Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.09.2012 um 08:51@all
Hier war ja in den späten Abendstunden wieder viel los. Viel Neues ist ja nicht herausgekommen (leider!). An der Diskussion erkennt man, dass wir über die Beweislage nicht spekulieren können. Wir können lediglich unsere Versionen der Tat präsentieren und über das Motiv sprechen. Aber die Beweislage bleibt für mich ein "rotes Tuch".
Deswegen nur so viel: Wenn eine StA Anklage gegen einen ihrer Meinung nach Allein- bzw. Einzeltäter erhebt, hat sie eine klare Vorstellung von der Motivlage und dem Ablauf der Tat. Dies möchte sie in manchen Fällen (so vermutlich auch hier) anhand vieler Indizien beweisen. Einen "Direktbeweis" wird es wohl nicht geben sonst wäre man zügiger zum Ergebnis "Anklage" gekommen. Im Prozess geht es folglich darum, mithilfe vieler Indizien den Handlungsablauf und das Motiv aus der Anklage zu bestätigen.
Eines kann man bzgl. der Beweislage wiederholend feststellen: Eine StA erhebt nicht auf "gut Glück" eine Anklage. Worauf sie sich stützt, ist für uns nicht nachvollziehbar mangels Kenntnis der Anklage. Deswegen wünsche ich mir, dass wir im Forum wieder zum Ursprünglichen zurückkommen: Tatablauf (inkl. Vor- und Nachbereitung) sowie Motivlage.
Hier war ja in den späten Abendstunden wieder viel los. Viel Neues ist ja nicht herausgekommen (leider!). An der Diskussion erkennt man, dass wir über die Beweislage nicht spekulieren können. Wir können lediglich unsere Versionen der Tat präsentieren und über das Motiv sprechen. Aber die Beweislage bleibt für mich ein "rotes Tuch".
Deswegen nur so viel: Wenn eine StA Anklage gegen einen ihrer Meinung nach Allein- bzw. Einzeltäter erhebt, hat sie eine klare Vorstellung von der Motivlage und dem Ablauf der Tat. Dies möchte sie in manchen Fällen (so vermutlich auch hier) anhand vieler Indizien beweisen. Einen "Direktbeweis" wird es wohl nicht geben sonst wäre man zügiger zum Ergebnis "Anklage" gekommen. Im Prozess geht es folglich darum, mithilfe vieler Indizien den Handlungsablauf und das Motiv aus der Anklage zu bestätigen.
Eines kann man bzgl. der Beweislage wiederholend feststellen: Eine StA erhebt nicht auf "gut Glück" eine Anklage. Worauf sie sich stützt, ist für uns nicht nachvollziehbar mangels Kenntnis der Anklage. Deswegen wünsche ich mir, dass wir im Forum wieder zum Ursprünglichen zurückkommen: Tatablauf (inkl. Vor- und Nachbereitung) sowie Motivlage.