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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:31
@Verbum_peto also gehst du von einem Dritten als Mittäter aus??? Aber ist dann nicht eher naheliegend, dass es doch hs. allein war (da einzige Nutznießerin, etc.). hatten wir denn hier schon eine plausible drittätertheorie?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:39
@ Sandita

Ja, sonst macht die Vorgehensweise der StA keinen Sinn. Dann hat man doch lieber einen Aufwasch. Dies natürlich unter der Voraussetzungen, dass meine taktischen Überlegungen zutreffend sind.

Ansonsten kann ich jedoch die Wendung, dass man derzeit von einer Alleintäterschaft ausgeht, nicht so ganz nachvollziehen.

HS ist in keinem Fall unmittelbare Nutznießerin. Daher habe ich mit der Habgier meine Probleme.

Hier wurde neulich was geschrieben, dass es möglich wäre, dass die alten Schemmers Vermögen verschenken wollten und HS dies verhindern wollte.

Klingt für mich, um eine Habgier zu begründen, zunächst mal schlüssig und wäre auch in Einklang mit der Aussage der KP zu bringen, sie wollte das Vermögen für ihre Familie retten. Denn dies ist für mich die einzige Möglichkeit, Habgier zu bejahen. Eben weil sie ansonsten, sofern sie nicht im Testament bedacht ist, überhaupt nicht in den Genuss des Erbes/Vermögens kommt. Mal unabhängig davon, wer der Dritte ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:39
@Sandita ein dritttäter müsste meiner meinung nach nicht zwingend am tatort gewesen sein. sondern kann auch anders unterstützt haben...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:42
@Verbum_peto
@Sandita
ich komme auch immer wieder auf den Gedanken, dass es einen Grund gab, um das Erbe zu fürchten. Allein die Ausdrucksweise: "weil sie das Erbe ihrer Familie zuführen wollte" finde ich klingt ein wenig danach. Das nächste ist, dass es einfach einen aktuellen Auslöser für die Tat gegeben haben muss. Weil sich sonst die Frage stellt: warum sollte sie 20 Jahre hadern und dann plötzlich sich entschließen? Wenn es keine andere Person (aus unerfindlichen Motiven) war, dann muss es doch für HS einen aktuellen Anlass gegeben haben, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:44
Mir kommt ganz spontan eine Idee: Vielleicht war der Überraschungsbesuch wirklich ein Überraschungsbesuch.

Weil man die alten Schemmers von irgendeinem diesbezüglichen Vorhaben abbringen wollte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:47
@raheko... und dann hat sich hs. kurz vorher umentschieden und nicht auf eine diplomatische lösung vertraut???
na, die tat muss aber schon lange vor dem ü-besuch oder unabhängig davon geplant worden sein. (brauchte ja eine vorlaufzeit - tatkleidung plus auto plus alle utensilien besorgen und tat "üben", tatmöglichkeiten etc. ausbaldowern).

könnte der drittäter irgendwie auch von dem erbe bzw. der nichterbverschenkung (entfernter verwandter, verwandter der hs.schen seite) profitiert haben? oder könnte das irgendwie mit der becherhöllstraße in verbindung stehen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:49
@mann, ihr seid grad so gut am antizipieren und ich muss gleich weg.... les aber alles später... :-)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:53
@ sandita

Ich sage ja nicht, dass ich richtig liege...

Ich versuche ja nur, die StA nachzuvollziehen, zum einen, was die Aussage angeht und zum anderen, was die Beweggründe hierfür sein könnten. Kann auch alles ganz anders sein...ich bin ja kein Staatsanwalt

Was den Dritttäter angeht, so ist alles möglich. Von einer Mittäterschaft bis Beihilfe. Es kommt auf die Tatherrschaft und den Willen am Ausgang der Sache an.

So ist zB derjenige, der für Bankräuber das Auto fährt und von einem 5stelligen Beutebetrag nur 500 € fürs fahren bekommt, Gehilfe, wohingegen er Mittäter ist, wenn er bei angenommenen 2 Tätern, die in die Bank stürmen, ein Drittel der Beute erhält. Oder kommt Widerspruch, Herr Kollege @ DolusDirectus?

