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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 12:46
Was meinst Du damit, in eine andere Richtung?
Von seitens der Verteidigung kam bisher nichts.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 12:49
@HappyMossad ... danke, du sagst was ich denke.
Wenn die Möglichkeit auf einen 2. Täter ernsthaft bestehen würde, sei es durch Fremd-DNA oder dass der Tatablauf nicht von einer Person durchgeführt hätte werden können, dann dürfte die Anklage nicht so lauten wie sie lautet, da bin ich ganz deiner Meinung und das ohne juristiisches Wissen, das müsste von den Verteidigern schon anfechtbar sein.

Bis Prozeßbeginn wurde ja hier von Hobbyjuristen vermutet, dass es nichts gibt als ein paar Indizien und der wohl beste seien die Mantrailer. Wie naiv kann mann sein?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 12:53
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:Was meinst Du damit, in eine andere Richtung?
Von seitens der Verteidigung kam bisher nichts.
Das stimmt, aber es gibt schließlich das Pärchen und die Andeutungen einiger angeblicher Insider hier.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 12:56
ich hab die Antwort gelöscht.ermutlich wird die Verteidigung sich erst das Video zum Thema machen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:15
Hier kam -vor gefühlt 20-30 Seiten- "sinngemäß" die Frage danach auf, wie der Tatbeitrag (Taxifahrt von D´dorf nach Ko) des Düsseldorfer Domina Pärchen hier strafrechtlich/ hinsichtlich des Straffolgenausspruchs zu würdigen ist.

Da ich zu deren tatsächlichem Tatbeitrag leider keinerlei belastbare Fakten habe, muss ich hier mit Unterstellungen, bzw. Fiktionen argumentieren:

Unterstellt, daß die beiden gemeinsam als Pärchen oder auch nur einer von den beiden Düsseldorfern in der Tatnacht als "Taxi" fungiert haben und die HS auf deren Iniative/eindringliche Bitte/Wunsch hin im Ford Transit anwesend zum nächtlichen Tatort nach Horchheim und wieder zurück zu deren dort in D´dorf "zwischengeparktem" BMW Compact "chauffiert" haben, dann wäre diese Tathandlung, bzw. dieser "Tatbeitrag" aus meiner Sicht als Beihilfe zum Mord gem. §§ 211, 27 I StGB zu werten.

§ 27 StGB lautet:

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


1. Prüfung /Subsumtion:
Fakt ist, daß es sich bei dem Doppelmord bei der mutmasslichen Täterin HS völlig unstreitig um eine sog. "rechtswidrige- + vorsätzlich begangene Haupttat" i.S. §§ 211, 27 I StGB handelt.

2. Prüfung /Subsumtion:
Als nächstes müßte geprüft werden, ob der/die "Taxi-Chauffeur(e)" "vorsätzlich" i.S. des § 27 I StGB gehandelt haben.

"Vorsätzliches" Handeln bedeutet insoweit, daß der/diejenigen Personen, die die HS zum Tatort kutschiert haben, wissen mussten, worin der Zweck dieser "Taxifahrt" bestand, nämlich einen Chauffeurdienst zur "Begehung eines Doppelmordes" vorzunehmen.

Dass sie wussten, daß es sich bei der Ermordung zweier alter Menschen (eines Menschen überhaupt) um eine vorsätzlich zu begehende und auch rechtswidrige Haupttat handeln würde, denke ich, kann man ohne große Prüfung / ohne weiteres annehmen.

Im weiteren müssten sie (die Düsseldorfer) den Taxidienst zum Tatort in Kenntnis der wesentlichen Tatumstände auch gewollt haben (vorsätzliches Handeln).

Davon denke ich, kann man hier ausgehen, wenn man die aufgeführte Info hier als Fakt darstellt, nämlich, daß HS die D´dorfer gefragt hat, ob die jemanden kennen, der für sie (als HS) ihre Schwiegis umlegen könnte.

Demnach hätten der/die Düsseldorfer objektiv i.S. der §§ 211, 27 I StGB, vorsätzlich sowie rechtswidrig (Rechtfertigungsgründe wie Notstand, etc. sind nicht bekannt) als auch schuldhaft i.S. vorbenannter Vorschriften gehandelt.

