@Tom_Ripley,
Tom_Ripley schrieb:Ich gehe davon aus das das LG Bayreuth den Wiederaufnahmeantrag nach § 370 (1) irgendwann in 2014 ohne weitere Formalitäten verwerfen wird.
Ich glaube nicht, dass das Gericht die Sache einfach vom Tisch wischt.
Auch wenn sich ein Gericht nicht von der Öffentlichkeit in dem Masse lenken lässt, schlägt dieser Fall doch schon Wellen, die man nicht unterschätzen sollte. Das weiss das LG auch.
Ich kenne sicher nicht alle Details, die den Fall betreffen...
Aber dieser Herr H., der ausgesagt hat, dass Ulvi in der Haft ihm gegenüber zugegen haben soll, die Peggy umgebracht zu haben, wiederruft seine Aussage und sagt, ein Geständnis von Ulvi hat es nie gegeben...
Leider weiss ich nicht, wie stark das Urteil von seiner Aussage abhing, dass es aber keine Auswirkung aufs Urteil gehabt haben soll, kann ich nicht glauben, wenn gerade die Geständnisse des Verurteilten zum Urteil führten. Wurde es also hergenommen wurde, um das Urteil zu stützen (seien es auch nur ein paar % - mal blöd ausgedrückt), dann wackelt es zumindest in sofern, dass das Urteil nicht mehr im vollen Umfang untermauert werden kann...
Ein Urteil auf Mord ohne Leiche ist ja schon mal ein "Ding"... wenn denen nun die Unterfütterung des Urteils "Bröckchensweise" wegbricht, dann könnte das tatsächlich interessant werden.
Das die Seitenanzahl (2000) des Wiederaufnahmeantrags hier negativ gewertet wird, kann ich nicht nachvollziehen?
Neben den neuen Beweisen / Umständen, die kommen MÜSSEN, kann Euler durchaus bestehende Dinge hinterfragen... sofern er dazu etwas "Beweislastiges" vorlegen kann.
Wurde dazu ein Gutachten (oder gar mehrere Gutachten) eingeholt, dann kommt da ein bisschen was zusammen.
Tom_Ripley schrieb: Das wird beim LG Bayreuth niemand lesen.
???
Ein Wiederaufnahmeverfahren besagt ja nicht, dass das Urteil bestehen bleibt oder in Freispruch abgeändert wird. Da gibt es weitaus mehr Möglichkeiten.
M.M. ist ein Wiederaufnahmeverfahren auf jeden Fall wichtig. Dann können alle Dinge aus der Welt geschafft werden. Entweder nutzt es Ulvi oder es nützt dem Gericht und wirkt sich auf ein bereits gesprochenes Urteil aus und unterstreicht es. Aber die ganzen Gerüchte / Vorwürfe können geklärt werden und haben ein Ende. Auch das wäre positiv, selbst wenn das Urteil bestehen bleibt.
Und... ein BI, die dem Verurteilten zur Zeit mehr schadet, als sie ihm nützt, wäre dann "arbeitslos".