Um nochmal auf charline zurück zu kommen .. die Details die sie nennt klingen schon sehr nach Akteneinsicht. Lassen wir uns einfach mal überraschen wie die Staatsanwaltschaft diese genannten Spuren vor Gericht vorträgt.
@DolusDirectus ... mal angenommen das Pärchen (oder auch nur die Frau, oder ihr Mann) würden der Mittäterschaft verdächtigt werden, bzw. wenn Beweise oder Aussagen, Geständnisse vorliegen, dann steht das in der Akte und müsste doch im Interesse der Verteidigung liegen diese Personen gemeinsam mit HS anzuklagen, oder sehe ich das falsch?
Werden sie jedoch als Zeugen geladen und würden sich selbst oder ihren Ehepartner belasten, dürften sie auch die Zeugenaussage verweigern. Ist das korrekt?