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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:25
@Verbum_peto
ein gutes alibi wäre doch, dass er in neuss in einem restaurant essen war plus an der bar gesessen und mit barkeeper erzählt hat, dann wieder an den pc ging und verschiedene dateien aufgerufen und abgespeichert hat oder emails an kunden geschrieben hat... also nicht sehr kompliziert oder widerlegbar. insofern war auch kein erbvermögensarrest nötig oder möglich.

@dolus
mal ne frage zu dem, was du schriebst bzgl. psych. beihilfe.
in einem fall, bei dem ich als zeugin beinahe involviert war (hab mir psych. attest ausstellen lassen, dass ich nicht in der lage zur aussage bin), hatte der sehr jugendliche, beeinflussbare täter eine frau auf bestimmte weise (totschlag mit totschläger, danach auf schienenlegen und mit zugüberrollenlassen plus hunde der frau ebenfalls) umgebracht. der täter hatte 2 freundinnen und das opfer war eine davon. die 2. freundin, die ebenfalls sehr "krass" in ihrem temperament oder wut drauf war, fand eines abends per sms im handy des täters heraus, dass er noch eine andere freundin hatte. da sie selbst sehr viel in diesen mann sowie ihre ganze zukunft in ihn investiert hatte, verlangte sie von ihm wortwörtlich, "die geschichte aus der welt zu schaffen, sonst würde sie die ganze frau aus der welt schaffen". und dann führte sie aus, was sie mit der frau tun würde - und das war dann auch genauso wie es der freund tat. sie hatte das allerdings nur so in ihrer wut gesagt und ihn keinesfalls anstiften wollen und wusste auch nichts von seiner tat. nur ihre tatversion muss wohl in ihm gewaltphantasien freigesetzt haben. hat sich nun diese freundin strafbar gemacht?????????????


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:29
@Sandita meinst du, dass man ihn so kategorisch ausschließen würde (also als Täter) wenn es tatsächlich eine längere PC-Zeit gab, für die er keine Zeugen hatte?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:31
@ Lawine

Da muss ich dir widersprechen.

§ 111b StPO ist für mich ausreichende Rechtsgrundlage, zumindest als Rückgewinnungshilfe für die Verletzten. Zumindest wenn ich Meyer Goßner (Rz 5) richtig verstehe.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:36
@ sandita

Bis zu den mails bin ich bei dir. Ich weiß allerdings nicht, ob man anhand der mails auch den Absendecomputer identifizieren kann. Ansonsten könnte er ja die mails auch per smartphone von wo auch immer verschickt haben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:38
@dolus
ich glaube, aufgrund deiner aussagen hätte sie sich nicht schuldig gemacht, weil ja der freund noch keinen tatentschluss hatte. und nur wenn man eine gewaltphantasie vor jemandem ausbreitet, trifft einen ja keine schuld, wenn eine anderer sie umsetzt... denke ich mal.

@sensibella
ja, wenn er nur zugang mit schlüssel zu seinem büro hatte, dann nur er das passwort kannte, vorher noch öffentlich in neuss gesehen wurde und dann von seinem account aus emails schrieb mit insiderwissen und seiner typische art zu schreiben (und er solche emails auch nicht vorbereitet haben kann, weil er auf gerade frisch während seiner schulung eingegangene emails antwortete,) dann ist sein alibi glaubhaft. man sieht ja die sendezeit der emails etc. etc. da kann man nicht nur, weil theorethisch das jemand an seiner stelle gemacht haben könnte, das erbe einfrieren.
ein solches alibi braucht doch nicht unbedingt weitere zeugen.

nur, wie konnte hs. sicher sein, wenn bs. unschuldig ist, dass er ein sicheres alibi haben würde, damit er nicht verdächtigt wird und das erbe flöten geht... das muss sie doch dann auch noch abgeprüft und vorbereitet haben. also, dass er - evtl. auch ohne sein wissen - ein gutes alibi hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:39
@Sandita

"die geschichte aus der welt zu schaffen, sonst würde sie die ganze frau aus der welt schaffen". und dann führte sie aus, was sie mit der frau tun würde - und das war dann auch genauso wie es der freund tat.

...........hat sich nun diese freundin strafbar gemacht?????????????"


nein, hat sie nicht, denn der Anstiftungs § verlangt eindeutig Vorsatz , dh. sie muss ihn (den Haupt-Täter) wissentlich und wollentlich zur Tötung angestiftet haben. Hier hat sie aber nur -mehr oder weniger - in ihrer Fantasie ausgeführt, was sie am liebsten mit ihrer Rivalin machen wollte."

§ 26
Anstiftung.
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer "vorsätzlich" einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Ich hoffe, das reicht für´s erste. Ich könnte natürlich darüber auch eine Seiten füllende Abhandlung schreiben...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:41
@ sandita

Ich habe keine Ahnung, ob man die mails bzw. den Computer manipulieren kann.

