bayernwastl80 schrieb:Wir können uns jetzt daran aufhängen ob es Urteil 2. Klasse, Freispruch 2. Klasse heißt, oder diese Definition uralt ist. Was gemeint war, scheinst du also schon zu wissen
Was heißt hier "aufhängen"?
Das ist ein völlig missverständlicher, weil falscher Terminus. Da kann sonstwas mit gemeint sein.
Manche sprechen auch bei der Einstellung nach § 153a von "Freispruch 2. Klasse". Ich frage nach, wenn mir was nicht klar ist. Und wenn Du mir morgens "Gute Nacht" sagst, frage ich auch nach. Möglicherweise meinst Du "Guten Morgen". Vielleicht hast Du aber die NAcht durchgemacht und legst Dich grade schlafen.
bayernwastl80 schrieb:Das wäre problematisch. Aber es wird nun mal im Volksmund gerne so betitelt und eigentlich weiß jeder, worum es geht.
Bei Freispruch ja. Bei "Urteil 2. Klasse" findet sogar Google nix.
bayernwastl80 schrieb: Aber das hatten wir heute ja schon ausgiebig diskutiert und ich akzeptiere, dass du da anderer Meinung bist und weiß dies auch zu schätzen. Denn andere Meinungen sind mir sehr wichtig und können für mich anregend sein, meine bisherige Meinung zu überdenken.
Der Witz is - ich bin nicht mal anderer Meinung. Ich raff einfach nicht, warum immer jeder meint, bloß weil man nicht in den Tenor angeblicher Widersprüche vorbehaltlos mit einnickt, dass man meint, Ulvi sei der Täter.
Ist einfach zu hoch für mich.