Da sich die Strafe für den "Gehilfen" gem. § 27 Abs. 2 StGB am Haupttäter orientiert, ist das zu erwartende Strafmass der/ die Taxi Chauffeur(e) dem gleich zu setzen, welches für die (mutmassliche) Haupttäterin im Ergebnis rauskommt, mithin wegen § 211 Abs. 1 StGB ( Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft mindestens "lebenslang".

Und jetzt kommt an dieser Stelle der gesetzliche Strafmilderungsgrund (sog. Strafrahmenver-schiebung) des § 49 Abs. 1, Nr. 1 StGB in´s Spiel, auf welchen in § 27 Abs. 2 StGB verwiesen wird.

§ 49 StGB
Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.


Daraus ergäbe sich grundsätzlich folgender Straffolgenausspruch:

"Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren"

Das wäre dann m.E. das Mindeststrafmaß für den mutmasslichen/möglichen Düsseldorfer Taxi-Dienst. Daran ist meines Wissens wegen der Formulierung in § 49 Abs. 2 StGB "nicht unter 3 Jahren" auch nicht zu rütteln.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:23
...und der Rückschluss von dieser Fiktion ?
Abwarten, wie dieser Prozess ausgeht.
Ohne ein Urteil in diesem Prozess kein Strafmaß, bzw. Freispruch


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:26
Zitat von talidatalida schrieb:Wie naiv kann mann sein?
:)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:28
@DolusDirectus


Würde dann aber nicht in der Anklageschrift schon erwähnt "...hat die HS mit Unterstützung von XY" oder "wie abgesprochen mit dem Wagen von XY" ihre Tat verwirklicht?

Würde die Anklageschrift einen dermassen wesentlichen Tatbeitrag zu diesem Zeitpunkt ausparen - wenn man diese Leute auch noch als Zeugen vorlädt?

Dass die angesprochenen Zeugen übrigens noch in U-Haft sind halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die sässen dann wohl schon länger als die HS, und von einer Anklageerhebung ist bis jetzt nichts bekannt.

Selbst wenn es über Monate gelungen wäre U-Haft geheim zu halten (wofür es nach der Festnahme der HS keinen Grund mehr gab, und auch vorher würde ein unerklärbares, längeres Verschwinden der "Freunde"bei ihr doch eher Verdacht erregen - zumal man in Deutschland heutzutage nicht einfach so monatelang spurlos im Knast verschwindet) finde ich es erstaunlich, dass es jetzt auch keine Pressevertreter mitbekommen haben.

Ich halte es für eher möglich, dass man diese Zeugen ein wenig unter Druck gesetzt hat nachdem man Hinweise hatte, zB. den Wagen betreffend, Ausleih-Erkundigung, verdächtige Nachfragen am Telefon.
Dann kann ein Ermittler in der Vernehmung schon mal fallen lassen, dass eventuell eine Anklage wg. Beihilfe zum Mord in Frage kommen könnte usw. Sowas kann die Zungen locken.

Ich würde daher nicht von einer engeren Tatbeteiligung dieser Zeugen ausgehen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:29
@HappyMossad
vielleicht hast Du recht ? Ich wollte ja hauptsächlich die darauf zielende Frage einer hiesigen Foren Kollegin beantworten.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:45
Sorry, hatte ich übersehen.

Da hast Du Dir aber was vorgenommen...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:46
@HappyMossad
die angesprochenen Zeugen sitzen nicht mehr in U-Haft, falls sie je dort waren.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:47
Charline schrieb am 19.12.12


eine möglichkeit von vielen. es klingelt, sie öffnet da er auf der toilette ist, wird zurück gedrängt, (da könnte das gehörte dröhn geräusch vom treppengeländer her stammen, auch wenn es der zeugin nach erst vor dem zufallen der haustür war)
Ein Klingeln an der Haustür hätte die Obermieterin um diese Uhrzeit doch bestimmt gehört. Das mit dem Dröhngeräusch vom Treppengeländer ist andererseits gut vorstellbar, bzw. es ist vorstellbar dass die Obermieterin dieses Geräusch bisher nicht kannte da es vorher nie zustandekam.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:54
@Interesse01
Danke!

Ich hätte aber auch mal ein, zwei Fragen an die Prozessbeobachter hier:

Dieser Messerblock ist ja verschwunden.
Kam zur Sprache wer davon wusste und wie man davon erfahren hat dass er verschwunden war?
Hat die HS zB. in den vorgelegten abgehörten Gesprächen mit anderen darüber gesprochen?

