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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.01.2013 um 18:49
1. schön für Peter H. Was hat das mit meinem Post zu tun?
2. EV?
3. Kann ich weder widerlegen, noch bestätigen.
4-5. Vielen Dank für die Angabe
6. Was sagt H. dazu? Von Geld war im Bericht nichts zu hören. Geld wäre üblich, 5.000 Euro aber deutlich über dem Satz. Kann H. die Angabe belegen?
7. In welchem Verfahren?
8. Muss ich recherchieren

Ansonsten - willkommen zurück und schön, dass es jetzt offenbar um die Diskussion geht. Freut mich ehrlich.


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Peggy Knobloch

09.01.2013 um 20:07
@LivingElvis
Ich glaube @Frankenblick meint mit EV eine Eidesstattliche Versicherung.
Anders kann ich mir das Kürzel nicht erklären.


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Peggy Knobloch

09.01.2013 um 20:35
@steven01
Stimmt, das macht Sinn.

Naja, ob eine oder hundert. Sagt ja nicht viel über die Glaubhaftigkeit aus. Kommt auch auf den Zeitraum und die Konsistenz an.

Darüber hinaus glaub ich sogar dem Peter, dass der Ulvi dem gar nichts gestanden hat. Er spielt aber im Urteil auch keine wirkliche Rolle.

Wobei man wirklich sagen muss, dass Euler DAS BISSCHEN sehr geschickt angreift. Ich würde ihn alleine deswegen durch das Probationsverfahren winken. Das ist IMO nicht von der Hand zu weisen.

Ob´s im Ergebnis dann zu nem Freispruch führt, steht halt auf nem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 00:45
Obwohl es im Fernsehen so reißerisch aufgemacht wurde: ich gebe zu bedenken, dass der Zeuge H. seine Aussagen bereits im Jahr 2010 zurückgezogen hat:
In einer eidesstattlichen Versicherung, die der Zeitung vorliege, behaupte der Belastungszeuge nun, Beamte der Soko hätten ihn mit falschen Versprechungen wie Hafterleichterungen und einem milden Urteil zu der Falschaussage gedrängt. «Dabei wurden mir von Kripo-Beamten Behauptungen und Formulierungen in den Mund gelegt, die ich so nicht gemacht habe», zitiert ihn das Blatt. Und: «Mir gegenüber hat er den Mord an Peggy nicht gestanden.»
http://mobil.np-coburg.de/regional/franken/frankenbayern/Belastungszeuge-widerruft-Aussage;art83462,1516374
vom 17.09.2010.

Also wenn das der entscheidende Beweis hätte sein sollen, hätte Euler seinen Wiederaufnahmeantrag sicher wie versprochen Anfang/Mitte 2011 eingereicht.

Und: offensichtlich hat er dies ja getan:
Die Zeit verstrich. Als Euler auch vor ein paar Tagen noch keinerlei Bescheid aus Bayreuth erhalten hatte, rief er die dortige Landgerichts-Geschäftsstelle an, um zu erfahren, wie es um seinen Antrag steht. Was er zu hören bekam, machte ihn fassungslos. Der Anwalt berichtet unserer Zeitung: "Eine Bedienstete erzählte mir, dass sie mein Gesuch, das für das weitere Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, versehentlich und unbearbeitet an die Staatsanwaltschaft Hof weitergereicht hat." In Hof wiederum habe ein Kollege "nichts von alldem gewusst" und ihm empfohlen, den Antrag neu zu stellen und an die Hofer Behörde zu richten. Das tat Euler unverzüglich.
http://mobil.np-coburg.de/regional/franken/frankenbayern/Schwere-Panne-im-Fall-Ulvi-Kulac;art83462,1665574
Das war am 09.06.2011, also vor anderthalb Jahren, also offensichtlich zeitlich unabhängig vom aktuellen Antrag.

Seltsam.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 00:58
@Mao1974: irgendjemand muss ja @Scipper ersetzen, also mach ich das erstweil:
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:@hawo
Zum Rechtsverständnis der Frau R. muss man sich nur "Mörder ohne Mord" ansehen.
Was sie da an unbewiesenen Behauptungen raushaut ist für mich unverständlich.
Und dann heisst es: Naja, ist ja alles in Ordnung, die Mutter wehrt sich ja nicht, also haben wir recht...
Das ist ekelerregend.
Genau das war mein Antrieb vor knapp einem Jahr. Was, in Gottes oder Drei Teufels Namen, bringt diese Frau dazu, statt halbwegs nachvollziehbaren Bedenken zu äußern, eine so geschmacklose Hetzkampagne loszutreten? Ein Mensch, der sich so - außerhalb jeder in der menschlichen Gemeinschaft angesiedelten Art äußert - ist einfach nur arm und bedauernswert.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 01:50
@hawo