Wir waren nicht dabei und wissen es also nicht und haben auch keine Kenntnisse vom Akteninhalt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:55
@IST das mit der schenkung sehr unsicher oder gibt es da wirklich belastbare aussagen zu. weil, einerseit sollen die seniors so sparsam (also eher schwabenmäßig) gewesen sein und dann wollen sie was verschenken? an wen? eine stiftung, krankenhaus, privatperson??


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:56
@Verbum_peto ich wüsste trotzdem gern, ob du die LS-Spur für Mumpitz hältst oder wie du dir das erklärst... Ich meine, du bist vor Ort und kannst da eventuell auch andere Zusammenhänge sehen...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 18:58
@ sandita

Ich weiß es nicht. Aber aus den bekannten Fakten - von einem Testament mal abgesehen - ist das die einzige Schlussfolgerung, die sich aus dem Erbrecht ergibt, weil bei gesetzlicher Erbfolge HS absolut nichts erbt.

Das mit der Schenkung ist hier aufgetaucht und somit eigentlich sehr unsicher. Aber dies wäre, wenn ich nichts übersehen habe, die einzige Möglichkeit, wie HS profitieren könnte, zumindest mittelbar.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:00
@ sensibella

Ich sehe keine anderen Zusammenhänge.

Ich habe erst durch allmy erfahren, dass die KP in der Becherhöll war.

Hatte in der letzten Zeit viel zu tun und in der Zeitung nur den Sportteil und die Todesanzeigen gelesen;-).

Wenn Happy mossad uns nicht vergackeiert hat, gab es wohl Anlass für die KP, dort zu suchen. Aber ich kann da weder etwas veri- noch falsifizieren.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:03
@Verbum_peto
ob mitwisser oder -täter wäre ja erstmal egal. nur ob ein dritter in irgendeiner weise tatbeteiligt war, das wäre sehr interssant, weil wir doch hier schon vergebens gegrübelt hatten, inwiefern er dann nutznießer sein konnte und von welcher seite (vewandter der b.s.-seite oder der hs.-seite) er sein könnte. denn einen nicht-verwandten hatten wir ja nahezu (von der logik her) ausgeschlossen.

und jetzt als nichtjuristin gedacht: könnte es nicht einen "banalen" grund für die alleinanklage der hs. geben? zbsp. man hat nur eine gewissen anzahl an indizien gegen sie und noch weniger gegen bs. und nun hofft man möglicherweise, dass der prozess mehr beweise od. zeugenaussagen etc. gegen hs. erbringt und man dann auf dieser grundlage auch noch besser gegen b.s. ermitteln kann, anstatt ihn gleich mit anzuklagen und dann platzt vielleicht die gesamte anklage. wenn der prozess ergibt, dass die indizien gg hs. nicht ausreichen zur verurteilung, dann wird man eben gegen b.s. gar nicht erst ein erfolgsaussichtsloses verfahren anstreben. insofern hätte man durch eine konsekutive anklage - erst von hs. und dann erst von bs. verschiedentliche vorteile.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:08
@ sandita

Jein. Einerseits ja, wenn du statt BS einen Dritten nimmst, weil du ansonsten, auch in einem gesonderten Verfahren gegen BS HS nicht als Zeugin generieren kannst.

Zeitspiel könnte ein Motiv bei der StA sein, aber ich glaube nicht an BS.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:08
für alle Nichtjuristen hier:

"psychische Beihilfe" bedeutet die Bestärkung des Tatentschlusses .

Beispiel:

Also BS spürt, daß seine Frau unter dem chronischen Geldmangel leidet und natürlich seine Eltern hasst wie die Pest (weil diese sie als Schwiegertochter NIE akzeptiert- und dies ihr zugleich auch immer bei jeder sich bietenden Gelegenheit auch mehr als deutlich gezeigt haben), mithin seinen Eltern "ans´Leder will" und gibt ihr immer wieder zu verstehen, dass alles so schlecht weiter laufen wird wie bisher, solange seine Eltern noch leben und auf dem dicken Geldberg sitzen.

Erst dann, wenn seine Eltern nicht mehr leben, wird´s ihnen finanziell wesentlich besser gehen, weil sie (er als Alleinerbe) dann alles Geld erben wird und sie dann selbst bis an´s Ende ihrer Tage ein sorgenfreies Leben führen können ! (ACHTUNG: reine Spekulation!)