Ich hatte mal im Juni/Juli gemeint, wenn er mit passwort zur Programmpflege, nach entsprechender Schulung, noch im Allianzrechenzentrum eingelocked war, dass die natürlich auch ein gutes Alibi wäre. Da bin ich insoweit bei dir.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:41
@Verbum_peto
dann hat er versicherungsdateien bearbeitet, die er nur in seinem pc hatte und diese abgespeichert. das muss ja dann auch eine person manuell gemacht haben und wenn man nicht nachweisen kann, dass das ein fremder helfer war, muss man sein alibi doch glauben.

nur, verdammt, darauf konnte sich doch hs, nicht verlassen, wenn bs nicht mit drin hängt...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:41
@ Dolus

aber nur als pn


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:42
@ sandita

Warum sollte sich HS dann nicht drauf verlassen?

Kommt es denn dann darauf an?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:44
@Sandita man kann sehr viel manipulieren mit dem nötigen Knowhow. Wobei das natürlich in den Bereich der Spekulationen fällt... Wenn er nichts wusste (und sie es war) dann vermute ich, dass dann zu befürchten steht, dass ihr das dann in dem Moment auch nicht wichtig war ob er ein Alibi hat oder nicht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:46
@dolus
super antwort - leuchtet ein und ist "vollumfänglich" verstanden worden. deine kurzen antworten sind viel besser (manchmal) :-). wenn du zuviele paragraphen zitierst, verlieren wir manchmal den roten faden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:46
Mal nebenbei:

Vor einer Stunde bedauerte sandita, dass sie weg muss und jetzt ist sie immer noch hier und lässt, Dolus pass auf, ihr date sausen;-).

Aber nicht nur ihr macht es heute Abend Spaß...mit auch.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:47
@Sandita
psychische Beihilfe bei Deinem Fall passt deshalb nicht, weil der Täter in Deinem Fall VOR dem Moment, in dem seine Freundin ihm alles erzählt hat, was sie am liebsten mit ihrer Rivalin machen würde, noch keinerlei Tötungsvorsatz in dessen Tatplan zur Tötung dieser Rivalin aufgenommen hatte.

psych. Beihilfe ist nur dann anzunehmen, wenn der Haupttäter im gleichen Moment, in welchem ihm eine andere Person sozusagen "etwas einflüstert" schon "zur Tat entschlossen" oder im Juristen Latein schon "omnimodo facturus" war.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:49
Ich hasse auch §§.

Aber manchmal geht es nicht ohne.

Ein Rechtsgrundsatz lautet: dimi facta dibi jus. Geb mir die Tatsachen, ich gebe dir das Recht.

Vielleicht bin ich deshalb so an den Fakten interessiert.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:49
@Verbum_peto
@sensibella
doch, es war wichtig, dass er ein alibi hatte hs. wollte doch das erbe ihrer familie zuführen... und wenn ihr mann verdächtigt und das erbe eingefroren würde, da zweifel an seiner unschuld bestünden, wäre doch ihre tat umsonst gewesen...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:52
auf jeden Fall werde ich womöglich meinen Resturlaub für die Teilnahme an den Verhandlungstagen opfern.

Ich habe schon einige "ganz große bundesweite extrem bekannte" Strafprozesse in Ko mitverfolgen dürfen. Aber dieser hier ist DAS HIGHLIGHT schlechthin !

WARUM ? Weil man hier mal wieder dazu lernen kann, wie LEX KOBLENZ in all seiner Dimension angewandt werden wird !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:52
@ sandita et all

Neulich wurde an die 10 jährige Wiederkehr der Ausschreitungen in Rostock Lichtenhagen erinnert.

Vielleicht erinnerst du dich/ihr euch: vor den Hochhäusern stand eine Menge des Mobs und johlte und applaudierte, als einige Bekloppte dort die Brandsätze rein geworfen haben.

Dieses Verhalten, dabei stehen und applaudieren und so die Täter zu bestärken, weiter zu machen, ist psychische Beihilfe.

Die Täter hatten schon Tatvorsatz, also hat man sie nicht angestiftet.

Aber man hat sie in ihrem Entschluss bestärkt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:53
@Verbum_peto hey hey gibt es den Kuppelparagraph noch??? Aber wir sind ja unter uns und verraten nichts was du da anbahnen willst zwischen den beiden ;)
@Sandita ich glaube nicht, dass (wenn er nichts wusste), dass sie überhaupt die Möglichkeit gehabt hätte auch noch auf sein Alibi Einfluss zu nehmen... Denn er sollte es ja dann nicht wissen und sie konnte ihn ja dann schlecht anrufen und sagen: Schatzi sieh mal zu, dass du heute Abend viel gesehen wirst ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.09.2012 um 19:54
@ sandita

Klar, so gesehen hast du recht.

Aber dann konnte sie sich doch auf ein Alibi von ihm verlassen.


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