Da die Seite der BI einer ständigen Bearbeitung unterliegt, hier Neuigkeiten zum Beleidigungsfall:
Man könnte meinen, es war eine
Neuauflage des Bayerisch - Königlichen - Amtsgerichts??
Ort der Handlung: Amtsgericht Hof am 21. November 2012
in Sachen ehemaliger Ermittler im Fall Ulvi und
ehemaliger Chefermittler der Soko II im Fall Ulvi
gegen
Hörteis (Mitbegründer der Bürgerinitiative „Gerechtigkeit für Ulvi)
wegen Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede
Bereits die Anzahl der Zuschauer und Prozessbeobachter zeigte das große Interesse. Ein ehemaliger Polizist aus Lichtenberg fühlte sich beleidigt, weil Hörteis ihn in einem Brief u.a. als „früheren Suffkopf“ bezeichnet hatte. Der Vorfall vor Jahren ist vielen noch bekannt, als dieser Polizist in Ausübung seines Dienstes in Uniform „sturzbetrunken“ in einem Lokal einem Gast die Pistole an den Kopf hielt, dann beim Entladen der Waffe eine Patrone verlor und diese dann auf dem Boden „auf allen Vieren kriechend“ suchte.
Diesbezüglich befragt, konnte sich der Lichtenberger plötzlich in der Verhandlung an ein derartiges Vorkommnis nicht mehr erinnern bzw. erklärte er, dass so etwas nie passiert sei.
Der Wahrheitsbeweis wurde von Hörteis durch Vorlage von zwei eidesstattlichen Versicherungen geführt; der vor dem Gerichtssaal wartende Zeuge wurde durch das Gericht nicht gehört.
Auf Befragen hinsichtlich des Geständnisses von Ulvi im Prozeß konnte sich der Lichtenberger als ehemaliger Ermittler auch nicht mehr erinnern bzw. erklärte er, dass er bei dem Geständnis Ulvi nicht dabei gewesen sei, was eine Falschaussage sein dürfte, denn seine Unterschrift steht unter dem „angeblichen“ Geständnis.
Eine durch die Verteidigung beantragte Vereidigung wurde vom Gericht abgewiesen.
Der ehemalige Soko-Chef Geier - Kläger gegen Hörteis wegen Beleidigung und übler Nachrede - hätte hier als Zeuge den Lichtenberger einer Falschaussage überführen können und müssen. Doch dies wurde verhindert, indem der ehemalige Soko-Chef nach einer kurzen Verhandlungspause seine Klage gegen Hörteis zurückgenommen hat und umgehend durch das Gericht entlassen wurde.
Fazit:
Hörteis wurde mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt dafür, dass er die Wahrheit gesagt hat und auch beweisen konnte.
Staatsanwalt und Gericht ließen zu,
a) dass der Zeuge des Vorfalls in der Gaststätte nicht gehört wurde
b) das der Lichtenberger als ehemaliger Ermittler im Fall Ulvi vor Gericht eine
Falschaussage tätigen konnte und
c) der ehemalige Soko-Chef als Zeuge dazu nicht gehört wurde.
Die Vorgehensweise des Hofer Gerichts war für die Zuschauer und Prozessbeobachter skandalös; ein Ermittlungszwang für Staatsanwälte scheint in Hof nicht zu existieren.
Von der Hofer Staatsanwaltschaft wird erklärt:
http://ulvi-kulac.de/burgerinitiative.htmlKurze Anmerkungen:
a) Das ist auch nicht notwendig. Denn "alter Suffkopp" wäre selbst dann strafbar, wenn die Handlung in der Gaststätte stattgefunden hätte. Wie schon mal ausgeführt, selbst zu ausweislichen A***löchern, darf man nicht A****och sagen.
