Cesair
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Geisellage Aachen 1999
15.12.2011 um 13:46Hey Jungs und Mädels,
ich würde mich freuen, wenn ich hier zum Thema ein paar eigene Meinungen hören dürfte von euch:
Im Zuge meines Studiums wurde heute kurz die Geisellage in der Aachener Zentralbank 1999 besprochen. Vieleicht erinnert sich der ein oder andere ja noch daran.
Jedoch geht es mir persönlich im Zuge dieses Threats um den Ausgang dieses Einsatzes.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,57447,00.html (Archiv-Version vom 17.10.2000)
Der Täter bedrohte die Geisel mit einer Handgranate.
Diese Handgranate war entsichert und wirkte demzufolge ähnlich einem Totmannschalter. Das bedeutet, dass hätte der Täter seine Hände gelöst, die Granate nach etwa 5s mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beide getötet hätte.
- Wie beurteilt ihr die Entscheidung des Scharfschützen?
- Hättet ihr als Polizeiführer den Schuss auch frei gegeben?
- auch wenn die Granate noch in Händen des Täters gewesen wäre?
- War die Schussabgabe ungeachtet des Ausgangs rechtmäßig? Die Möglichkeit des Todes der Geisel musste in Kauf genommen werden.
Gebt mal euren Senf dazu
GlG
ich würde mich freuen, wenn ich hier zum Thema ein paar eigene Meinungen hören dürfte von euch:
Im Zuge meines Studiums wurde heute kurz die Geisellage in der Aachener Zentralbank 1999 besprochen. Vieleicht erinnert sich der ein oder andere ja noch daran.
Jedoch geht es mir persönlich im Zuge dieses Threats um den Ausgang dieses Einsatzes.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,57447,00.html (Archiv-Version vom 17.10.2000)
Der Täter bedrohte die Geisel mit einer Handgranate.
Diese Handgranate war entsichert und wirkte demzufolge ähnlich einem Totmannschalter. Das bedeutet, dass hätte der Täter seine Hände gelöst, die Granate nach etwa 5s mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beide getötet hätte.
Der Mann, gereizt, übermüdet, könnte unkontrolliert reagieren. Die Antwort gaben Polizeipsychologen: Der Täter werde wahrscheinlich auch jetzt noch "stabil bis kaltschnäuzig" reagieren - so nahm die riskante Aktion ihren Lauf. Die Polizeiakteure kalkulierten dabei noch nicht mit einem "finalen Rettungsschuss". Den unternahm kurz darauf ein reaktionsschneller und verantwortungsbewusster Scharfschütze aus eigener Entscheidung. Die Geisel war nicht gefährdet - der Beamte schoss, nachdem er im Sucher gesehen hatte, dass die Geisel es war, die in diesem günstigen Moment Zugriff auf den auslösenden Handgranatenzünderbügel hatte. -WeltDie Polizei wollte den Geiselnehmer auf keinen Fall mit den Granaten weg lassen, das war sicher.
- Wie beurteilt ihr die Entscheidung des Scharfschützen?
- Hättet ihr als Polizeiführer den Schuss auch frei gegeben?
- auch wenn die Granate noch in Händen des Täters gewesen wäre?
- War die Schussabgabe ungeachtet des Ausgangs rechtmäßig? Die Möglichkeit des Todes der Geisel musste in Kauf genommen werden.
Gebt mal euren Senf dazu
GlG