Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
24.12.2012 um 12:03kevin04 schrieb:
Der Anwalt dürfte darauf abzielen, Teile des Videobandes als ungültig erklären zu lassen, er wird aber nicht verhindern können, dass man die Sequenzen gesehen hat und im Verlauf des Prozesses wieder darauf eingehen wird; dieses Mal mit Gültigkeit.
Berühmt geworden ist der Fall, bei dem die Polizei dem Festgenommenen mitten in der Nacht lediglich ein Telefonbuch hinlegte. Als der Festgenommene mit den spärlichen Informationen des Telefonbuchs des Nächtens keinen Verteidiger herbeirufen konnte, wurde schließlich eine Vernehmung ohne Verteidiger durchgeführt. Der BGH entschied später, dass die so gewonnenen Erkenntnisse aus der Vernehmung rechtsstaatswidrig gewonnen wurden und unter Berücksichtigung bestimmter prozessualer Bedingungen im weiteren Strafverfahren nicht verwandt werden dürfen.In diesem Prozeß dürfte das egal sein. Mir machte die zweitägige Videovorführung den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft zuerst einmal die Muskeln spielen lassen wollte und mit Ton und Bild beeindrucken wollte. Es macht schon einen Unterscheid, ob man (Richter, Verteidiger, Beschuldigte, Zuschauer) das so direkt sieht oder ob man im Verlauf des Verfahrens nach und nach hört, welche Versionen es zum Alibi gibt.
Der Anwalt dürfte darauf abzielen, Teile des Videobandes als ungültig erklären zu lassen, er wird aber nicht verhindern können, dass man die Sequenzen gesehen hat und im Verlauf des Prozesses wieder darauf eingehen wird; dieses Mal mit Gültigkeit.