Folgende Situation müßte man vdabei vor Augen haben:

"Aber weisst Du Schatz, solange meine Eltern noch leben, können wir da leider nichts machen und schaut ihr dabei immer wieder mit einem sorgenvollen und zugleich auffordernden/ aufmunternden Blick in´s Gesicht.


Zwar ist es umstritten, ob psychische Beihilfe auch durch -bloße- Bestärkung des Tatentschlusses geleistet werden kann.

Die herrschende Meinung bejaht die Möglichkeit einer psychischen Beihilfe durch Bestärkung des Tatentschlusses, wenn dadurch bei einem ansonsten fest zur Tat Entschlossenen - der sog. "omnimodo facturus" - bestimmte Hemmungen beseitigt oder Bedenken hinsichtlich der Tatausführung zerstreut werden.

Entscheidend für das LG Koblenz-wie auch für ALLE anderen Strafgerichte in D ist jedoch nur die Rechtsprechung des BGH. Und dieser lässt es schon ausreichen, wenn die Haupttat "in irgendeiner Weise durch die Hilfeleistung" gefördert wurde.

Denkwürdig ist bei dieser Beurteilung, daß es insoweit für die Annahme einer Beihilfehandlung noch nicht einmal notwendig ist, dass der Haupttäter (hier HS) überhaupt davon Kenntnis hat.

Das heisst, die HS müsste noch nicht einmal etwas davon gemerkt haben, daß eigentlich ihr Mann sie letztendlich dazu gebracht hat.

Aber ganz wichtig für diese Beurteilung ist, daß in HS schon ein sog. "Entschluss zur Tötung ihrer SE" gereift sein muss, denn ansonsten hätte ja erst der BS den Entschluss zur Tötung seiner Eltern in HS hervorgerufen und das wäre dann eindeutig eine Anstiftung gem. § 26 StGB.

Diese wiederum wird aber genauso bestraft, wie die sog. "Haupttat"- hier der Doppelmord an den Sch. seniors ! Also §§ 211 I, II Satz 1 Alternativen 3 (Habgier), 4 (sonst aus niedrigen Beweggründen /Art Aufnahmetatbestand), = Mordmerkmale der 1. Gruppe + ALt. 4 (Heimtücke) = Mordmerkmal der 2. Gruppe(gefährliche unmenschliche Tatausführung)

(Quelle: Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB zu § 211 Rz 3, 6)

Also in diesem Fall hiesse es dann bei dieser konkreten Konstellation auch für BS lebenslängliche Freiheitsstrafe!

Das Strafgesetzbuch sieht dabei vor, dass der Beihilfe leistende Tatteilnehmer (der Gehilfe) milder bestraft wird als der Haupttäter (§ 27 Abs. 2 StGB).


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:10
@Verbum_peto okay danke. Ich habe diese Straße irgendwie nie einordnen können und dann kann man das wohl mal getrost abhaken.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:14
BS ist doch viel schneller - als Erbe - in den Fokus der Ermittlungen geraten. Ist ja auch am Naheliegendsten.

Egal, welche Story er auftischt, sie wird überprüft. Und ob er allein in Düsseldorf im Büro sitzt oder allein in Haren im Bett liegt. Der Wert eines solchen Alibis ist gleich null.

Also wird es etwas anderes geben.

Entweder Zeugen oder - wovon ich ausgehe - kein Spurenmaterial von BS an den Leichen und oder im Schlafzimmer oder an der Bettwäsche.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:15
@ DolusDirectus

Vielen Dank.

Mir stellt sich dann allerdings die Frage, warum bei einem solchen Verdacht die StA keinen Arrest über das Vermögen beantragt hat bzw. warum ein solcher nicht bekannt geworden ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:17
@Verbum_peto das stimmt... er muss ein wasserfestes Alibi haben. Sei es genauso geplant oder eben einfach tatsächlich so gewesen.


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20.09.2012 um 19:24
@Verbum_peto
für den Vermögensarrest hat es mE. keine grundlage gegeben.

@DolusDirectus
die Frage kannst du besser beantworten


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