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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.781 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
bura ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:49
@sensibella...da hast du natürlich recht..macht dann wenig Sinn! -) Dann muss sie sich das angelesen oder anderweitig angeeignet haben,wenn sie die Täterin ist.

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:49
@Rona64

Was man aber machen darf, ist die Vernehmungsbeamten als Zeugen anhören (§ 250 StPO), die sozusagen ihre Wahrnehmung über die Vernehmung wiedergeben.

Ob man dann auch ein Video zeigen kann, da bin ich mir nicht sicher (eigentlich scheint das § 255a i.V.m. § 251 StPO auszuschließen, die ja nur Videos über Zeugenvernehmungen zulassen). Leider habe ich gerade keinen aktuellen Kommentar zur Hand... aber es ist eine spannende Frage... vermutlich geht es aber, wenn Angeklagte und Verteidiger nach vorheriger Aufklärung zustimmen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:50
@Luulu soweit ich weiß wurde nie gesagt, dass sie in dieser Straße gesehen wurde. Es wurde lediglich dort ermittelt. Dies ließ vielleicht den Schluss zu, aber ich meine gesichert war da gar nichts.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:52
@talida
Zitat von talidatalida schrieb:.. wegen deinem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht, dass die Aussage dann nicht verlesen werden darf .. das bezieht sich auf Zeugen, aber HS ist Beschuldigte, oder was meinst du damit? Ich kann dir leider grad nicht folgen was du damit sagen wolltest, sorry
genau das war ja meine Frage: kann der § der StPO analog auch auf Angeklagte umgesetzt werden? Die StPO sieht hier ja keinen entsprechenden Hinweis vor!

Sollte der Antrag der Verteidigung (wie von Chalien bereits "angekündigt") kommen, dass das Beweismittel nicht zuzulassen ist, so hat es doch jeder Verfahrensbeteligte erstmal gesehen und dieses gemachte Bild bleibt unterbewusst hängen.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:54
@talida
Zitat von talidatalida schrieb:.. wegen deinem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht, dass die Aussage dann nicht verlesen werden darf .. das bezieht sich auf Zeugen, aber HS ist Beschuldigte, oder was meinst du damit? Ich kann dir leider grad nicht folgen was du damit sagen wolltest, sorry
genau das war ja meine Frage: kann der § der StPO analog auch auf Angeklagte umgesetzt werden? Die StPO sieht hier ja keinen entsprechenden Hinweis vor!

Sollte der Antrag der Verteidigung (wie von Chalien bereits "angekündigt") kommen, dass das Beweismittel nicht zuzulassen ist, so hat es doch jeder Verfahrensbeteligte erstmal gesehen und dieses gemachte Bild bleibt unterbewusst hängen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:54
@sensibella irgend eine Spur muss doch nach Lahnstein geführt haben .. man achte auf das "insbesondere" also kann sie auch noch an anderen Plätzen in Lahnstein bemerkt worden sein.

Es wäre hier halt interessant wo diese Hinweise herkommen ;)
"Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die Beschuldigte sich in der Tatnacht und auch einige Wochen zuvor in Lahnstein, insbesondere im Bereich der Becherhöllstraße, aufgehalten haben könnte."



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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:56
@talida

Danke. Diesen Satz habe ich gesucht!

daher denke ich, dass es dbzgl. Zeugen geben muss....auch bin ich gespannt wie dieses dann argumentativ versucht wird zu widerlegen.


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bura ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 13:58
Also hier steht ganz klar durchweg in allen Medien...

"Sie soll den Doppelmord genau geplant haben. Sie soll spät nachts 350 Kilometer vom Emsland nach Koblenz gefahren sein – und ihre Schwiegereltern mit jeweils einem Messerstich in den Hals getötet haben"

Also es ist hier immer nur von jeweils 1 Stich die Rede...


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bura ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:03
Es kann aber auch so gedeutet werden,dass jeweils 1 Stich in den Hals den Tod herbeigeführt hat und es demnach auch weitere Stichverletzungen gegeben haben könnte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:04
@Luulu .. ich habe kein juristisches Wissen, aber man wird ja bei bzw. nach der Verhaftung belehrt und dass das in diesem Falle nicht vergessen wurde nehme ich mal stark an .. also kann somit auch das was sie sagt vor Gericht verwendet werden.
Sie hätte ja die Aussage verweigern und auf ihren Anwalt warten können.

Da die Beweislage eh schon dürftig ist gehe ich davon aus, dass das abspielen des Vernehmungsvideos und dessen Erlaubnis auch wasserdicht ist. Gäbe es da einen Haken hätte einer der Anwälte auch sofort und nicht nach mehreren Stunden incl. Mittagspause Einspruch einlegen können .. denke ich mir so, aber wissen tu ich gar nix ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:13
Es zeigt sich mal wieder das man im Falle der Verhaftung das Maul halten muss, egal wie unschuldig man ist und wie stark das Bedürfniss ist schnell dies alles aufzuklären.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:14
Was hat die HS denn Wochen vor der Tat in Lahnstein gemacht in dieser Strasse?
Gibt in dieser Strasse etwas Besonderes ....Schlüssellladen oder wohnt dort ein Profikiller ?
Welchen Zusammenhang gibt es da?
Weiß da jemand was über diese Gegend?


