Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
20.09.2012 um 19:25@Verbum_peto
ein gutes alibi wäre doch, dass er in neuss in einem restaurant essen war plus an der bar gesessen und mit barkeeper erzählt hat, dann wieder an den pc ging und verschiedene dateien aufgerufen und abgespeichert hat oder emails an kunden geschrieben hat... also nicht sehr kompliziert oder widerlegbar. insofern war auch kein erbvermögensarrest nötig oder möglich.
@dolus
mal ne frage zu dem, was du schriebst bzgl. psych. beihilfe.
in einem fall, bei dem ich als zeugin beinahe involviert war (hab mir psych. attest ausstellen lassen, dass ich nicht in der lage zur aussage bin), hatte der sehr jugendliche, beeinflussbare täter eine frau auf bestimmte weise (totschlag mit totschläger, danach auf schienenlegen und mit zugüberrollenlassen plus hunde der frau ebenfalls) umgebracht. der täter hatte 2 freundinnen und das opfer war eine davon. die 2. freundin, die ebenfalls sehr "krass" in ihrem temperament oder wut drauf war, fand eines abends per sms im handy des täters heraus, dass er noch eine andere freundin hatte. da sie selbst sehr viel in diesen mann sowie ihre ganze zukunft in ihn investiert hatte, verlangte sie von ihm wortwörtlich, "die geschichte aus der welt zu schaffen, sonst würde sie die ganze frau aus der welt schaffen". und dann führte sie aus, was sie mit der frau tun würde - und das war dann auch genauso wie es der freund tat. sie hatte das allerdings nur so in ihrer wut gesagt und ihn keinesfalls anstiften wollen und wusste auch nichts von seiner tat. nur ihre tatversion muss wohl in ihm gewaltphantasien freigesetzt haben. hat sich nun diese freundin strafbar gemacht?????????????
ein gutes alibi wäre doch, dass er in neuss in einem restaurant essen war plus an der bar gesessen und mit barkeeper erzählt hat, dann wieder an den pc ging und verschiedene dateien aufgerufen und abgespeichert hat oder emails an kunden geschrieben hat... also nicht sehr kompliziert oder widerlegbar. insofern war auch kein erbvermögensarrest nötig oder möglich.
@dolus
mal ne frage zu dem, was du schriebst bzgl. psych. beihilfe.
in einem fall, bei dem ich als zeugin beinahe involviert war (hab mir psych. attest ausstellen lassen, dass ich nicht in der lage zur aussage bin), hatte der sehr jugendliche, beeinflussbare täter eine frau auf bestimmte weise (totschlag mit totschläger, danach auf schienenlegen und mit zugüberrollenlassen plus hunde der frau ebenfalls) umgebracht. der täter hatte 2 freundinnen und das opfer war eine davon. die 2. freundin, die ebenfalls sehr "krass" in ihrem temperament oder wut drauf war, fand eines abends per sms im handy des täters heraus, dass er noch eine andere freundin hatte. da sie selbst sehr viel in diesen mann sowie ihre ganze zukunft in ihn investiert hatte, verlangte sie von ihm wortwörtlich, "die geschichte aus der welt zu schaffen, sonst würde sie die ganze frau aus der welt schaffen". und dann führte sie aus, was sie mit der frau tun würde - und das war dann auch genauso wie es der freund tat. sie hatte das allerdings nur so in ihrer wut gesagt und ihn keinesfalls anstiften wollen und wusste auch nichts von seiner tat. nur ihre tatversion muss wohl in ihm gewaltphantasien freigesetzt haben. hat sich nun diese freundin strafbar gemacht?????????????