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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.781 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:03
@DolusDirectus
neee neeee, nicht so unverbindlich. du bist ja hier sonst auch nicht gerade zimperlich mit fakten. also dann jetzt bitte auch ganz klar zu der angelegenheit stehen ;)

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:04
@sensibella

Er würde sich lieber auf die 2beinigen Schnittchen beschränken, die er Dank seiner guten Beziehungen zu VRiLG Bock zwischen die Journaille platzieren will.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:04
@sensibella
ich muss ja erstmal wissen, ob das Schwurgerichtsverfahren im LG Gebäude oder in der Rhein Mosel Halle stattfinden wird ?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:04
@Verbum_peto
ja, genau !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:06
back to the roots

@ Dolus

Mich würde interessieren, ob du meiner Interpretation der Aussagen, "derzeit geht die StA von einer Alleintäterschaft aus" zustimmst.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:06
@DolusDirectus pfffft da hätte ich jetzt aber etwas mehr Engagement erwartet... Nicht alle zweibeinigen Schnittchen geben sich mit Bierbänken und " bayrischen Weisswürstchen" zufrieden ;)
wer käglich sät, wird käglich ernten...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:07
Damit würde die StA nur das bestägigen,was viele hier schon seit langem vermuten.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:08
würde diese aussage auch so getroffen werden, wenn die sta zwar zweifel an der allein-ts hat, aber nur diese vor gericht bringen will/kann oder würde man das nur so sagen, wenn die sta wirklich, also auch überzeugungs- und vermutungstechnisch eine zweitbeteiligung ausschließt?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:10
@Verbum_peto
sie lässt zumindest insoweit Interpretationsspielraum, als man dadurch -für wortgewandte-/spitzfindige Zeitgenossen- zu erkennen gibt, dass man auch noch andere Möglichkeiten "für möglich hält".

zB. die in unserem Studium gelernte sog. "psyschische Beihilfe", oder vielleicht glaubt man auch noch, den BS hier mit Beweisen in´s Spiel zu bringen ?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:13
Du meinst für Rabulisten meiner Sorte;-).

Ich vermute noch was anderes.

Es wurde ja schon geschrieben, dass es merkwürdig ist, einerseits Anklage zu erheben und noch weiter zu ermitteln.

Ich vermute hinter der Wendung, dass dies nur für die Öffentlichkeit so formuliert worden ist.

Aus Sicht der StA scheint man sich hinsichtlich HS relativ sicher.

Würde man einen Mittäter mit anklagen, so würde er in dem selben Verfahren ein Schweigerecht besitzen, wie HS auch.

Wenn man HS nun zuerst verurteilt, dann hat sie außer bei Angehörigen kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr.

@ sandita

Wenn ich die Taktik richtig lese, ersteres.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:15
@raheko- guter beitrag!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:15
@Verbum_peto
also vielleicht nur ein taktisches Spiel der StA Koblenz ?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:20
@Verbum_peto also vermutest du auch, wenn sie es war (einen) Mittäter? Ich habe das nämlich auch so interpretiert. Was denkst du eigentlich was LS für eine Rolle spielt? Und ob überhaupt eine?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:21
@Verbum_peto
"Wenn man HS nun zuerst verurteilt, dann hat sie außer bei Angehörigen kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr."

und genau da sehe ich das Problem! Würde man in einem späteren zweiten Verfahren den BS anklagen und zur Hauptverhandlung bringen, dann könnte sie als "Angehörige" dennoch die Aussage verweigern.

Auf der anderen Seite kann ich mir nur BS als "psychischen Beihelfer" i.S. § 27 I StGB vorstellen.Die Tatbeteiligung eines anderen als BS scheidet für mich -nach derzeitigem Erkenntnisstand- aus mehreren Gründen aus.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:24
@sensibella @ DolusDirectus

Ich gehe von einem Mittäter aus.

Das Problem stellt sich tatsächlich nur, wenn jemand, wo HS ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt, auf der Anklagebank sitzt.

Wenn meine taktische Überlegung zutreffend ist, würde dies jedoch aus Sicht der StA keinen Sinn machen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:26
@Verbum_peto
also denkst Du an BS "als Mittäter" ? Odedr habe ich Dich jetzt falsch interpretiert ?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:26
@Verbum_peto also wenn ich das richtig verstehe denkst du an einen nicht verwandten Mittäter?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:27
@dolus
ja als aktiver mittäter hätte man wohl schon irgendwelche spuren gefunden. (oder könnten die aus gleicher taktik bisher vorenthalten worden sein im sinne von - wir nageln erstmal hs. fest, bei der haben wir mehr - und vielleicht ergibt sich dann auch mehr für die beweisführung gg. b.s. -)
dann werde ich aber im leben nie den alptraum des alleinigen tathergangs durch hs. vergessen. krieg das nicht in mein frauenhirn - und dabei bin ich auch schon mit einer zerbrochenen fensterscheibe auf meinen partner los... (affekt!!)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:28
@Verbum_peto
denn das wäre ja zur Zeit die einzig denkbare Vairiante.oder verrenne ich mich da jetzt ?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:28
Falsch interpretiert.

Wenn BS Mittäter wäre, dann würde sich der Aufwand nicht lohnen. Selbst bei der StA Koblenz ist doch bekannt, dass unabhängig von einer rechtskräftigen Verurteilung HS immer, selbst nach einer Scheidung, ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt.

Die Vorgehensweise macht doch nur Sinn, wenn man HS als Zeugin generieren will und sicher weiß, dass sie dann kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt.

Wenn meine taktische Überlegung zutrifft, dann lohnt sich der Aufwand nur, wenn man sicher stellen will, dass HS nach rechtskräftiger Verurteilung kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt. Und ob sie in diesem Fall mit der Ausrede, keine Erinnerung mehr an den Tatbeitrag zu haben, durchkommt, ist was anderes.


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