Geiseldrama von Gladbeck
09.02.2020 um 20:40Hier noch ein paar zentrale Zitate aus dem rechtskräftigen Urteil zur Ballistik (S. 135 bis 141 des Urteils, Hervorhebungen von mir):
https://gladbeck.rnd.de/wp-content/uploads/2018/08/Gesamturteil-Geiselnahme-von-Gladbeck.pdf
https://gladbeck.rnd.de/wp-content/uploads/2018/08/Gesamturteil-Geiselnahme-von-Gladbeck.pdf
Die auffallende Aufpilzung der Projektilspitze ist erklärt. Sie beruht nach den auch insoweit überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen Dr. Grooß und Maßmann ebenfalls vom BKA darauf, daß das Geschoß die Armbanduhr Silke Bischoffs durchschlug ‐ deren Boden bestand aus einer Chrom‐Nickel‐Stahl‐Legierung‐, ehe es in den Körper eindrang.
(...)
Das Schwurgericht hat sich auch davon überzeugt, daß die Gutachter vom BKA wirklich das Projektil, das im Körper von Silke Bischoff gefunden wurde, untersucht haben. Der Obduzent, Prof. Dr. Nehmer, hat angegeben, er habe das Projektil bei der Obduktion aus dem Körper Silke Bischoffs genommen und dem anwesenden Beamten vom Erkennungsdienst, dem Zeugen PKK Prüfling, übergeben.
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Der Flugweg des Tatprojektils durch die Armbanduhr und den Arm hindurch in den Körper von Silke Bischoff ist durch die überzeugenden Unte suchungen des Sachverständigen Göbel vom BKA bestätigt worden. Dieser Sachverständige hat neun von zehn der im Schußkanal des Körpers gefundenen Metallteile untersucht und diese allesamt Werkteilen oder wenigstens Materialien einer typgleichen Armbanduhr, wie sie Silke Bischoff trug, zuordnen können.
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Daß die Zeugin Voitle keinen Schuß im Wageninneren gehört hat, ist erklärlich. Die Zeugin ist zu einem Zeitpunkt aus dem Täterfahrzeug gesprungen, als Silke Bischoff noch lebte, der Schuß aus der Waffe Rösners also noch nicht abgefeuert war.