@Rona64 .. wenn dieses Video als Beweismittel zugelassen ist, wovon ich mal ausgehe, dann kanns auch vorgeführt werden, genau so wie evtl. Anhöraktionen von Telefon, oder andere Datenaufzeichnungen.
@sensibella Wenn ich den genauen Wortlaut in Erinnerung habe beruft sich die Familie
vorerst wird auf das Aussageverweigerungrecht. Das macht eine spätere Aussage nicht unmöglich.
Aber gehen wir mal davon aus, dass die Tochter nicht zu 100 % sicher ist, dass sie die Mutter auch gesehen hat und dass sie nicht mit ihr geredet hat. Sonst wäre ihr Alibi sicher.
Vielmehr wird es so gewesen sein, dass sie ins dunkle Zimmer geschaut hat, vielleicht auch leise was gesagt hat, aber keine Antwort bekam und davon ausging dass Mama schläft.
Wäre es anders, also wäre gesprochen worden müsste der Anwalt schon auf eine Aussage bestehen um das Alibi zu sichern.
Was mir nicht mehr aus dem Sinn geht und was eine Bedeutung haben muss, denn es wurde einmal von einem gezielten Stich in den Hals, aber vorher auch schon von Stichen und Schnitten geredet (Übertötung? was auf Hass deuten kann?)
Bei der Bluttat verspürte sie laut Anklage „persönliche Genugtuung“, da sie vor allem ihre Schwiegermutter hasste.