Dann noch:
Als die HS die Toten gefunden und berührt hat - fand das alles in einer/der ersten Begegnung mit den Toten statt oder ist sie vielleicht noch einmal zwischen dem Auffinden und dem Eintreffen der Polizei zu den Toten zurück gegangen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 13:57
@HappyMossad
leider hat sich mir dies i.R. des 1. Teils der Beschuldigtenvernehmung nicht ganz genau erschlossen.

Hier Hatte KHK L mehrfach und immer wiederkehrend die HS befragt, wann und in wie sie die Toten angefasst hat. "War der Bernd denn schon auf dem Weg zurück zur Haustüre, etc....?"

Das war etwas schwierig zu erfassen aus meiner Sicht...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 14:12
@HappyMossad
zunächst mal vielen Dank für deinen Beitrag, wie schon einmal sehr fundiert und sachlich. Bringt vielleicht wieder etwas Ordnung in unsere Köpfe.
Wie DD schon schrieb war das mit der Abfolge am Samstag nicht so eindeutig. Ich habe es so verstanden, Bernd lief raus, rief noch "fass nichts an" und telefoniert mit der Polizei und seinem Onkel. Dann ist er wohl den Mädels entgegengelaufen um sie abzufangen. Ich nehme an während des Telefonierens ist sie nach eigener Aussage hysterisch durch alle Räume, hat dann draußen auf die Mädels gewartet, die aus der entgegengesetzten Richtung kamen.
Wusste aber komischweise nicht, ob ihr Mann zu Fuß oder mit dem Auto zu den Mädchen wollte.

Messerblock. Weiss ich auch nicht wann das entdeckt wurde, dass der fehlt. Es gibt noch ein Brotmesser im Haushalt das in diesen Block gehörte, während des Verhörs musste sie das Messer zeichnen und genau beschreiben, auch wo sie den gekauft hatten. Vielleicht tauchte die Frage in der parallel stattfindenden Hausdurchsuchung auf, wie gesagt, L. verliess einige Male den Raum weil es klingelte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 14:28
Aus dem Video werden sich die Passagen raus gesucht, die einem in seine eigene Theorie passen, das andere sind Lügen.
Im Endeffekt geht es um Beweise am Tatort, Spuren Zusammenhänge und das Video trägt dazu bei, nach Beweisen zu suchen und nicht mehtr nach Entlastungen, weil es die Täterschaft der B.S. erhärtet.
Es kommt von der Staatsanwalt ganz sicher noch wesentlich mehr an Indizien.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 14:28
Zitat von Interesse01Interesse01 schrieb:@HappyMossad
die angesprochenen Zeugen sitzen nicht mehr in U-Haft, falls sie je dort waren.
so habe ich es auch verstanden. Sonst hätten sie Herrn Lauxen ja nicht öfter anrufen können. Ausserdem hat @jungler eigentlich nur folgendes geschrieben:
Die wurden wohl gefragt, ob sie nicht jemanden kennen, der einen Mord verüben könnte. Ebenso hatte HS darum gebeten, ihr für die Tatnacht ein Auto zu leihen.
Es klang so, als haben die beiden kalte Füsse bekommen, kooperieren jetzt mit der Polizei, um ihre Mitwisserschaft wettzumachen, wie gesagt das ist mir alles unklar geblieben.
Hier scheint es nur um Mitwisserschaft und nicht um Mittäterschaft zu gehen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 14:30
@shirleyholmes
dann hat sich ja mein obiger Jura Exkurs eigentlich erübrigt... Aber war ja auch als ANtwort auf eine gezielte Frage aus unserem Forum...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 14:30
"Hier scheint es nur um Mitwisserschaft und nicht um Mittäterschaft zu gehen."

Das wird Stand der Ermittlungen sein. Sich keine anderen Zusammenhänge offenbarten.
Alles Arbeit auch für die Verteidigung bei der Zeugenbefragung.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.12.2012 um 14:32
@DolusDirectus
macht ja nix ;)

Ich vermute allerdings dass es da noch Meinungsverschiedenheiten zwischen der Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bzgl. der Rolle der beiden Zeugen geben wird.


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