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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:06
Ich war selbst auch sehr verwundert über die extreme Zurückhaltung von Herrn RA Schwenn am 1. Prozesstag.

Aber er ist neben Steffen Ufer aus München und Gerhard Strate aus HH nicht nur einer der 3 besten Strafverteidiger Deutschlands, sondern hochintelligent und äusserst wortgewaltig. Wenn ich in der Lage der Angeklagten wäre, dann käme für mich als Wahlverteidiger erstrangig auch nur Herr Schwenn in Betracht. Zwar wirkt er -zumindest nach außen hin- in seiner Art äusserst ruppig.

Aber klappern gehört halt nunmal zum Geschäft - gerade bei der Verteidigung, bei der es um den Vorwurf des § 211 StGB geht, wo es um ALLES oder NICHTS geht. Insoweit macht er nur seinen Job.

Auch wenn es momentan auf Basis der bekannten Tatsachen und Indizien erst einmal so aussieht, daß die Angeklagte -nach meinem ganz persönlichen Eindruck des 1. Sitzungstages - zumindest im derzeitigen Prozeßstadium eher schlechte Karten hat, so bin ich mir dennoch sehr sicher, daß ein Kaliber wie Hr. Schwenn es nunmal unstreitig ist, noch das eine oder andere "im Köcher" hat.

Auch wenn ich derzeit nicht weiss, was dies sein könnte, so gehe ich fest davon aus, daß er sein Schwert der Verteidigung noch aus dem Halfter ziehen und -bildlich gesprochen- mit juristischen Mitteln und Kniffen zuschlagen wird.
(Bitte seht mir diese worgewaltige und bildliche Sprache nach)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:06
@DrMiri

Gern. Mir geht es nicht drum, ob HS schuldig ist oder nicht. Das ist mir, offen gesagt, egal.

Mir geht es darum, ob man ihr, so sie die Täterin ist, die Tat in einem fairen Verfahren mit rechtsstaatlichen Mitteln ohne faulen Tricks die Tat nachweisen kann.

Wenn der StA das gelingt, dann muss sie mit der Höchststrafe belegt werden und ich habe auch kein Problem damit, wenn noch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:06
@sensibella


nein, das ist falsch verstanden wurden, sie wird nichts sagen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:08
@DrMiri
okay danke!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:09
@sensibella

Wenn ich @jungler richtig verstanden habe, hat Schwenn eine Erklärung angekündigt.

Das heißt nichts anderes, als dass er oder seine Mandantin etwas zur bisherigen Beweisaufnahme sagen will.

Das kann ein Geständnis seiner Mandantin sein oder, wovon ich ausgehe, eine Verteidigererklärung zu dem Video sein.

Ich vermute, er wird über Weihnachten die ersten Pfeile aus dem Köcher holen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:11
@Verbum_peto danke dir!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:14
@sensibella
Schwenn sagte, er werde etwas nach § soundso prüfen und ggf. beim nächsten Mal dazu Stellung nehmen, es bezog sich irgenwie auf das Verhör.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:16
@DerGreif
Was hättest du getan als Beamter, um dem kleinen Jakob das Leben zu retten?
Ich finde es unerträglich, dass du die Tat von Dasschner schwerer bewertest als die von dem abscheulichen, raffgierigen, skrupellosen Kindsmörder.
Genau das ist meiner Meinung nach nicht Nazidenken. Nach dem dritten Reich haben sich alle berufen darauf, dass sie ja nicht selber denken durften und nicht menschlich handeln durften, sondern Befehle ausgeführt werden mussten.
Ich habe kein Volksempfinden, sondern eine eigene hohe Empathie gegenüber den Eltern von Jakob und gegenüber dem Beamten in seiner Not ein Kind retten zu wollen. Ich glaube, daß der Beamte auch eine hohe Empathie gegenüber den Eltern empfunden hat und sie dann vor seine Beamtenpflicht gestellt hat. Das Leiden der Eltern und des Kindes hat ihn stark berührt.


Im Übrigen glaube ich, dass der Rechtsanwalt jetzt schon Verfahrensfehler sammelt. Das ist bestimmt nicht die letzte Instanz.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:25
@wurstscheibe meiner Meinung nach hat @DerGreif
keine Bewertung vorgenommen sondern Stellung genommen. Es geht nicht darum wie der Einzelne an der Stelle des Beamten gehandelt hätte. Das ist eine emotionale und schwierige Situation in die ich mich gar nicht reinversetzen kann und möchte. Aber gerade als Vertreter des Staates muss ich mich an die Gesetze halten und kann nicht für mich entscheiden, wann es legitim ist, die Gesetzeslage nicht zu beachten. Darum geht es doch in meinen Augen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:26
@ Dolus

ich habe mal in meinen Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl geschaut.

Danach ist die Vernehmung zur Nachtzeit grds. zulässig.

Allerdings ist immer anhand objektiver Kriterien die Vernehmungsfähigkeit zu prüfen. Diese sind u.a., wie lang der Beschuldigte auf den Beinen ist, was er getan hat, ob er Ruhephasen hatte etc.

Allerdings hält er eine über 3 Stunden hinausgehende Vernehmung für sehr bedenklich (Rz 606).

Gerade zum Ende der Vernehmung hin wurde es ja hinsichtlich der Tatvorwürfe intensiver. Hast du mitbekommen, dass Lauxem sich nach dem Zustand der HS erkundigt hat? War sie überhaupt in der Lage, sich selbst noch richtig einzuschätzen? Von Kranken und Behinderten weiß ich, dass diese aus falschem Stolz zB bei Prüfung und Besuch des MDK immer alles können, so dass sie kein Pflegegeld erhalten, und wenn der MDK weg ist, können sie nichts mehr. Könnte eine falsche Selbsteinschätzung bei HS vorgelegen haben?

ich denke, Schwenn wird 136a StPO genauestens prüfen.