Der Vorwurf gegen PHM H. wäre in einem gesonderten Strafverfahren bzw. Disziplinarverfahren zu verfolgen. Warum das nicht entsprechend zur Anzeige gebracht wurde, wenn es doch "vielen noch bekannt" ist, wird wohl ein Geheimnis der BI bzw. Hörteis bleiben.
b) Schwierig nachzuvollziehen, was PHM H. wirklich gesagt hat. Da müsste man das Wortprotokoll des AG nachvollziehen. Den Angaben von Frankenblick ist leider mit gewissen Bedenken zu begegnen.
C) Kann ich nichts zu sagen.
Alles in allem sollte die BI die Gelegenheit nutzen, Herrn Euler über gewisse Abläufe in unserem Rechtssystem zu befragen. Da scheint einiges im Unklaren zu sein, was mich eigentlich verwundert, da Frau Rödel ja selbst Rechtsanwaltsgehilfin war.
Dabei geht es nicht darum, PHM H. in Schutz zu nehmen oder solche Vorkommnisse, so es sie gab, zu rechtfertigen, sondern lediglich aufzuzeigen, dass man, will man gegen so etwas vorgehen, die geeigneten Instrumente nutzen muss. Dann muss man sich auch nicht an das Königlich Bayrische Amtsgericht erinnert fühlen.
Bildlich gesprochen fummeln Rödel und Hörteis da mit dem Autoschlüssel am Haustürschloss rum und beschuldigen ABUS schlechte Schlösser zu bauen, weil diese sich nicht aufschliessen lassen.
Der Ltd. OStA Schmitt hatte wahrheitswidrig über die Medien (u.a. FRANKENPOST v. 27.10.2010) festgestellt:
„Bei der Staatsanwaltschaft Hof ist keiner mehr tätig,
der damals an dem Verfahren (Fall Peggy) beteiligt war.
Tatsache ist, dass die im Fall Hörteis tätige Richterin Frau Schattner als damalige Sachbearbeiterin den „Zeugenkauf“ (P. Hoffmann) als Zwischenglied zum damaligen Ankläger StA GL Heindl bearbeitete.
Weiter ist Tatsache, dass Staatsanwalt GL Herr Zuber bereits seit mindestens 03.01.2002 im Verfahren gegen Ulvi Kulac (als Ermittlungsrichter) und später als sachbearbeitender Staatsanwalt in mehreren diesen Fall betreffenden Verfahren tätig war.
Nach eigenem Bekunden wird Herr Hörteis diese Strafe nicht bezahlen:
„ Es wird mir eine Ehre sein, für Ulvi und für die Gerechtigkeit
diese vierzig Tagessätze abzusitzen!“
(a.a.O.)
Hier ergibt sich selbiges Bild. Herrn OStA Schmitts Aussage ist korrekt. Frau Rödel beweist hier nur elementare Dinge unserer Rechtsordnung nicht begriffen zu haben.
Denn auch wenn Staatsanwaltschaften meist bei den Gerichten angesiedelt sind, sind es doch gänzlich andere Behörden. Gerichte sind Teile der Judikative, während die StA Teil der Exekutive ist. Die gehören also nicht mal zur selben Gewalt.
Da mag es sein, dass Frau Schattner heute vielleicht nur einen Stock höher sitzt, als noch vor 10 Jahren, aber dennoch die Behörde gewechselt hat.
Auch hier will ich es an einem Beispiel deutlich machen. In vielen Supermärkten gibt es vorgelagerte Bäckereien und Metzgereien. Wenn nun die Kassierin von Rewe auf einmal 10 Meter von ihrem alten Arbeitsplatz entfernt bei der Bäckerei Kamps Brötchen verkauft, ist sie nicht mehr Angestellte der Firma Rewe, auch wenn sie nach wie vor Lebensmittel verkauft und im selben Gebäudekomplex die selben Kunden bedient.
Das ist Basiswissen. Eine ehemalige Rechtsanwaltsfachangestellte muss einem sowas nachts um 3 aufsagen können.
Ansonsten bleibt zu hoffen, dass Herr Hörteis die Haftkosten tragen kann.