@sensibella Ja,das zum einen,aber es gab einen weiteren Grund,Ich hatte nicht nach den Auflistungen der Gespräche gefragt,die wir alle einmal im Monat bekommen,sondern meinte,welcher Nachweis der KP zur Verfügung steht und wie lange jemand mit jemand telefoniert hat.
Nur meine pers. Meinung,aber ci setze voraus,daß die Staatsanwaltschaft bei Presseverlautbarungen,besonders wenn es sich um spektakuläre Fälle handelt, ihre Wortwahl genau prüft.Insofern dient der Zusatz "zur Zeit" durchaus gr.Beachtung,verstärkt durch den Hinweis auf weitere Informationen.Ich weiß,die KP kann nie genug haben,aber es könnte auch ein Zusammenhang mit der Aussage in der Pressekonferen stehen.
@xy.ungeklaert Die Frage ist,inwieweit es überhaupt nötig war,Fr.S.sen. zu beruhigenWir müssen doch davon ausgehen,daß sich alles in Bruchteilen von Sekunden abspielte und H.S. nach dem ersten Mord evtl.Skrupel verloren hatte und so "richtig im Schwung war"(diese Wortwahl dient nur der Veranschaulichung und nicht der Herabwürdigung der Opfer)
Eine Notwendigkeit das Opfer zu beruhigen hat H.S. sicherlich nicht gesehen und ich glaube eher,daß Fr.S. schon tot war,bevor sie überhaupt realisieren konnte,was geschieht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang noch,daß man Fr.S.durchaus zutraut ihre Situation bewußt erkannt zu haben,der Mieterin aber unterstellt,sich evtl."verhört" zu haben.
Ich kann mir aus denken,daß jemand bei der St.-Anwaltschaft,in Hinblick auf das Näherkommen der 6 Monatefrist die Anklageerhebung eingeleitet hat, obwohl nicht alle Ziele der U-Haft erreicht worden sind.Nach dem Motto : "Dann müssen wir uns für den Augenblick mit weniger zufrieden geben"