Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
23.12.2012 um 23:30Anzeige
xy.ungeklaert schrieb:wenn sie tatsächlich alleintäterin (ohne helfer im haus) gewesen sein soll, dann würde dies ja bedeuten (wenn die aussage der nachbarin aus xy.. ungelöst korrekt ist), dass die täterin oder der täter noch in ruhigem ton mit einem der senioren gesprochen haben müsste (als der andere schon tot war?), bevor schließlich beide ermordet waren. dies ist für mich nur sehr schwer nachzuvollziehen. könnte mir jemand dazu bitte nachhilfeunterricht geben?Die Anklage geht nach Auswertung der Spurenlage offenbar davon aus, dass HS (entgegen ihrer Erwartung, beide Schwiegereltern in Schlaf in ihren Betten ermorden zu können) überraschenderweise ihren Schwiegervater wach im Badezimmer antraf. Dies könnte den 'ruhigen Ton' erklären, in dem sie zunächst mit ihm gesprochen hat: sie wollte absolut vermeiden, dass in dem Haus laut um Hilfe gerufen wurde.
xy.ungeklaert schrieb:an alle: fallen euch eigentlich mordfälle ein, in denen der täter erst ähnlich spät wie hier (irgendwann ans erbe rankommen, dabei steht im ungünstigsten fall sogar noch der erbe im weg...) einen nutzen aus seiner tat zieht?Falls die 'Beseitigung' des Erblassers/der Erblasser aber 'erfolgreich' ausgeführt wurde, würde der vom Mörder anvisierte 'Nutzen' aber gar nicht spät eintreten.