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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:45
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Psych. Untersuchung nicht unbedingt. Aber bei Suizidgefahr kommst du in eine Beobachtungszelle, laufende Kameras zur Überwachung, 24-h-Dauerbeleuchtung etc
@Verbum_peto
Na ja, in abgeschwächter Form tut es auch ein Zwei-Mann-Haftraum. Der Gef. darf dann halt nur nicht alleine bleiben und muss ggf. immer umgeschlossen werden, solange er dieses Merkmal "SM"
trägt.
Durch ein Gespräch mit einer Anstaltspsychologin kann dieses Merkmal dann aufgehoben werden.
Erstverbüßer bekommen i.d.R. beim Einfahren grundsätzlich dieses Merkmal.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:47
@Luulu

Ich meine, es steht in der Strafvollzugsordnung, dass du zwingend in einen Überwachungsraum musst.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:49
@Luulu
Hier hat vor zig Seiten jemand geschrieben, dass die Angeklagte bei der Essensausgabe hilft. Ich weiss, wir können nicht beurteilen, ob dieser Beitrag der Wahrheit entspricht, aber ich als Otto-Normalv. fände es beängstigend, das Besteck gereicht zu bekommen...trotz im Zweifel für d.A.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:49
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Ich meine, es steht in der Strafvollzugsordnung, dass du zwingend in einen Überwachungsraum musst.
@Verbum_peto
wobei Justiz ja Ländersache ist und es in R-P womöglich so ist. Aus NRW und anderen BL ist es mir so nicht bekannt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:51
@Luulu

Strafvollzugsgesetz ist Bundesrecht und gilt in allen Bundesländern.

Kennst du viele suizidgefährdete U-Häftlinge?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:53
@Verbum_peto
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Gerade zum Ende der Vernehmung hin wurde es ja hinsichtlich der Tatvorwürfe intensiver. Hast du mitbekommen, dass Lauxem sich nach dem Zustand der HS erkundigt hat? War sie überhaupt in der Lage, sich selbst noch richtig einzuschätzen?
Er hat sich zwar nicht expressis verbis erkundigt, wie es ihr geht. Nach meiner Erinnerung an die ersten etwa 4 Stunden Vernehmung ist sie in dieser Zeit etwa 3 oder maxmal 4 mal auf Toilette gegangen, was jeweils etwa 5-7 Minuten gedauert hat.

also etwa 3-4 "Toilettenunterbrechungen" von jeweils ca. 5-7 Minuten.

Im Übrigen ist die Vernehmung auch mehrere Male wegen eingehender Anrufe auf dem Handy des KHK Lauxen (starker/lauter Brummton) unterbrochen worden.

Ich glaube, es waren 3 "Telefonunterbrechungen" - gefühlt- etwa 8 Minuten bis zu fast 20 Minuten in 4 Stunden.

Er sagte dabei seinem tel. Gesprächspartner mindestens in 2 Fällen sinngemäß: "Oh Du das ist jetzt ganz schlecht, ich bin in einer (wichtigen) Vernehmung. Trotzdem hat er das Telefonat weitergeführt und ist nach draussen gegangen.

Diese Anrufe veranlassten ihn in allen Fällen dazu, den Vernehmungsraum zu verlassen.

Die dadurch bedingten zeitlichen Unterbrechungen der Beschuldigtenvernemung lagen in einem Zeitfenster von- gefühlt- etwa 8 Minuten bis zu fast 20 Minuten.

In diesen Fällen verblieb seine blonde Kollegin bei der Angeklagten im Vernehmungsraum.

Darüber hinaus gab es 2 Unterbrechungen , bei der er mit seiner blonden Kollegin zusammen den Vernehmungsraum verlassen hat. Einmal für ca. 10 Minuten und ein weiteres Mal für mindestens 20-25 Minuten.

In diesen Fällen ist ein anderer Polizeibeamter zur Beaufsichtigung der Angeklagten im Vernehmungszimmer verblieben. Dabei tauschte sich HS mit diesm Polizeibeamten äusserst angeregt über das Thema Tauchen und interessante Tauchgebiete sowie über das Thema Surfen aus. Ich glaube, daß sie beide einen gemeinsamen Bekannten hatten, der Polizist und leidenschaftlicher Taucher ist. (Falls ich das richtig vernommen habe?)