Wenn ich das auf die Schnelle richtig mitbekommen habe, hat der BGH bislang noch nichts zur zulässigen Höchstdauer einer Vernehmung gesagt. Da könnte Schwenn ansetzen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:27
@Verbum_peto
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb: Mir geht es nicht drum, ob HS schuldig ist oder nicht. Das ist mir, offen gesagt, egal.

Mir geht es darum, ob man ihr, so sie die Täterin ist, die Tat in einem fairen Verfahren mit rechtsstaatlichen Mitteln ohne faulen Tricks die Tat nachweisen kann.
Wenn Sie schuldig wäre, aber eine Verurteilung beispielsweise wegen Fehlern bei der Beweisaufnahme nicht möglich wäre, wäre ein Freispruch aus rechtsstaatlicher Sicht vielleicht richtig und notwendig, trotzdem möchte ich in diesem Fall nicht der Anwalt sein.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:29
@wurstscheibe
Zitat von wurstscheibewurstscheibe schrieb:Im Übrigen glaube ich, dass der Rechtsanwalt jetzt schon Verfahrensfehler sammelt. Das ist bestimmt nicht die letzte Instanz.
genau das macht er... es geht darum, Punkte zu sammeln, mit der Hr. Schwenn etwaige aus seiner Sicht sich ergebende "Rechtsfehler" gem. §§ 337 ff StPO geltend machen kann, die er dann in der evtl. Revisionsinstanz durch den BGH überprüfen lassen kann.

Aber ich kann Euch sagen, auch für Juristen ist das Revisionsrecht im Strafprozess "Jura Hochreck".

Das ist die schwierigste Materie, die es gibt im Strafrecht, weshalb es auch ein unendlich großer Verlust ist, daß Herr RA Widmaier nicht mehr lebt. Er war -aus meiner Sicht -der größte Revisionsspezialist im Strafrecht, den es je gegeben hat.

Ein riesiger Verlust !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:29
@DrMiri
Warum möchtest Du in diesem Falle nicht der Anwalt sein?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:36
Eine allg. Frage:

Wenn ein Angeklagter mit Selbstmordgedanken spielt, wird der dann nicht auch psychiatrisch begutachtet? Findet in diesem Fall noch eine psychiatrische Begutachtung statt?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:38
@DrMiri

Warum möchtest du da nicht Anwalt sein?

Gerade dazu ist ein Verteidiger da.

Um mal mit einem Vorurteil aufzuräumen: ein Verteidiger hat nie die Tat begangen, die seinm Mandanten vorgeworfen wird. Er ist auch kein geistiger Mittäter. Er ist weder Mörder, Räuber, Kinderschänder.

Der Verteidiger verteidigt den Rechtsstaat.

Und nach unserem rechtssaaatlichem Verständnis hat selbst das größte Monster einen Anspruch auf ein faires Verfahren. Und um das zu garantieren, ist ein Verteidiger da und es ist seine Aufgabe, dieses zu garantieren.

Versetzt euch mal in die Lage eines Angeklagten. Die Polizei/StA hat Heerscharen von Leuten, die für sie arbeiten. Die können auf LKA und BKA zurückgreifen, wo hervorragende Spezialisten tätig sind.

Dies alles steht einem Angeklagten nicht zur Verfügung. Und selbst wenn sich Experten finden, muss er sie teuer bezahlen.

Wenn man sich das vor Augen hält, dann kann ich als Bürger und Steuerzahler erwarten und verlangen, dass die Beamten der Polizei und StA ihren Job ordentlich erledigen.

Und wenn sie das nicht machen, dann verlieren sie vor Gericht.

Und es ist Aufgabe des Verteidigers, diese Fehler zu finden. Und wenn er sie gefunden hat, hat er seinen Job gut gemacht und uns allen die Sicherheit zurück gegeben, doch in einem Rechtsstaat zu leben. Und das ist auch was Wert.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:39
@hubertzle
Zitat von hubertzlehubertzle schrieb:Warum möchtest Du in diesem Falle nicht der Anwalt sein?
Vielleicht habe ich als Dipl.-Psychologin einfach eine andere Vorstellung von einer sinnstiftenden Berufstätigkeit …


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:40
@ DrMiri

Ich finde es äußerst sinnstiftend, dir zu beweisen, nicht in einer Bananrepublik zu leben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:41
@Verbum_peto

Ist Dir schon zu 15 % mit Deiner Erklärung gelungen ... ;-)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:41
@hubertzle

Psych. Untersuchung nicht unbedingt. Aber bei Suizidgefahr kommst du in eine Beobachtungszelle, laufende Kameras zur Überwachung, 24-h-Dauerbeleuchtung etc


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.12.2012 um 11:44
@DrMiri
Danke für die Antwort! Und 'Sinnstiftend' fände ich es auch, wie @Verbum_peto schreibt, das ein Anwalt den Mandanten bestmöglich durch den juristischen Prozess begleitet. Für mich scheint es aber auch wichtig zu sein, sich der Angeklagten auf psychologischem Weg zu nähern. Erstens äussert sie Selbstschädigungstendenzen, zweitens: wenn sie die Tat begangen hat, ist sie nicht nur eine Gefährdung für sich, sondern auch für andere, die ihren Vorstellungen im Wege stehen, sie wäre dann gefährlich.


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