Du kannst mich nicht ersetzen, denn ich weise jetzt mal auf deinen Bus-Tachoscheiben-Denkfehler hin: Vor Tagen oder Wochen hast du hier geschrieben, dass die Uhrzeit der Tachoscheibe "nach dem Mond" ging. Wenn dem so sein sollte, dann gilt das aber auch für die vom Gericht festgestellte Uhrzeit. Oder?


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 02:05
@Scipper
@hawo
Na na nicht Streiten Kinder! Also da ich ja das Schaublatt damals in Spiel gebracht habe sehe ich mich hier veranlasst zu schreiben. Da ich die Monduhr von Hawo nicht Glauben wollte habe ich mal nachgesehen ob es denn eine Vorschrift oder sogar ein Gesetz gibt das Vorschreibt nach welchem Mond die Uhr im Fahrtenschreiber zu gehen hat.
Nein gibt es nicht, warum gibt es das nicht?
Weil dem Fahrtenschreiber die genaue Uhrzeit egal ist und Ihn, (wie Hawo damals auch bemerkt hatte) nur die Fahr- und Pausenzeiten des Fahrers wichtig sind.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 02:15
@hawo hier dein Text mit der Bus-Tachoscheibe, die "nach dem Mond" ging, damit man es versteht:
Hawo-Eintrag vom 06.01.2013 um 01:15 Uhr:

Hi again :-)

@jaska: die Tachoscheibe ist als Beweis absolut unbrauchbar, da sie zwar ganz korrekt die Fahrdauer und Geschwindigkeit angibt, jedoch nicht im geringsten die Abfahrtszeit oder Ankunftszeit.
Die Analogfahrtenschreiber haben ein mechanisches Uhrwerk, welches nach Aussagen in diversen Trucker-Foren "nach dem Mond geht".

Also hat @LivingElvis recht: im Bedarfsfall werden die tatsächlichen Zeiten mit der Tachoscheibe abgeglichen, um z.B. auf die Fahrtgeschwindigkeit zu eine bestimmten Zeitpunkt in einer Ortschaft abzustellen. Zu sagen, der Bus kann nicht um 13:20 Uhr in Lichtenberg gewesen sein, weil die Tachoscheibe das nicht anzeigt, ist Unsinn.

Quelle: Beitrag von hawo (Seite 415)
Die Tachoscheibe beweist also deiner Meinung nach NICHTS, denn sie ging vielleicht nach dem Mond. Gut, nehmen wir an, es wäre so. Dann stellt sich diese Frage: Wurde die analogeTachoscheibe vom Gericht für irgendwelche "Uhrzeitberechnungen" benutzt? Wie kam das Gericht aus seine Uhrzeiten?

PS: Oder gilt für die Uhrzeiten im Fall Peggy und im Fall Ulvi das Motto: Wie hätten Sie es denn gerne?


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 02:40
@Scipper
Nein ganz so ist es sicherlich nicht und was Hawo meinte hat er mir hierauf geschrieben
Was mich auch ein wenig stutzig macht ist die Fahrtenscheibe des Busses in dem ein Mädchen saß das Peggy gesehen haben will aber Ulvi auf der Bank nicht.
Die Auswertung dieser Scheibe hat ergeben das der Bus später als von der Polizei in Ihren Protokollen angekommen ist.
Das ist auch in dem Bericht Mord ohne Leiche zu sehen habe die genauen Zeiten jetzt nicht mehr im Kopf.
Ich habe den Sachverständigen angeschrieben, da mir das sehr seltsam vorkommt.
Und genau hier sieht man den bis in die ARD durchgeschlagenen Drang, die Realität subjektiv auszulegen.
Die Antwort des Sachverständigen nach dem geschnittenen Inteview war:

prinzipiell kann die Uhrzeit beliebig von der tatsächlichen Uhrzeit abweichen, da die Uhr des Aufzeichnungsgerätes von Hand gestellt wird.
Im vorliegenden Fall muss die mögliche Abweichung anhand zusätzlicher Informationen festgestellt werden. Hierzu werden bei einer genauen Auswertung anhand der Originalscheibe u.a. die Zeitdauern und Wegstrecken der einzelnen Fahrtabschnitte, Fahrpläne, Einsatzpläne usw. zur Eingrenzung mit herangezogen.



