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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.04.2013 um 00:35
@Mao1974
Ja da gebe ich dir recht. Da würde auch ich mich daran klammern. Aber so wirklich abschließen kann man dann doch nicht, wo würde es jedenfalls mir gehen. Aber es war ja auch nur ein Gedanke, der mir gerade wieder einfiel.

Ich hoffe nur, dass man endlich mal Licht ins Dunkel bringt. Der Umstand ist doch unerträglich. Ich finde das so schlimm. Es wäre doch nur fair gegenüber der kleinen Peggy, falls sie nicht mehr am Leben ist, ihr dann auch endlich die ewige Ruhe geben zu können. Nur vorsorglich, damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich gehe nicht davon aus, dass Peggy noch lebt. Schließe es aber auch nicht aus. Man denke da ja nur an die Causa Kampusch.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 01:13
Auf der Homepage von Stern TV ist der Beitrag von Mittwoch mittlerweile online, allerdings ohne das Studiogespräch.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 01:16
Na dann darf man hoffen, dass die ganze Sendung noch bei youtube auftaucht. Ich hatte die Sendung am Mittwochabend gesehen und das Studiogespräch war auch sehr aufschlussreich.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 06:36
Es gab nie eine Tatversion von Ulvi wo ein konkreter Ablageort genannt wird.

Der Ablageort "Wald" wird wieder von einem Zeugen genannt. Gefunden wurde nichts. Die Jungs haben später erklärt, dass das nur ausgedacht war. Oder sind meinetwegen auch von der Polizei dazu gedrängt worden. Wobei man sich da schon fragen muss, wo die ganzen Kinderleichen herkommen...Helmbrechts, die hier und E...wenn alle Zeugen da richtig liegen muss es quasi ein Massensterben gegeben haben. ..


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 06:50
Entschuldigt, falls dieser Beitrag hier schon gepostet wurde :

http://www.polizei.bayern.de/news/presse/aktuell/index.html/176971


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 10:46
Dass man ein Grab für eine Person anlegt, deren Leiche nie gefunden wurde ist erst einmal nichts ungewöhnliches, zumal wir hier - und das sollte man nie vergessen - ja einen Täter mit Geständnis und ein Urteil haben. Somit kann man als Angehöriger durchaus davon ausgehen, dass das Kind auch tot ist. Daran finde ich nichts verdächtiges und auch nichts verwerfliches.

Einen Ort der Trauer brauchen viele Menschen (ich auch). Wenn ich hier auf unsere Friedhöfe schaue, dann finden sich sehr oft dort auf Familiengräbern auch Grabsteine von gefallenen oder vermissten Soldaten, die NICHT dort liegen.


Ohne mich jetzt in Details zu vertiefen, ist es immerhin möglich, dass die Tat wirklich so geschah wie Ulvi sie gestanden hat. Dass man Geständnisse später widerruft, kommt oft vor und ist nicht automatisch auch wahr. Es liegt in der Natur der Sache, dass einem Ulvi irgendwie leid tut. Aber auch Behinderte sind nicht per se ohne Fehl und Tadel. Sie sind in den überwiegenden Fällen sehr liebenswerte Menschen, aber es gibt durchaus auch dort Menschen, die eben durch ihre Behinderung nicht richtig zwischen Gut und Böse unterscheiden können oder die gewisse Situationen und Handlungen falsch einschätzen. Das sollte bei aller Sympathie und/oder Zweifeln an Ulvis Schuld nicht vergessen werden.

Ich weiß natürlich nicht ob Ulvi der Täter ist - ein Urteil steht mir auch nicht zu. Die Gerichte haben so entschieden. Wenn es begründete Zweifel gibt, muss dem natürlich nachgegangen werden und die Aktionen der letzten Tage zeigen ja auch, dass dem so ist. Wenn er unschuldig ist, dann muss er schleunigst freigelassen werden, wenn aber nicht, dann muss er auch seine "Strafe" absitzen.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:04
@Forseti70

da kann ich dir nur zustimmen!


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:20
@Forseti70
Bis auf den letzten Satz stimme ich Dir 100%ig zu.
Freilassung im Sinne von Entlassung aus der Klinik sehe ich dann skeptischer.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:25
Da er sich NICHT wegen dem Mord in der Psychiatrie befindet sollte er, selbst in diesem Fall, auch nicht freigelassen werden.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:27
@jaska wieso siehst Du das skeptischer? Wenn er die Tat nicht begangen hat für welche er ja im Bezirkskrankenhaus Bayreuth "einsitzt", dann muss man ihn auch entlassen oder?

