Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
20.12.2012 um 13:28Wenn ein Anwalt dabei ist in dieser Situation ist es denkbar das dann erst einmal kein Verhör statt findet.
wieso1 schrieb:konnte man angehörigen bisher den besuch verweigern?Warum sollte man den verweigern? Der wird halt optisch und akustisch überwacht, aber ansonsten.
DolusDirectus schrieb:Im Knast habe ich es bei Untersuchungshäftlingen sehr oft erlebt, daß die sinngemäß äusserten: "ich verstehe überhaupt nicht, warum ich hier bin. Ich habe doch gar nichts gemacht. Das muss eine Verwechslung sein. Meine Erfahrung deshalb: Im Knast sitzen NUR Unschuldige ein, aber ich denke, daß wissen unsere RA´e hier ebenso wie ich.Normal. Ich behaupte auch immer mit der Inbrunst der Überzeugung, ich wäre auf dem Blitzerfoto nicht zu sehen, dass müsste ein Bekannter sein, der mir ähnlich sieht, dessen Name mir nur gerade blöderweise nicht einfallen will. Und eigentlich hat ein quasi unüberschaubarer Personenkreis uneingeschränkten Zugang zu meinem Auto.
LivingElvis schrieb:Halbe Stunden-Regelung wäre mir neu.In U-Haft kann das schon passieren. Da die Besuche optisch & akkustisch zu überwachen sind
Luulu schrieb:In U-Haft kann das schon passieren. Da die Besuche optisch & akkustisch zu überwachen sindKann passieren, aber eher selten. Dazu ist der Aufwand (Reinholen und Durchsuchung der Besucher, Gefangenen) eigentlich zu groß. Üblich ist schon eher die volle Stunde.
haben die Anstalten oftmals nicht die Personalkapazitäten um hier länger einen JVB abzustellen
Luulu schrieb:wenn es sich um einen U-Häftling handelt und der Haftrichter aus Verfahrensgründen keine Erlaubnis erteilt: ja!Der Haftrichter hat keinen Besuch der Schemmers zugelassen? Dann wird die Familie schon einen gewissen Entlastungseifer gezeigt haben.
So ja auch im hier diskutierten Fall passiert!
LivingElvis schrieb: Kann passieren, aber eher selten. Dazu ist der Aufwand (Reinholen und Durchsuchung der Besucher, Gefangenen) eigentlich zu groß. Üblich ist schon eher die volle Stunde.Hängt sicherlich auch von der Organisation in der jeweiligen JVA ab- mir sind auch 1/2-stündige Besuchsregelungen bekannt.