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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 02:46
@Scipper
Da ging was mit dem Zitat in die Hose erster Abschnitt ist von mir der zweite die Antwort von Hawo


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 02:54
@steven01

Zur Erinnerung: In einem ARD-Film wurde gesagt, dass der Bus angeblich eine gewisse Verspätung hatte und evtl. erst zwischen 13:25 Uhr und 13:30 Uhr am Henri-Marteau-Platz eintraf. Dem wurde hier von Hawo widersprochen, weil die Tachoscheibe angeblich nicht die richtige Uhrzeit anzeigt. Wenn das so sein sollte, muss man sich fragen, wann der Bus tatsächlich eintraf? Oder hat der Busfahrer damals am Henri-Marteau-Platz auf seine Armbanduhr geschaut? Falls ja: Ging seine Armbanduhr ganz genau?
Die Schülerin ...., die Peggy aus der ersten Grundschulklasse kannte, sagte aus, sie sei mit dem Schulbus von Naila gekommen und habe aus dem Bus heraus Peggy gesehen. Sie habe sie an ihren blonden Haaren und ihrem auffallenden Schulranzen erkannt. Der Fahrer des Schulbusses erklärte vor Gericht, der Bus sei, je nach Verkehrslage, zwischen 13.15 und 13.20 Uhr am Henri-Marteau-Platz gewesen. Allerdings gab Helen C. an, Peggy habe sich zu diesem Zeitpunkt am Marktplatz in der Höhe Kirchgasse befunden. Das würde bedeuten, dass Peggy den Henri-Marteau-Platz, auf dem sie angeblich auf Ulvi Kulac getroffen sein soll, schon überquert hatte. Das Gericht geht in der Urteilsbegründung über diese Diskrepanz großzügig hinweg, indem es feststellt, Helen C. habe Peggy "in diesem Bereich" gesehen.

Immerhin scheint durch diese Zeugenaussagen gesichert zu sein, dass Ulvi nicht vor 13.15 mit Peggy zusammengetroffen sein kann. Andererseits bekundeten zwei Zeugen, sie seien zwischen 13.15 und 13.30 Uhr beziehungsweise zwischen 13.30 und 13.40 Uhr mit Ulvi zusammengetroffen. Wenn das richtig wäre, hätte Ulvi mit Sicherheit keine Zeit gehabt, Peggy über 600 Meter nachzulaufen, sie zu töten und sich anschließend um die Beseitigung der Leiche zu kümmern. Das Gericht kam zu dem Schluss, beide Zeugenaussagen seien falsch - ob sie auf einem Irrtum beruhten oder vorsätzlich falsch waren, ließ das Gericht dahingestellt.

Quelle: www.sueddeutsche.de



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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:04
Eine Schülerin hat also Peggy aus dem Bus heraus gesehen. Die exakte Uhrzeit ist aber nicht klar, auch wenn der Busfahrer die Uhrzeit "zwischen 13:15 Uhr oder 13:20 Uhr" angab, denn laut Hawo beweist die Tachoscheibe ja nichts. Ergo stimmt gar nichts, sofern die Zeitberechnungen des Gerichtes auf der Busankunft aufbauen. Hier wird immer dann eine Sache als unbrauchbarer Beweis ins Feld geführt, wenn es gegen das Urteil spricht. Die Tachoscheibe mag nichts beweisen, was aber dann auch für die angebliche "Tatzeit" gilt, denn da stand sicher auch keiner von der SOKO mit einer Armbanduhr und Stoppuhr daneben !!!


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:18
@Scipper
1. wird die Polizei die Uhrzeit des Fahrtenschreibers mit eigenen verglichen haben. Ganz so wie der berühmte Uhrenvergleich im Fernsehen.
2. ist es ja nicht so das Fahrtenschreiber alle 5 Std vor oder Nachgehen sondern 1 bis 5 min vor oder nach je nachdem nach welcher Uhr das Ding gestellt wurden.
3. Zumindest mir gegenüber hat Hawo das Schaublatt als Beweis für Ulvi's Unschuld bezweifelt.
Weil:
1. Von Ulvi's Betreuerin nur das Schaublatt ohne den Fahrtenschreiber bei einem Sachverständigen vorgelegt hat!
2. Sie kein Dokument hat was festlegt um wie viel Minuten der Fahrtenschreiber von der tatsächlichen Uhrzeit abweicht.