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:54
@hubertzle

Im Vollzug werden gerne Gef. genommen, denen ein Gewaltverbrechen zu Last gelegt wird/wurde. Betrüger etc. eher ungerne. Hintergrund: Die sog. Hausarbeiter haben i.d.R. ganztätig Aufschluss, da sie morgens,mittags und am Abend zur Kostausgabe herangezogen werden und den Tag über die Abteilung und Büros der Bediensteten putzen. Also ein guter Job für einen Gef. !

Und warum Angst: die Gef. sind ja "unter sich" :-)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:56
@hubertzle
Zitat von hubertzlehubertzle schrieb: Für mich scheint es aber auch wichtig zu sein, sich der Angeklagten auf psychologischem Weg zu nähern. Erstens äussert sie Selbstschädigungstendenzen, zweitens: wenn sie die Tat begangen hat, ist sie nicht nur eine Gefährdung für sich, sondern auch für andere, die ihren Vorstellungen im Wege stehen, sie wäre dann gefährlich.
Unter Psychotherapeuten zählt die Arbeit mit narzisstisch schwer gestörten Patienten als eine der undankbarsten Aufgaben. Unbeliebter ist wohl nur die Tätigkeit im Strafvollzug (wo die Narzissten natürlich auch überrepräsentiert sind).


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:58
@Verbum_peto
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Hast du mitbekommen, dass Lauxem sich nach dem Zustand der HS erkundigt hat? War sie überhaupt in der Lage, sich selbst noch richtig einzuschätzen?
Eindeutig ja ! Sie war mE ganz klar "Herrin ihres Zustandes" (in Abwandlung des "Herrin des Verfahrens")

Sie machte überwiegend einen sehr fitten Eindruck. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, daß sie - in körperlicher Hinsicht - überfordert war.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:04
@DrMiri
Bin nicht vom Fach, habe mich aber im Laufe meines Lebens mit dieser Thematik beschäfftigen müssen und dann auch wollen. Für mich war es und ist es gut, zu wissen, dass es so 'gestrickte ' Menschen gibt, sie zu erkennen und meine Erwartungen dementsprechend auszurichten. Mir ist auch klar geworden, dass schwere Verbrechen und Berufskriminalität nicht vom Himmel fallen, sondern oft auf diese Art 'gestrickte' Täter fast zwingend folgen. Und das es ein Spektrum gibt, das die Einschätzung erschwert aber auch spannend/herausfordernd ist.
Deshalb halte ich auch nichts von einer Verteufelung (Verallgemeinerung, die keinem hilft), sondern sehe es eher als eine Herausforderung für jeden, zu verstehen, wie so jemand tickt als menschliches Gegenüber.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:04
@wurstscheibe
Zitat von wurstscheibewurstscheibe schrieb:Was hättest du getan als Beamter, um dem kleinen Jakob das Leben zu retten?
Ich finde es unerträglich, dass du die Tat von Dasschner schwerer bewertest als die von dem abscheulichen, raffgierigen, skrupellosen Kindsmörder.
Genau das ist meiner Meinung nach nicht Nazidenken. Nach dem dritten Reich haben sich alle berufen darauf, dass sie ja nicht selber denken durften und nicht menschlich handeln durften, sondern Befehle ausgeführt werden mussten.
Ich habe kein Volksempfinden, sondern eine eigene hohe Empathie gegenüber den Eltern von Jakob und gegenüber dem Beamten in seiner Not ein Kind retten zu wollen. Ich glaube, daß der Beamte auch eine hohe Empathie gegenüber den Eltern empfunden hat und sie dann vor seine Beamtenpflicht gestellt hat. Das Leiden der Eltern und des Kindes hat ihn stark berührt.
Die Frage ist einfach zu beantworten. Ich hätte nicht den höchsten Verfassungswert gebrochen, den zu brechen nicht einmal der Bundestag einstimmig in der Lage wäre. Ich zitiere gerne noch einmal für Dich:
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dieses Gebot gilt absolut, uneingeschänkt und uneinschränkbar für jedermann zu jederzeit. Dieses Gebot verpflichtet im Übrigen nicht nur Beamte - diese nur in besonderer Weise - sondern jeden deutschen Staatsbürger, auch Dich:
Art 1
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Folter und die Androhung von Folter sind damit absolut unvereinbar. Von den anderen schon zitierten Normen ganz zu schweigen. Als Beamter hätte er die Pflicht gehabt im Rahmen dessen was legal möglich ist, Gäfgen zu vernehmen und alle sonstigen Spuren auszuwerten (Zeugenbefragungen, Hundertschaften als Suchtrupps, Hunde, Helikopter, Konfrontation mit der Schwester des Opfers) um das Versteck des Jungen zu erfahren. Das hätte ich getan. Wenn ich daran gescheitert wäre, dann ist das eben so. Das Lebens ist mit dem Risiko des Todes behaftet, von Geburt an. Nicht immer ist es möglich ein Menschenleben zu retten.

