Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:01ups, wieso denn das ?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:08Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:08@Willy, @tayo
Bei der Tochter der (mittlerweile) Angeklagten ist § 52 StPO sehr wohl einschlägig, um genau zu sein: § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO.
I.Ü. dürfte § 52 Abs. 2 S. 1 StPO nicht zutreffen, da bei der Tochter "mangelnde Verstandesreife" eher fernliegt. Außerdem wäre § 52 Abs. 2 S. 2 StPO vorliegend richtig (wenn mangelnde Verstandesreife vorläge), denn die gesetzlichen Vertreter sind vom Verfahren "betroffen". Einfach § 52 StPO lesen!
Deshalb zusammengefasst: Zum einen ist § 52 StPO anwendbar, zum anderen spielen die gesetzlichen Vertreter bei der Vernehmung der Tochter keine Rolle.
Bei der Tochter der (mittlerweile) Angeklagten ist § 52 StPO sehr wohl einschlägig, um genau zu sein: § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO.
I.Ü. dürfte § 52 Abs. 2 S. 1 StPO nicht zutreffen, da bei der Tochter "mangelnde Verstandesreife" eher fernliegt. Außerdem wäre § 52 Abs. 2 S. 2 StPO vorliegend richtig (wenn mangelnde Verstandesreife vorläge), denn die gesetzlichen Vertreter sind vom Verfahren "betroffen". Einfach § 52 StPO lesen!
Deshalb zusammengefasst: Zum einen ist § 52 StPO anwendbar, zum anderen spielen die gesetzlichen Vertreter bei der Vernehmung der Tochter keine Rolle.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:09meinst du "D" mit dem wunsch nach der T....
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:19@jonagold
Danke für die Aufklärung.So hatte ich es auch in Erinnerung.
In einem ähnlichen Fall wurde gerade wegen mangelnder Reife das Jugendamt eingeschaltet und dann erst in deren Beisein vernommen.
Wer stellt eigentlich vor der Vernehmung/Zeugenaussage die mangelnde Vorstandsreife fest ? Diese kann ja trotz 17 Jahren vielleicht nicht bei jedem rein äusserlich festgestellt werden .
Danke für die Aufklärung.So hatte ich es auch in Erinnerung.
In einem ähnlichen Fall wurde gerade wegen mangelnder Reife das Jugendamt eingeschaltet und dann erst in deren Beisein vernommen.
Wer stellt eigentlich vor der Vernehmung/Zeugenaussage die mangelnde Vorstandsreife fest ? Diese kann ja trotz 17 Jahren vielleicht nicht bei jedem rein äusserlich festgestellt werden .
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:25@Willy
Verstandesreife liegt vor, wenn der Zeuge erkennen kann, dass der Angeklagte etwas Unrechtes getan hat und diesem hierfür Strafe droht. (BGH-Rspr.)
Damit dürfte sich dieser Gedanke hier erledigt haben. Es muss schon viel zusammenkommen, dass das vorliegt.
Aber die Tochter sagt ja nicht aus - Ende!
p.s.: Wenn Verstandesreife nicht vorliegt, wird ein Ergänzungspfleger bestellt. Die Beurteilung und Entscheidung über die Verstandesreife trifft der sog. Tatrichter (= Vorsitzender Richter im Prozess gegen den Angeklagten).
Verstandesreife liegt vor, wenn der Zeuge erkennen kann, dass der Angeklagte etwas Unrechtes getan hat und diesem hierfür Strafe droht. (BGH-Rspr.)
Damit dürfte sich dieser Gedanke hier erledigt haben. Es muss schon viel zusammenkommen, dass das vorliegt.
Aber die Tochter sagt ja nicht aus - Ende!
p.s.: Wenn Verstandesreife nicht vorliegt, wird ein Ergänzungspfleger bestellt. Die Beurteilung und Entscheidung über die Verstandesreife trifft der sog. Tatrichter (= Vorsitzender Richter im Prozess gegen den Angeklagten).