Ich komme daher zu dem Ergebnis das Hawo nicht den Zeitangaben der Polizei misstraut sondern denen der Verteidigung!

Um genau zu klären wie die Polizei die genauen Zeiten ermittelt hat müsste man mal einen Polizisten befragen.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:26
@steven01

Mir ist eine Sache nicht klar: Wieso glaubt man zu wissen, wann Peggy auf die Minute genau am Henri-Marteau-Platz eintraf, wenn keiner die genaue Uhrzeit beschwören kann, in dem Sinne, dass er genau in dem Moment auf seine Uhr schaute, die dann auch auf die Minute genau gegangen sein müsste?

Wenn es auf die genaue Uhrzeit ankommt, muss man sich fragen, wie das Gericht die Uhrzeit des Busses ermittelte, denn weder der Busfahrer noch die busfahrende Schülerin schauten auf die Uhr, als Peggy auf der Straße ging. Das nehme ich an. Oder schauten beide Zeugen genau dann auf die Uhr?

Die Polizei hat sicherlich viele Berecbhungen angestellt, aber dennoch erklärt das nicht genau wie sie die Uhrzeit ermittelt hat, zumal anzunehmen ist, dass kein Zeuge immer genau weiß, wieviel Uhr es in diesem oder in jenem Moment vor einem Jahr gerade war, weil nicht jeder ständig auf die Uhr schaut.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:43
@Scipper

Ich finde generell diese Busgeschichte nicht ganz so wichtig, weil es nur um ein paar Minuten geht (eine Verspätung von 15 Minuten wäre sicherlich auch anderen aufgefallen).

Der ev. Tatzeitraum lässt sich "am anderen Ende" eh nicht eingrenzen, weil der Zeuge keine genauen Angaben machen kann (der mit dem Holz). Insofern beweisen fünf Minuten hin oder her bez. des Busses eigentlich nichts, oder?


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:45
@Scipper
Also der Fahrtenschreiber Zeichnet auf die Minute genau auf wie lange das Fahrzeug von A nach B braucht und wie lange das Fahrzeug zwischendrin nicht fährt. Das alles auf die Minute genau das heißt aber nicht das die Uhrzeit stimmt!
Wenn man nun die Uhrzeit des Fahrtenschreibers mit einer Beglaubigten Uhr vergleicht kann man Feststellen wann der Bus wo war auf die Minute genau!
Erklärt dir das deine Frage?
Was die anderen Uhrzeiten angeht kann man dann nicht mehr auf die Minute genau sagen es war x Uhr. Hier hat man immer Abweichungen von einer bis zwei Minuten kennt man ja.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:53
@Mao1974

Meines Erachtens sind die Uhrzeiten in diesem Fall nur sehr grob zu schätzen, denn kein Zeuge hat genau in dem Moment auf die Uhr geschaut, als er dies oder jenes gesehen hat, weil eben keiner der Zeugen wissen konnte, dass es irgendwann einmal wichtig sein kann, die genaue Uhrzeit anzugeben. Grobe Uhrzeiten bedeuten: Die Uhrzeiten können nur auf die Viertelstunde genau angegeben werden.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:57
@steven01

Ich weiß mittlerweile, dass man eine analoge Tachoscheibe nicht als Uhrzeitbeweis betrachten kann. Es bleibt festzuhalten, dass keiner sagen kann, wann der Bus auf die Minute genau eintraf. Es sei denn, der Busfahrer hätte damals genau in dem Moment an der Haltestelle auf seine Armbanduhr geschaut.


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 03:58
@Scipper

Genau, so seh ich das auch, deshalb macht es auch keinen Sinn, wie in dem ARD-Bericht, um ein paar Minuten zu feilschen, wenn es eh nur grobe Angaben sind (Fahrtenschreiber hin oder her).Ein paar fehlende Minuten am einen Ende der entsprechenden Zeitspanne kann man dann wieder mit ein paar zusätzlichen am anderen Ende ausgleichen. Das führt in diesem Fall nicht weiter...


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Peggy Knobloch

10.01.2013 um 04:02
@Scipper
Du machst gerade einen Fehler!
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich weiß mittlerweile, dass man eine analoge Tachoscheibe nicht als Uhrzeitbeweis betrachten kann.
Du kannst eine solche Scheibe als Beweis einsetzen wenn du aber auch eine beglaubigte Bestätigung hast das die Zeit auf der Scheibe X min abweicht!

@Mao1974
Natürlich ist es wichtig wann der Bus angekommen ist! Nämlich um den Verlauf des Tages weiter zu führen.


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