Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
19.12.2012 um 13:49@sensibella...da hast du natürlich recht..macht dann wenig Sinn! -) Dann muss sie sich das angelesen oder anderweitig angeeignet haben,wenn sie die Täterin ist.
talida schrieb:.. wegen deinem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht, dass die Aussage dann nicht verlesen werden darf .. das bezieht sich auf Zeugen, aber HS ist Beschuldigte, oder was meinst du damit? Ich kann dir leider grad nicht folgen was du damit sagen wolltest, sorrygenau das war ja meine Frage: kann der § der StPO analog auch auf Angeklagte umgesetzt werden? Die StPO sieht hier ja keinen entsprechenden Hinweis vor!
talida schrieb:.. wegen deinem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht, dass die Aussage dann nicht verlesen werden darf .. das bezieht sich auf Zeugen, aber HS ist Beschuldigte, oder was meinst du damit? Ich kann dir leider grad nicht folgen was du damit sagen wolltest, sorrygenau das war ja meine Frage: kann der § der StPO analog auch auf Angeklagte umgesetzt werden? Die StPO sieht hier ja keinen entsprechenden Hinweis vor!
"Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Beschuldigte sich in der Tatnacht und auch einige Wochen zuvor in Lahnstein, insbesondere im Bereich der Becherhöllstraße, aufgehalten haben könnte."
talida schrieb: ich habe kein juristisches Wissen, aber man wird ja bei bzw. nach der Verhaftung belehrt und dass das in diesem Falle nicht vergessen wurde nehme ich mal stark an .. also kann somit auch das was sie sagt vor Gericht verwendet werden.Grau ist alle Theorie. Du hast Recht, dass es so sein sollte, dass alle Beschuldigten richtig belehrt werden.
Sie hätte ja die Aussage verweigern und auf ihren Anwalt warten können