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:29@all
In unserem Fall war ein Einverständnis der Eltern oder anderer Person (z.B. Ergänzungspfleger) mit der Vernehmung der Tochter nicht vorgeschrieben.
In unserem Fall war ein Einverständnis der Eltern oder anderer Person (z.B. Ergänzungspfleger) mit der Vernehmung der Tochter nicht vorgeschrieben.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:30Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:30Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:33@wieso1
Wenn keine Tochter erst 5 oder so war, sondern alle bereits Teenager, dann gab es keine Verpflichtung, die Eltern oder sonst wen um "Erlaubnis" zu fragen.
@GinGin
Doppel-D?
Wenn keine Tochter erst 5 oder so war, sondern alle bereits Teenager, dann gab es keine Verpflichtung, die Eltern oder sonst wen um "Erlaubnis" zu fragen.
@GinGin
Doppel-D?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:34Nun ja.die Frage ist doch was der Vernehmungsbeamte im Vorgespräch der Tochter erzählt hat um sie zur Aussage zu bewegen.
Ich vermute mal die Unschuld ihrer Mutter zu beweisen.
Also darf die Aussage die sie damals in Meppen getätigt hat im Gericht nun nicht mehr verwertet werden und auch nicht verlesen werden.
Ich vermute mal die Unschuld ihrer Mutter zu beweisen.
Also darf die Aussage die sie damals in Meppen getätigt hat im Gericht nun nicht mehr verwertet werden und auch nicht verlesen werden.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:34Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:35@Willy
Woraus soll sich das Verwertungsverbot ergeben?
Was hat die Tochter überhaupt gesagt? Durch meine längere Abwesenheit weiß ich das nicht.
Woraus soll sich das Verwertungsverbot ergeben?
Was hat die Tochter überhaupt gesagt? Durch meine längere Abwesenheit weiß ich das nicht.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:40@jonagold
Sie soll ja damals ausgesagt haben .Nun verweigert sie die Aussage vor Gericht.
Ihre Aussagen kennen wir ja alle nicht.
Sie soll ja damals ausgesagt haben .Nun verweigert sie die Aussage vor Gericht.
Ihre Aussagen kennen wir ja alle nicht.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:40@jonagold
Stimmt, es ergibt sich wirklich aus deinen früheren Beiträgen. Dolus schreibt immer "disskutieren" statt "diskutieren", weil seine Gedanken pausenlos um seine Diss über die Wiedereinführung der Todesstrafe in D kreisen. :D Du hast in deinen vorherigen Beiträgen aber "diskutieren" geschrieben.
@wieso1
Danke, ich habe es endlich verstanden.
Stimmt, es ergibt sich wirklich aus deinen früheren Beiträgen. Dolus schreibt immer "disskutieren" statt "diskutieren", weil seine Gedanken pausenlos um seine Diss über die Wiedereinführung der Todesstrafe in D kreisen. :D Du hast in deinen vorherigen Beiträgen aber "diskutieren" geschrieben.
@wieso1
Danke, ich habe es endlich verstanden.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:43@Willy
Ach so, du stellst auf den § 252 StPO ab. Dann ist die Aussage auch nicht verwertbar, obwohl es kleine Ausnahmen gibt.
Ach so, du stellst auf den § 252 StPO ab. Dann ist die Aussage auch nicht verwertbar, obwohl es kleine Ausnahmen gibt.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:53@jonagold
Danke das Du meine Fragen so ausfürhlich beantwortet hast.
Es wäre doch schade wenn hier wieder eine 10 seitige Disk. entstanden wäre..
Danke das Du meine Fragen so ausfürhlich beantwortet hast.
Es wäre doch schade wenn hier wieder eine 10 seitige Disk. entstanden wäre..
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
07.01.2013 um 13:58Ich habe jetzt seit Seite 604 nicht mehr mitgelesen,da Verhandlungspause. Habe ich da irgendetwas verpasst? -)