Ich finde es unerträglich, absolut verabscheuungswürdig und verachtenswert, dass Du die Tat Daschners, dh Folter durch Androhung von Folter, gutheißt und nicht in der Lage bist zu erkennen, welch fataler Schlag das gegen das Fundament unserer Verfassung, gegen die Menschenrechte, Grundrechte und den Rechtsstaat gewesen ist und was für eine Tragweite das hat.

Schlimmer noch: Du bist unfähig zu erkennen, dass das Gebot der Unverletztlichkeit der Menschenwürde und das daraus resultierende absolute Folterverbot unter anderem eine Reaktion auf die Unmenschlichkeit des Dritten Reichs war. Folter ist unmenschlich. Die Androhug von Folter ist unmenschlich. Daschner hat unmenschlich gehandelt. Und Du verteidigst dieses unmenschliche Handeln.

Ich habe keine Sympathie für Daschner, der sich in seinem Prozess ohne Reue zeigte und viel zu milde bestraft wurde.

Und zu guter Letzt, auch wenn es meine Bewertung nicht geändert hätte: Daschner hat das Leben des Kindes gar nicht gerettet. Das war schon lange tot.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:07
@Verbum_peto

Beitrag von Verbum_peto (Seite 525)

Klasse Beitrag! Standing Ovations!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:08
@DerGreif

Du ignorierst aber dabei die "Gefahr im Verzug", die sehr wohl dem Staat und auch jedem Zivilisten erlaubt, die Menschenrechte eines Einzelnen zur Lebensrettung eines Anderen zu verletzen. (Ansonsten dürfte man auch niemals einen Amokläufer erschießen o.ä., wenn man JEDERZEIT nur nach den von dir zitierten Gesetzen handeln dürfte!) Und nichts anderes ist hier geschehen, nur dass der Polizist nicht wissen konnte, dass das Kind zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr zu retten war. Wäre Jacob Metzler durch diese Aktion gerettet worden in letzter Sekunde, hätten alle Daschner als Helden gefeiert und niemand hätte ihn angeklagt!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:11
@diegraefin
@DerGreif
Ihr seid hier wohl im falschen Forum?!?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:11
@diegraefin

Du übersiehst bei deiner Überlegung, dass es sich beim finalen Rettungsschuss um eine konkrete Lösungsmöglichkeit handelt, während die folter erst dazu dienen soll, ggf. diese Möglichkeit herbei zu führen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:12
@Paulaner alles lesen ;)


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:12
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Strafvollzugsgesetz ist Bundesrecht und gilt in allen Bundesländern.
@Verbum_peto
ups, du hast natürlich Recht! ;-)


@Verbum_peto
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Ich meine, es steht in der Strafvollzugsordnung, dass du zwingend in einen Überwachungsraum musst.
Das StVollzG sagt hierzu in § 18

(1) Gefangene werden während der Ruhezeit allein in ihren Hafträumen untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung ist zulässig, sofern ein Gefangener hilfsbedürftig ist oder eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Gefangenen besteht.

So wird es auch m.W. in den Anstalten praktisch umgesetzt!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:12
@diegraefin
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:(Ansonsten dürfte man auch niemals einen Amokläufer erschießen
das nennt man "Finaler Rettungsschuss"


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:13
@DolusDirectus
Diese fitte Verfassung und Redefreude steht 7 Std. Vernehmung diametral entgegen. Salopp schreib ich mal: diese 7 Std. waren für sie eher ein Gesundbrunnen, denn eine Belastung. Natürlich nicht Fragen, die das Selbstbild stören, aber da kommt man ja auch irgendwie raus. Eine bomben Abwehr mit zeitweiligem Realitätsverlust (splendid isolation) und der Familie als erweiterter schützender Blase.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 12:14
@hubertzle
genauss sehe ich es auch ! Die hätte womöglich auch 10 Stunden Beschuldigtenvernehmung gut überstanden !


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