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bura ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:20
Also doch nur jeweils 1 Stich!

"Sie ging davon aus, dass das Ehepaar bereits schläft – aber sie täuschte sich. Als sie die Schlafzimmertür öffnete, traf sie auf ihren Schwiegervater, der im angrenzenden Badezimmer stand. Sie zog ein Messer und stach ihm gezielt und wuchtig in den Hals. Dann ging sie zum Ehebett und tötete ihre Schwiegermutter, ebenfalls mit einem gezielten Halsstich. Schließlich fuhr sie die 350 Kilometer zurück ins Emsland – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft."

Rhein Zeitung vor 4 Stunden...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:23
@bura

schau dir das kleine Nachrichtenvideo mal an .. bei 2.10 spricht die Staatsanwältin von "mehreren" Messerstichen und davor bei 1.10 etwa sagt der Nachrichtensprecher "beide Leichen sind von Messerstichen übersäht"

http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/1ynyr3i/index.html (Archiv-Version vom 14.01.2013)



@Granola .. darüber wurde hier schon seitenweise diskutiert.
Diese Strasse ist 3 km vom Tatort entfernt und liegt unmittelbar an der B42 und grenzt auch an einen Kasernenbereich an.
In dieser Strasse wohnt auch zufälligerweise ein Namensvetter, ein älteres Ehepaar, aber keine Verwandten die auch sicher nichts mit der Sache hier zu tun haben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:24
@Granola ob man in den gelben seiten etwas findet bei profikiller? schätze das kann dir eher keiner beantworten :)


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bura ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:30
@talida..passt dann! Falschinformation durch die Medien! Nur 1 Stich kann man demnach ausschließen,hätte mich auch gewundert!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 14:59
Angeblich, eine Nachbarin, die gestern auch im Gerichtssaal war, hat mir gerade erzählt, dass im Radio gemeldet worden sei, dass man wohl im Laufe der Ermittlungen Telefonate abgehört habe.

Ich gebe das mal ungeprüft weiter.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 15:05
So, ich habe das gerade nochmal im Kommentar nachgeschlagen.

Also, ich habe teilweise wohl das Zeugnisverweigerungsrecht zu sehr auf den Beklagten übertragen. Wenn die Angeklagte sich in keiner Weise in der Hauptverhandlung äußert, kann ihre Äußerung vor der Polizei Verwendung im Gerichtsverfahren finden, so wie diese Äußerung etwa aus Befragung des Vernehmungsbeamten ermittelt werden kann.

Wenn die Angeklagte sich hingegen entscheidet, in der Hauptverhandlung auszusagen, so ist das, was sie dann sagt, als ihre Aussage zu nehmen, egal wie weit diese Aussage von früheren Äußerungen abweicht. Auch darf solch eine Änderung der Aussage ihr nicht negativ ausgelegt werden. (hierunter fällt dann auch die Rücknahme von Geständnissen)

Aus dem Kommentar:

Aus dem unterschiedlichen Aussageverhalten des Beschuldigten bei mehreren Vernehmungen oder in mehreren Verfahrensabschnitten dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. [...] [es] spricht nicht gegen ihn, dass er früher ausgesagt hat, aber in der Hauptverhandlung die Aussage verweigert. [...] jedoch darf dann der Inhalt der frühen Aussage nach Paragraf 254 StPO oder durch Vernehmung der Verhörspersonen festgestellt und verwendet werden. Paragraf 252 gilt nicht entsprechend.

(Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, Paragraf 261 Rn. 18 mit vielen Nachweisen)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 15:15
Zitat von talidatalida schrieb: ich habe kein juristisches Wissen, aber man wird ja bei bzw. nach der Verhaftung belehrt und dass das in diesem Falle nicht vergessen wurde nehme ich mal stark an .. also kann somit auch das was sie sagt vor Gericht verwendet werden.
Sie hätte ja die Aussage verweigern und auf ihren Anwalt warten können
Grau ist alle Theorie. Du hast Recht, dass es so sein sollte, dass alle Beschuldigten richtig belehrt werden.

Leider sieht die Praxis ganz anders aus.

Oftmals werden Personen als Zeugen befragt, obwohl sie schon längst hätten als Beschuldigte belehrt werden müssen, mit der Folge, dass sie mehr aussagen als notwendig.

Oder sie werden, auch als Beschuldigte, überhaupt nicht belehrt.

Oder aber, was am häufigsten ist, sie werden falsch bzw. unvollständig belehrt.

Nicht ohne Grund ist eine richtige Belehrung schon in den Formularen zur Vernehmung mit im Text aufgenommen. Dies steht auf S. 1 und deine Unterschrift am Schluss der Vernehmung kommt auf jedes einzelne Blatt, das nicht Formular ist und am Schluss. Da aber alles eine Urkunde ist, sieht es so aus, als seist du ordnungsgemäß belehrt worden.

Polizeialltag in Deutschland.

Wie es im konkreten Fall gelaufen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 15:19
korrekt
fliesender Übergang und "Fallenstellung".


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