muss man sowas ankündigen? Oder hat das taktische Gründe?


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