@Caipirinjha weswegen sitzt er denn dort? Laut meinen Infos doch wegen des Tötungsdelikts oder?

(Laut Wikipedia ist dem zumindest so, oder habe ich jetzt falsche Infos?)

Wikipedia: Ulvi Kulaç


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:29
Er sitzt wegen des sexuellen Missbrauchs dort


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:32
@Forseti70
Der sexuelle Missbrauch an Kindern und sogar der an Peggy wird momentan weder von Verteidigung und U. selbst geleugnet noch von der Anklage in Frage gestellt.

Würde jetzt ein anderer Mann des Mordes an Peggy überführt, so führt das lediglich zur Rehabilitation von U. hinsichtlich des Mordvorwurfes, also zur Aufhebung des Urteils.
Das hat nichts mit dem derzeitigen und soweit ich weiß unbefristeten Klinikaufenthalt zu tun, denn solange die Ärzte keine anders lautende Beurteilung abgeben wird kein Gericht die Freilassung anordnen. Zu Recht, meiner Meinung nach.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:32
Zitat Wiki:

"Der Angeklagte wurde in Hinblick auf das Tötungsdelikt für schuldfähig erklärt.[6] Straffrei blieb dagegen der sexuelle Missbrauch von Kindern, nachdem Kulaç in diesem Zusammenhang Schuldunfähigkeit attestiert wurde...Ulvi Kulaç sitzt seine Strafe im Bezirkskrankenhaus in Bayreuth ab"

Quelle: Wikipedia: Ulvi Kulaç

Dann wäre das bei Wikipedia sehr schwammig und falsch ausgedrückt. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn ihr mir eine Quelle nennt.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:40
@Forseti70


http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Wortgefechte-im-Fall-Peggy;art2388,2255138
30. April 2004: Ulvi Kulac wird wegen Mordes an Peggy Knobloch zu lebenslanger Haft verurteilt. Da er im Zustand der Schuldunfähigkeit andere Lichtenberger Kinder missbraucht hat, wird er auf Anordnung des Gerichts zunächst auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Abteilung der Bezirksklinik Bayreuth untergebracht. Dort befindet er sich noch heute.
Auf die Schnelle, ich kann solche Artikelzitate noch zigfach einstellen.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:40
http://www.focus.de/panorama/welt/vor-zwoelf-jahren-verschwunden-polizei-sucht-erneut-nach-der-leiche-von-peggy_aid_967699.html

Ich mag jetzt nich nochmal alle anderen Quellen suchen :)


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:42
Dann ist der Satz bei Wikipedia schlichtweg falsch. "Straffrei" und "Strafe absitzen" sind ja ein Widerspruch.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:47
@Forseti70
Aus dem Link von @Caipirinjha
Als Mörder Peggys wurde im Jahr 2004 der geistig behinderte Ulvi K. am Landgericht Hof zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
...
Die Haftstrafe musste Ulvi aufgrund seiner geistigen Behinderung nicht antreten. Wegen mehrerer Fälle sexuellen Missbrauchs wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Vielleicht sind das ja juristische Feinheiten. Die Unterbringung in einer Psychiatrische Klinik muss ja nicht unbedingt als juristische Strafe laufen, sondern kann evtl. auch ohne Urteil angeordnet werden.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 11:51
Auch in der Presse steht ja oft fälschlicherweise er sitze im "Knast". Die Presse scheint es da nicht so genau zu nehmen ;) http://investigativ.welt.de/2012/03/24/mord-an-peggy-sitzt-der-falsche-im-gefangnis/

Seit gestern überlege ich warum man ihn in der Mordsache für schuldig befunden hat, im Fall des Missbrauchs aber nicht.- Wenn er sich bei Peggy entschuldigen wollte,( sie sogar aus Angst sie könne etwas ausplaudern umgebracht hat) dann wusste er doch das er etwas "Schlimmes" getan hat mit dem Missbrauch.


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 12:05
Das hieße also, dass ein Freispruch (außer in moralischer Sicht und Ehre) nichts an seinem "Aufenhalt" in der Klinik ändern würde?


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Peggy Knobloch

26.04.2013 um 12:14
all
wer kann erklären wie es geht in einer sache schuldig zu sein und in der anderen nicht!
wenn ein iq wert vorliegt,welcher schuldunfähigkeit bestätigt und in der anderen nicht, ist das ein wiederspruch.ich meine damit entweder man "merkt "was oder nicht!


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